Thüringer Gesetz zur Änderung sicherheits- und melderechtlicher Vorschriften

RedenMartina RennerInneres

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/3349 -

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ein paar Worte zu dem vorliegenden Gesetz müssen hier schon gesagt werden, Herr Staatssekretär Rieder hat das ebenso gesehen. Es geht hier um die vollständige Entfristung bzw. neue Befristung wesentlicher ordnungs- und sicherheitspolitischer Gesetze in Thüringen. Gesetze, zu denen wir in der Vergangenheit an anderer Stelle schon deutlich gemacht haben, dass es erhebliche Bedenken gibt, ob die Gesetze alle Vorschriften - Grundrechtsschutz, Gewährleistung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Datenschutzbelange und Schutz des Bürgers vor Ausforschung seiner Privatsphäre durch den Staat - gewährleisten. Weil es dahin gehend, auch in der Vergangenheit, durch das Parlament - zumeist in den Anhörungen auch durch die Fachleute - Zweifel gab, wurden die Gesetze befristet. Durch die Befristung soll gewährleistet werden, dass Gesetze auf ihre Sinnhaftigkeit, Zweckmäßigkeit und Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts regelmäßig überprüft werden. Eine solche Prüfung hat aber nicht stattgefunden und die alleinige Behauptung „der Schutz der FDGO ist Daueraufgabe“ ersetzt eine wirklich inhaltliche und qualitative Prüfung nicht. Zumindest für den Verfassungsschutz hat die Landesregierung hier offensichtlich auch selbst Zweifel an der Sinnhaftigkeit und Zweckmäßigkeit des Gesetzes und damit auch an der parlamentarischen Kontrolle dieses Geheimdienstes. Wenigstens in einem der beiden Geheimdienste - natürlich ist es ein Geheimdienst, was soll ein Verfassungsschutz anderes sein als ein Geheimdienst,


(Beifall DIE LINKE)


er arbeitet mit nachrichtendienstlichen Mitteln, die anderen Sicherheitsbehörden nicht zugängig sind, verdeckten Ermittlern, Wanzen usw. Ich denke, das ist klar, was das ist.


(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Ich habe Ihnen schon einmal gesagt, dass das Stuss ist.

Wenn Dummheit wehtun würde.)


Wenigstens in einem der beiden Koalitionspartner darf der Zweifel auch geäußert werden, wenn nicht von Herrn Gentzel, dann aber auch von anderen, es ist nachzulesen. Deswegen schlagen wir hier vor, nicht eine vollständige Entfristung, sondern eine erneute kurzfristige Befristung so, wie sie auch die Landesregierung vorsieht, um Zeit zu haben, über die Sinnhaftigkeit dieses Dienstes offen nachzudenken. Wie gesagt, Teile der SPD sind hier auch für diese offene Diskussion. Zweifel sind aufgekommen in den letzten Jahren. Ich meine, die Geschichte ist insgesamt bekannt. Erst hat der VS die Axt an das NPD-Verbotsverfahren gelegt, dann hat er nicht informiert zu einem Nazi-Skinhead-Konzert in Pößneck, dann brauchte der VS ein halbes Jahr, um festzustellen, dass ein NPD-Funktionär, Sebastian Reiche aus Gotha, ein Neonazi ist. Die vorläufige Krönung ist ja wohl, der VS schaut seelenruhig zu, wie eine bundesweit agierende rechtsextreme Organisation der Gedächtnisstätte e.V. die Verfügungsgewalt über ein Herrenhaus in Gutmannshausen erlangt. Auf den Punkt gebracht heißt das für uns, der Verfassungsschutz hat als Frühwarnsystem vollständig versagt.


(Beifall DIE LINKE)


Zudem ist der Geheimdienst weder parlamentarisch noch öffentlich kontrollierbar, weil er sich selber der parlamentarischen Kontrolle beispielsweise durch Anfragen entzieht. Eine schmerzhafte Erfahrung, die alle hier teilen müssen, die gelegentlich in diesem Phänomenbereich nachfragen. Er legt jährliche Berichte der Öffentlichkeit vor, in denen stehen dann Dinge, die längst schon an anderer Stelle nachzulesen waren. Er macht seine Arbeit und Arbeitsweise nicht transparent. Diejenigen, die parlamentarische Kontrolle ausüben sollen, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, und auch das dient nicht einer transparenten Kontrolle durch Parlament und Öffentlichkeit. Der Vorschlag der Fraktion DIE LINKE, das Gesetz wird bis zum 31.12.2011 auslaufen, damit würde der Weg freigemacht werden, das geheimdienstlich agierende Landesamt in eine notwendige Dokumentations- und Beratungsstelle für Demokratie und Grundrechte umzuwandeln. Hierüber wollen wir die Diskussion führen.


Zum Sicherheitsüberprüfungsgesetz: Hier bezweifelt die Landesregierung selbst anscheinend die Notwendigkeit des Gesetzes. Es geht hier um die Frage Sicherheitsüberprüfungen in privatwirtschaftlichen Bereichen. Sie hat die zum Gesetz notwendige Rechtsverordnung und die Verwaltungsvorschriften bisher nicht erlassen. Auch wurde bisher keine Behörde oder andere nicht öffentliche Stelle als lebens- und verteidigungswichtige Einrichtung eingestuft. Wir haben das in einer Kleinen Anfrage nachgefragt und diese Antwort erhalten. Demgegenüber steht ein massiver Grundrechtseingriff durch nachrichtendienstliche Überprüfung auch von nicht betroffenen Kontaktpersonen, zum Beispiel Lebenspartnern oder Mitbewohnern. In dieser Form ist das Schnüffelgesetz/Sicherheitsüberprüfungsgesetz untragbar und trägt verfassungswidrige Züge. Sie erinnern sich an die massive Kritik in der Anhörung, weil sich die Betroffenen nicht gegen eine negative Begutachtung durch den VS wehren können und der Arbeitgeber zum Gehilfen des Geheimdienstes gemacht wird.


Zum Ausführungsgesetz G 10: Das Ausführungsgesetz regelt im Kern die parlamentarische Kontrolle durch das Bundesgesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses. Das Problem mit diesem Gesetz ist, dass die Kontrolleure des Grundrechtseingriffs einer vollständigen Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen, deren Kontrolle tatsächlich keine Transparenz zur Folge hat und sich nur selten gegen Trends bzw. die Zunahme des Grundrechtseingriffs stellen können. Im Übrigen wird bezweifelt, dass jedweder Eingriff in das Fernmeldegeheimnis einschließlich der aktuell in der Diskussion stehenden Funkzellenabfrage und der Einsatz sogenannter IMSI-Catcher beispielsweise auch möglicherweise durch Verfassungsschutzbehörden überhaupt zum Gegenstand der Kontrolle wird.


(Beifall DIE LINKE)


Zum Thema Meldegesetz: Da sieht es etwas einfacher aus. Einer Entfristung kann zugestimmt werden, da die Meldebehörden weiterarbeiten müssen. Eine Anpassung an das Bundesmeldegesetz sollte aber vorgenommen werden. Da, denke ich, müssen einzelne Regelungen auch noch geprüft werden. Dabei muss man verfassungsrechtlich natürlich abwägen, dass man einerseits das Datensparsamkeitsprinzip beachtet und andererseits die Speicherung für den Verwaltungsvollzug personenbezogener Daten natürlich entsprechend der datenschutzrechtlichen Vorschriften im zwingend notwendigen Rahmen ermöglicht.


Wir plädieren in diesem Gesetz für eine generelle Datenschutzgrundeinstellung, das heißt, Weiterleitungs- und Auskunftsverbot an Dritte ist die Regel, von der erst auf Wunsch des Betroffenen abgewichen wird. Das heißt, um es mal vereinfacht zu sagen, der Bürger verfügt darüber, was mit seinen Daten geschieht, und nicht die Behörde, nicht der Staat.

Abschließend: Allein die Behauptung, dass den Gesetzen gemein sei, dass sie für Aufgaben auf dem Gebiet der inneren Sicherheit stehen und der Schutz einer wehrhaften und streitbaren Demokratie erforderlich ist, ist nicht ausreichend, die Entfristung mal eben so vorzunehmen. Deswegen bin ich auch hier nach vorn gekommen. Ich denke, auch die anderen beiden Fraktionen hier im Haus, die für sich berechtigt auch in Anspruch nehmen, die Bürgerrechtsfrage zu thematisieren, müssen sich wenigstens dann im Rahmen der Innenausschuss-Sitzung zu Wort melden.


Wir beantragen die Überweisung des Gesetzes an den Innenausschuss und den Justizausschuss. Dort werden wir dann eine Anhörung beantragen, die die notwendige Prüfung der Sinnhaftigkeit, Zweckmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit der Gesetze als notwendige Voraussetzung der Entfristung der Gesetze vornimmt. Aber eigentlich hätte das im Vorfeld durch das Innenministerium vorgenommen werden müssen, bevor sie diesen Gesetzentwurf hier einbringt. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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