Thüringer Gesetz zur Änderung sicherheits- und melderechtlicher Vorschriften 2/2
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/3349
Frau Präsidentin, ich möchte jetzt doch noch einmal die Gelegenheit nehmen, auf die Argumente, die gegen unseren Vorschlag, beim Verfassungsschutz die nachrichtendienstlichen Mittel zu streichen und das Gesetz zu befristen auf ein halbes Jahr und eben nicht die Behörde abzuschaffen, sondern umzubauen zu einer anderen Art, wo es dann wirklich um Verfassungsschutz, um Schutz unserer demokratisch offenen Gesellschaft geht, eingehen. Die Argumente, ich fand, sie waren sehr substanzlos, aber dennoch möchte ich an der einen oder anderen Stelle doch noch erwidern. Ja, ich erwarte schon von einer Behörde, in der mehr als 90 Personen arbeiten, die größtenteils über eine akademische Ausbildung verfügen, dass sie wissenschaftlich arbeiten können.
(Beifall DIE LINKE)
Ich finde, dass 6 Mio. € eine Menge Geld sind, die sinnvoll angelegt werden könnten, neonazistische Bestrebungen, Ideologien, Organisationen, Personen in Thüringen zu analysieren und entsprechende Hinweise nicht nur gegenüber den Behörden, den Kommunen, den Bürgerbündnissen, der Öffentlichkeit, den Medien zu geben, sondern auch Gegenstrategien zu entwickeln, wie die Öffentlichkeit, wie die Gesellschaft mit Ideologien und Handlungen im Rechtsextremismus umgehen kann und wie sie dagegen wirken kann. Das wäre auch meine Erwartungshaltung gegenüber so einer Behörde. Was wir nicht wollen, da muss ich auch noch mal erwidern, was die Frage Gesinnungstests angeht, ist, dass wir Sicherheitsüberprüfung verstehen in einer Art und Weise, am Anfang wird kurz durch den VS, denn dieser führt die Sicherheitsüberprüfung durch, durchgeleuchtet, die Person wird für tauglich befunden und dann ist es okay. Das ist für mich Gesinnungs-Check, Gesinnungs-TÜV. So etwas wollen wir nicht. Dass das nicht funktioniert, sehen wir gerade an dem von Ihnen erwähnten Fall des Verfassungsschutzmitarbeiters und V-Mann-Führers, „Kleiner Adolf“ genannt, aus Hessen, der wohl seine Sicherheitsüberprüfung erfolgreich absolviert hat und dann im Nachgang - natürlich hat er seine Sicherheitsüberprüfung erfolgreich absolviert auch mit seinem biographischen Hintergrund - stört sich niemand in dieser Behörde, Personen, die mit ihm täglich zusammensitzen, mit ihm reden, mit ihm Entscheidungen treffen, niemand stört sich an seinen Einstellungen und Äußerungen und an seiner Ideologie, die er vertritt. Da sage ich, das ist der falsche Weg, wenn, dann müssen in einer Behörde tatsächlich Regularien eingezogen werden, dass, wenn man dann in der Arbeit, im Umgang mit Personen merkt, dass hier demokratische Grundsätze verlassen werden, dass hier Menschenrechte nicht geachtet werden, dass hier eine falsche Vorstellung von Bürgern und Grundrechten vorhanden ist, dann muss eine Behörde intervenieren, wenn bei einem Mitarbeiter so etwas auffällt. Aber keine Gesinnungs-TÜV oder Gesinnungs-Check wird uns das ersetzen.
Frau Abgeordnete Renner, gestatten Sie eine Anfrage durch den Abgeordneten Hey?
Abgeordnete Renner, DIE LINKE:
Zum Ende hin bitte, Herr Hey, wenn ich sehe, wie viel Zeit ich noch habe. Dann noch mal die Mär, wir brauchen den Verfassungsschutz, weil die Neonazis in so klandestinen Strukturen organisiert sind, wo ich nur durch Spitzel und mit größtmöglichem Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln, also was wir uns da alles so vorstellen können, Wanzen, Peilsender, Observationstrupps usw., herankommen. Das hat anscheinend nicht gut funktioniert, denn jetzt reden wir von einem Neonaziunterstützernetzwerk der Mörderbande, was organisiert war in verschiedensten Gruppen, ich nenne hier mal Brigade Ost oder Weiße Arische Bruderschaft, die hatte der Verfassungsschutz niemals auf dem Schirm gehabt. Die sind denen komplett durchgerutscht bei all den vielen Hunderten von V-Leuten, die in der Bundesrepublik in der Szene unterwegs sind. Das ist doch Beleg dafür, dass es ein vorgebliches Argument ist, dass ich diese nachrichtendienstlichen Mittel bräuchte, um in die Szene hineinzuschauen, weil es nämlich nicht funktioniert auf diese Art und Weise.
(Beifall DIE LINKE)
Da gibt es auch Belege in Thüringen. Ich meine, wir reden jetzt ganz offen darum, dass das Blood-and-Honour-Netzwerk weiterexistiert und eine der Unterstützungsstrukturen war dieses Neonazi-Netzwerk. Hätte man das vor ein paar Jahren gesagt, und viele haben es getan, viele Antifaschisten haben es getan …
Frau Abgeordnete Renner, schauen Sie doch bitte mal auf die Zeit.
Abgeordnete Renner, DIE LINKE:
Ende?
Die ist schon längere Zeit zu Ende.
Abgeordnete Renner, DIE LINKE:
Niemand wollte das in Behörden wissen.
Herr Hey wollte noch eine Frage stellen.
Ich war unsicher, ob die Zeit noch reicht. Frau Renner, woher nehmen Sie denn die Gewissheit oder gibt es belastbares Zahlenmaterial, gibt es Beweise, dass Sie sich hier hinstellen können und sagen können, beim Verfassungsschutz, rund 90 Mitarbeiter, alle in der Regel mit einem akademischen Ausbildungsgrad, können genau mit den 6 Mio. € das machen, was wir später auch fordern. Haben Sie in irgendeiner Form einen Beweis dafür, dass dieses Geld dazu auch wirklich ausreicht?
Abgeordnete Renner, DIE LINKE:
Das habe ich jetzt noch nicht, aber wir haben ja genau deswegen in unserem Antrag formuliert, dass wir ein Ziel formulieren und das nächste halbe Jahr dafür benutzt wird, dass entsprechend die Arbeitsweisen, die Methoden, dieser Behörde festgelegt werden, der Personalbedarf und dann wird man auch darüber reden müssen, ob das Geld ausreicht. Das ist dann Sache des Landesgesetzgebers hier. Natürlich gehört das auch dazu. Aber ich sage, im Augenblick ist es noch kein Argument zu sagen, diese Behörde kann grundsätzlich nicht wissenschaftlich arbeiten. Das sehe ich nicht irgendwie anhand dessen, was wir dort als Profile haben. Ich glaube, da muss die Erwartung von uns auch da sein, dass man auch ohne V-Männer im Themenfeld Neonazismus arbeiten kann.
Der Abgeordnete Adams möchte Ihnen offensichtlich eine Frage stellen; wenn das kurz ist. Kurze Frage - kurze Antwort.
Abgeordnete Renner, DIE LINKE:
Ja.
Abgeordneter Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Vielen Dank, Frau Kollegin Renner. Vielen Dank Frau Präsidentin. Zunächst einmal stimme ich Ihnen auch jetzt wieder bei vielen Punkten zu, will nur eine Sache noch einmal in die Debatte einbringen: Wir haben ja in Deutschland das sogenannte Trennungsgebot, was wohl zurückgeht auf den geheimen …
Herr Adams, ich muss jetzt wirklich … Wir sind weit über der Zeit. Herr Adams, eine kurze Frage und eine kurze Antwort.
Abgeordneter Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Ich frage Sie: Wenn Sie Ihren Änderungsantrag durchsetzen würden, die nachrichtendienstlichen Mittel herausnehmen, ist Ihnen bewusst, dass Sie dann einen schweren Schlag gegen das Trennungsgebot durchführen?
Abgeordnete Renner, DIE LINKE:
Nein, das ist mir nicht bewusst. Das ist Quatsch.
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