Thüringer Gesetz zur Änderung sicherheits- und melderechtlicher Vorschriften 1/2

RedenMartina RennerInneres

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/3349

 

Danke, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Besuchertribüne, ich sage noch einmal kurz etwas zum Regelungsinhalt des Gesetzes: Es geht hier um die Neubefristung des Verfassungsschutzgesetzes bis Ende nächsten Jahres und um die vollständige Entfristung dreier wichtiger Sicherheitsgesetze, dem Sicherungsüberprüfungsgesetz, dem G-10-Ausführungsgesetz und dem Thüringer Meldegesetz.

Ein paar grundsätzliche Bemerkungen zum Ziel und Sinn von Befristungen möchte ich am Anfang voranstellen: Durch die Befristung soll eigentlich gewährleistet werden, dass Gesetze auf ihre Sinnhaftigkeit und Zweckmäßigkeit regelmäßig überprüft werden, insbesondere dann, wenn mit diesen Regelungsinhalten schwerwiegende Grundrechtseingriffe verbunden sind. Eine Prüfung liegt hinsichtlich dieser Sinnhaftigkeit, Zweckmäßigkeit und Angemessenheit bei diesen Gesetzen für uns nicht vor. Ein alleiniger Satz in der Begründung, der Schutz der FdGO ist eine Daueraufgabe, kann eine wirklich fachliche Prüfung nicht ersetzen.


(Beifall DIE LINKE)


Das hat auch der Landesdatenschutzbeauftragte moniert und wir sagen, zu Recht.

In der Berichterstattung ist ja schon darauf hingewiesen worden, von den Anzuhörenden haben die wenigsten eine Stellungnahme abgegeben. Das ist bedauerlich. Aber ich möchte trotzdem zum einen auf Inhalte der Anhörung kurz eingehen, weil dort auch wesentlich ausgeführt wurde, dass die Evaluierung notwendig ist, um überhaupt über den weiteren Fortbestand der Gesetze entscheiden zu können. Und dann hat der Leiter des unabhängigen Landeszentrums Datenschutz Schleswig-Holstein auch noch ein paar grundlegende Worte zur Behandlung von Zuschriften im Thüringer Innenausschuss kundgetan, die können uns vielleicht ein bisschen nachdenklich machen dahin gehend, warum Anzuhörende vielleicht an der einen oder anderen Stelle nicht mehr höchste Motivation haben, dem Innenausschuss ihre Zuschriften zur Verfügung zu stellen, die ja auch oft mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden sind. Er habe, so schreibt er in Bezug auf die Anhörung zum Datenschutzgesetz - wir erinnern uns -, den Eindruck, dass im Thüringer Landtag Anregungen und Anhörungen von Experten gänzlich ohne Berücksichtigung bleiben; so könnte man auch Anhörungen ins Leere laufen lassen. Es sei ein Beleg dafür, dass trotz des vorhandenen demokratischen Instituts der Anhörung, dieses in der parlamentarischen Praxis vollständig entleert wird. Also von hier aus auch der Appell, dass wir den Fachleuten, den Institutionen, den Anzuhörenden in Zukunft vielleicht in den Ausschüssen etwas mehr Aufmerksamkeit zukommen lassen, damit vielleicht auch in Zukunft der Rückfluss an Zuschriften dann etwas höher wird.

Jetzt zu den einzelnen Vorschriften. Zum Sicherheitsüberprüfungsgesetz: Wir halten dieses Gesetz nicht für notwendig. Es gibt ausreichende Regelungen im Dienstrecht und mit der Sicherheitsüberprüfung ist ein ganz erheblicher Grundrechtseingriff verbunden, nicht nur bei den Beschäftigten selbst, sondern auch bei seinem persönlichen Umfeld, den Familienangehörigen und Referenzpersonen. Ich glaube auch nicht, dass es einfach noch zeitgemäß ist, gegenüber Beschäftigten einen Generalverdacht auszusprechen, dass von ihnen eine Gefährdung von Zwecken der Behörden ausgeht, sondern ich glaube, hier braucht man auch eine Vertrauensposition. Wenn es dann tatsächlich zu - ich sage mal - Verfehlungen kommt, gibt es im Dienstrecht ausreichend Möglichkeiten. Zum anderen, das hat die Geschichte Thüringens auch gelehrt, haben Sicherheitsüberprüfungen nicht davor geschützt, dass Mitarbeiter, wenn sie denn wollten, mit Inhalten von CDs in der Gegend rumgelaufen sind und diese an Dritte weitergegeben haben usw.


(Beifall DIE LINKE)


Dass die Landesregierung selbst Zweifel an der Notwendigkeit dieses Gesetz hat, zeigt, dass sie die im Gesetz vorgesehene Rechtsverordnungen zur Umsetzung des Gesetzes nicht erlassen hat. Ich glaube, das ist auch noch einmal ein Beleg dafür, dass dieses Gesetz entbehrlich ist. Deswegen unserer Antrag: Es läuft aus.

Beim G-10-Gesetz, da geht es uns um die Stärkung der parlamentarischen Kontrolle. Wir haben dazu in unseren Änderungsanträgen einzelne Vorschläge gemacht, die ich kurz benennen möchte: Die G-10-Kommission sollte nach Vorschlag der Fraktion DIE LINKE künftig aus 10 Mitgliedern bestehen, damit gewährleistet ist, dass alle Fraktionen im Landtag die Kontrolle ausüben können.


(Beifall DIE LINKE)


Vergleichbar mit den vertraulichen Sitzungen der Landtagsausschüsse soll in Zukunft die Möglichkeit bestehen, dass der Vorsitzende oder die Vorsitzende der Fraktion unterrichtet wird. In besonderen Fällen, wenn es begründet und für die parlamentarische Arbeit erforderlich ist, soll mit Einvernehmen der Präsidentin des Landtags ein von einer Fraktion zu benennender Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin Einsicht erhalten. Es wird Einvernehmen zwischen der Landesregierung und der Kommission hergestellt. Ansonsten soll nach Meinung der LINKEN keine Überwachungsmaßnahme ausgeführt werden und dieses Einvernehmen setzen wir auch voraus, wenn in Zukunft die Benachrichtigung an Betroffene unterbleiben soll. Das Gesetz wird nach Vorschlag der LINKEN zunächst befristet, um dann tatsächlich einmal eine Evaluierung vornehmen zu können und dann auch zu klären, ob die einzelnen Regelungen noch zweckmäßig und angemessen sind.

Zum Thüringer Meldegesetz: Natürlich haben wir auch im Blick, dass durch die bevorstehende bundesgesetzliche Regelung zum Melderecht möglicherweise eine landesrechtliche Regelung entbehrlich sein könnte. Wir schlagen aber dennoch eine Änderung zum Meldegesetz vor und dies aus zwei Gründen. Wir denken, für den Schutz persönlicher Daten kann es keinen falschen Zeitpunkt geben und es ist auch nicht sachgerecht, eine derzeit bestehende schlechtere Regelung noch über Monate fortbestehen zu lassen und dann erhoffen wir uns natürlich auch, dass durch eine Änderung des Landesgesetzgebers auch ein politisches Signal an den Bundesgesetzgeber erfolgen könnte, der dann entsprechend von der Landesregierung im Bundesrat auch transportiert wird. Zum Inhalt unserer Änderung: Es geht uns um Datenschutz als Grundeinstellung, dass in Zukunft Daten, die bei den Meldebehörden zur eigenen Person gespeichert sind, nicht mehr an Religionsgemeinschaften verteilt oder Adressverlage weitergegeben werden, wenn nicht der Eigentümer der Daten, also die Person, der Bürger, dem zugestimmt hat. Im Augenblick haben wir den umgekehrten Fall. Man muss aktiv widersprechen, dass diese Daten weitergegeben werden. Wir wollen hier eine Umkehrung im Interesse eines umfassenden Datenschutzes.


Und nun zu dem vierten Gesetz, was im Augenblick den größtmöglichen Bedarf an gesetzlicher wie politisches Diskussionen birgt - dem Verfassungsschutzgesetz. Ich habe es gestern schon gesagt, wir halten diesen Dienst als Frühwarnsystem ungeeignet. Er ist unbrauchbar


(Beifall DIE LINKE)


und er ist seinem eigenen Anspruch an keiner Stelle gerecht geworden. Ich will noch ein ganz aktuelles Beispiel bringen. Wir haben hier schon im Rahmen einer Mündlichen Anfrage über den Verkauf des Herrenhauses in Gutmannshausen an den rechtsextremen Verein aus Sachsen, Gedächtnisstätte e.V., gesprochen und mussten anhören, dass das Finanzministerium und das Thüringer Liegenschaftsmanagement nicht rechtzeitig durch den Verfassungsschutz zum rechtsextremen Hintergrund der Käuferin und den Nutzungsabsichten eines rechtsextremen Vereins informiert wurden. Was hat das zur Folge? In diesen Tagen, nicht rechtzeitig … Ja, wenn der Verfassungsschutz diese Information nicht hat oder auf dieser Information sitzen bleibt, die notwendig wäre in einer anderen Behörde, kann er nicht den Anspruch haben, Frühwarnsystem zu sein. Deswegen sagen wir, er hat versagt. Das ist in diesem Fall ziemlich eindeutig. Was hat das zur Folge? Dieses Wochenende muss sich die Versammlungsbehörde dort mit dem Vorhaben der rechtsextremen schlesischen Jugend herumschlagen, dieses Wochenende eine Wintersonnenwende durchführen zu wollen. Bis jetzt steht ein Verbot im Raum. Man wird sehen, wie das rechtlich gehalten werden kann. Diese ganze Auseinandersetzung auf rechtlicher Ebene, zulasten der Kommune, zulasten der Behörden vor Ort hätten wir uns ersparen können, wenn es tatsächlich eine Institution geben würde, die über solche Kaufabsichten - die Kaufabsichten des Vereins waren bekannt, dass er in Mitteldeutschland eine entsprechende Bildungseinrichtung sucht - tatsächlich auch öffentlich und transparent informiert würden und transportiert werden an alle, die in diesem Land solche Informationen benötigen. Deswegen sagen wir, Versagen als Frühwarnsystem und machen einen anderen Vorschlag. Es gibt natürlich noch einen grundlegenderes Argument, das sagt: Ein Grundrechtseingriff, wie wir ihn dem Verfassungsschutz zubilligen, zum Beispiel durch die Verwendung nachrichtendienstlicher Mittel, die sich jeglicher Kontrolle entziehen, so ein Grundrechtseingriff ist auch eine Gefahr für einen Bürgerrechtsstaat und steht auch im Gegensatz zu unseren Vorstellungen einer offenen Demokratie. Um es prononciert zu sagen: Demokratie und Geheimdienst schließen sich aus.


Unser Vorschlag ist, ich habe es gestern schon gesagt, ich will es nicht noch einmal an allen Stellen ausformulieren, eine transparente und demokratische Informations- und Dokumentationsstelle für Menschen- und Grundrechte und Demokratie als unabhängige oberste Landesbehörde ohne nachrichtendienstliche Befugnisse. Dazu haben wir einen Änderungsantrag gestellt, der die Behördenerrichtungsverpflichtung aus Artikel 97 der Thüringer Verfassung ausdrücklich berücksichtigt, falls das wieder als Gegenargument formuliert wird. Wir schlagen vor zum Verfassungsschutzgesetz den sofortigen Entzug der nachrichtendienstlichen Befugnisse, die Befristung des Gesetzes bis zum 30. Juni 2012 und eine gesetzliche Verpflichtung bis zum 30.06.2012, also diesem Datum, ein Gesetz über den Schutz und die Verwirklichung der verfassungsrechtlichen Grundrechte als gesamtgesellschaftliche Aufgabe in Kraft treten zu lassen. In diesen Prozess werden sich sicherlich, können sich im Parlament die Fraktionen, aber auch die Behörden einbringen. Wir wollen eben nicht nur mit Blick auf ein gefordertes NPD-Verbot, dass die V-Leute aus der Führungsebene der NPD abgezogen werden, wir wollen, dass alle bezahlten Neonazispitzel jetzt vonseiten des Geheimdienstes zurückgezogen werden.


(Beifall DIE LINKE)


Es ist nicht allein die NPD, die Freiheit, Leben und Demokratie gefährdet, es sind auch die ganzen anderen Nazigruppierungen, von denen eine eben so hohe Gefahr ausgeht. Wir wollen nicht weiter zulassen, dass Geld und Informationen aus den Sicherheitsbehörden der rechtsextremen Szene zukommen. Sie werden zu Straftaten animiert, weil ein V-Mann auch immer seine Relevanz gegenüber dem Amt darstellen muss. Zum Teil werden natürlich auch kriminelle Taten gedeckt, das liegt im Wesen des Verfassungsschutzes. Natürlich werden kriminelle Straftaten gedeckt. Ich nenne ein Beispiel: Wenn jetzt bekannt wird, dass zur Finanzierung des Nazitrios dort ein strafrechtsrelevantes Spiel hergestellt wurde mit einem unglaublichen antisemitischen, volksverhetzenden und offen nationalsozialistischem Kontext und der Verfassungsschutz Kenntnis von diesem Spiel hat, was wahrscheinlich mehrfach Straftatbestände tangiert, das aber nicht im Rahmen der Strafverfolgung an die zuständigen Behörden weitergibt, sondern ein Spiel - oder Herr Brandt sagt gegenüber der Presse vier dieser Spiele - zu einem Preis von 100 DM ankauft, dann werden dort Straftaten gedeckt und sogar noch Geld dafür bezahlt. Das war Realität in Thüringen und da wollen wir, dass das in Zukunft nicht noch einmal passieren kann.


(Beifall DIE LINKE)


Die Landesregierung hat sich selbst auch zur Aufgabe gesetzt, so ist es hier gesagt worden, auch aus der Regierungskoalition gab es die entsprechenden Hinweise, dass Sie eine Novelle des VS-Gesetzes anstrebt. Das begrüßen wir und das ist auch die Erwartung der Öffentlichkeit derzeit. Da, denke ich, gibt es eine hohe Erwartung, dass da auch in nächster Zeit schon Richtung und Zeitplan bekannt werden. Bisher wird für mich die Diskussion verkürzt auf die Frage Befugnisse, Kontrollrechte der PKK. Das ist das Problem vom Ende her aufzuzäumen. Es geht nicht nur allein darum, die Kontrolle und möglicherweise auch die Rechte der Parlamentarier zur stärken, sondern es muss darum gehen, grundsätzlich dort, wo eine Gefährdung durch die Arbeit des Geheimdienstes ausgeht, wo ein Grundrechtseingriff von dieser Behörde ausgeht, dies zu diskutieren und Alternativen zu formulieren. Es kann doch, wenn wir es nur auf die Frage Kontrollrechte der PKK beschränken, nicht darum gehen, das Desaster besser kontrollieren zu wollen, sondern es muss darum gehen, das Versagen und Verschulden zu beenden. Darum muss es heute gehen.


(Beifall DIE LINKE)


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