Thüringer Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes und des Ordnungsbehördengesetzes 1/3
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/6118
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, das heute zu verabschiedende Gesetz vom Inhalt her, aber auch das Verfahren im Innenausschuss ist dem Regelungsgegenstand nicht angemessen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ein anderes Verfahren und ein anderes Umgehen wären schon deswegen notwendig gewesen, weil wir hier heute über das Polizeiaufgabengesetz nicht aus Einsicht beraten, sondern weil Gerichte das Parlament zu einer Novellierung veranlasst haben. Und ich glaube, gerade wenn es um Grundrechtsschutz geht, müsste das Parlament von sich aus tätig werden
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
und nicht erst warten, bis Bundesverfassungsgericht oder der Thüringer Verfassungsgerichtshof uns diese Aufgabe aufgeben.
Der Koalitionsvertrag hat ja im Kern schon die Entscheidung vorausgesehen, gewusst, was auf uns zugeht, oder eingesehen, dass die bisherigen Regelungen verfassungsrechtlich bedenklich sind, denn im Koalitionsvertrag wurde ja schon formuliert, dass eine Novelle auf den Weg gebracht werden soll, mit der tatsächlich ein Kernbereichschutz realisiert werden soll, und dass diese Novelle in enger Abstimmung mit den Betroffenen erarbeitet werden soll. Und all das ist nicht realisiert. Wir haben keinen umfassenden Kernbereichsschutz und die Einbeziehung der Betroffenen - na ja,
(Beifall DIE LINKE)
wir haben den Schweinsgalopp im Innenausschuss erlebt, Anhörung und Beratung, Beschlussfassung an einem Tag, das ist keine ernsthafte Debatte, wenn es um verfassungsrechtliche Bedenken geht und um Grundrechtsschutz.
Was war Ergebnis der Anhörung? Wir hatten verschiedene Experten geladen und überwiegend gab es zwei Befunde. Erstens, im Gesetz sind handwerkliche Fehler. Es ist auch davon gesprochen worden, einiges sei mit heißer Nadel gestrickt. Aber viel schwerwiegender war die Feststellung, dass immer noch Teile des Gesetzes verfassungswidrig sind und dass möglicherweise bei einer neuerlichen Überprüfung vor dem Verfassungsgericht diese Regelungen nicht zu halten sein werden. Allein diese Feststellung hätte dazu ausgereicht, innezuhalten im Innenausschuss und tatsächlich eine, ich sage einmal, zeitlich angemessene und inhaltlich auch fundierte Beratung durch die Fraktionen durchzuführen. Das haben wir mit Mehrheit im Innenausschuss dann gesehen, wie dies verhindert wurde.
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Seit wann habt ihr eine Mehrheit?)
Wir haben gesehen, wie die Mehrheit dies verhindert hat, ja.
(Beifall DIE LINKE)
Die verfassungsrechtlichen Bedenken beziehen sich auf die Bereiche Kernbereichsschutz, also den Bereich der unmittelbaren privaten Lebensgestaltung, auf den Schutz von Berufsgeheimnisträgern und Berufsgeheimnisträgerinnen und auf die Rechte von Betroffenen von Polizeimaßnahmen. Und - das war auch Gegenstand der Anhörung - im Zentrum der Diskussionen und Erörterungen stand die Frage, ob die Befugnisse zur verdeckten Datenermittlung im Bereich des Gefahrenabwehrrechts überhaupt notwendig sind. Ich glaube, auch diese Fragestellung haben wir dann in der Beratung zur Anhörung nicht angemessen erörtert. Wir haben nachgefragt, und nicht nur wir, auch die Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen, die Vertreter der Berufsverbände, also die Praktiker, die geladenen Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen, welche praktischen Erfahrungen sie mit dem Polizeiaufgabengesetz haben, und sie sollten uns Beispiele bringen für die Anwendung von Befugnissen aus dem Bereich der langfristigen Datenerhebung. Das haben wir auch die Landesregierung gefragt. Wir haben an keiner Stelle ein tatsächlich formuliertes praktisches Beispiel gehört. Es ging dann um Szenarien, da gehe ich später noch drauf ein, es sind Spekulationen, die dieses Gesetz vorantreiben, keine praktische Erfahrungen.
(Beifall DIE LINKE)
Der angehörte Ermittlungsrichter widerlegte für uns jedenfalls auch sehr eindringlich, dass überhaupt eine Notwendigkeit für diese Befugnisse besteht. Ich zitiere Herrn Eugen Weber. „Es ist in Deutschland ausgesprochen schwierig, eine Gefahr zu sein, ohne einem konkreten Tatverdacht ausgesetzt zu sein.“ Und er fragt zu Recht: „Die vom PAG Betroffenen sind nicht ganz so böse wie die von StPO Betroffenen. Warum aber soll dann das PAG die härteren Regelungen haben?“
(Beifall DIE LINKE)
Ich finde, auf diese Frage haben wir auch keine Antwort bekommen.
Für uns steht fest, der Verdacht, dass hier in Zukunft schwere Grundrechtseingriffe auf der Grundlage von Mutmaßungen oder Verdächtigungen ermöglicht werden sollen, wurde für uns erhärtet. Am Ende stehen dann möglicherweise solche Maßnahmen wie die Telefonkommunikationsüberwachung des Infotelefons ab 1. Mai 2010. Ich glaube, dieses Beispiel macht ganz deutlich, dass es am Schluss um Unterstellungen geht und nicht um fundierte Anhaltspunkte.
(Beifall DIE LINKE)
Dies hat ja auch der Vertreter des Grundrechtekomitees formuliert, Herr Heiner Busch, als er schlussfolgerte, dass hier Maßnahmen der Vorfelderkundung als Abwehrmaßnahmen konkreter Gefahren verkauft werden sollen. Es werden mehr und nicht weniger Befugnisse auf Vorrat geschaffen ohne Notwendigkeit und ohne Praxisbezug.
Das, was eigentlich notwendig wäre, ist nicht erreicht worden oder nur in Teilen gelungen. Auch das Verfassungsgerichtsurteil ist für uns nur in wenigen Bereichen überhaupt adäquat umgesetzt worden. Ich glaube, die Zuschriften und Wortmeldungen der letzten Tage haben uns auch noch einmal bestärkt, ich erinnere da auch noch einmal an die letzte Wortmeldung der katholischen Kirche mit Blick auf das Beichtgeheimnis. Für uns ist der Kernbereichschutz im Bereich der verdeckten Datenerhebungen de facto nicht gegeben, da durch das Wort „alleine“ dann wieder eine Einschränkung vorgenommen wird. Eine Vielzahl von Befugnissen zu verdeckten Datenerhebungen werden im Gefahrenabwehrrecht - also dort, wo einer konkreten Gefahr begegnet werden soll - verankert, obwohl diese Befugnisse ja gerade darauf ausgerichtet sind, auf Grundlage ihrer Komplexität und ihrer langen Vorbereitungszeit alles andere als geeignet sind, einer konkreten, spontan auftretenden Gefahr zu begegnen. Das betrifft für uns insbesondere die Bereiche Telekommunikationsüberwachung, Wohnraumüberwachung, den Einsatz verdeckter Ermittler, die Quellen-TKÜ und den Einsatz von Staatstrojanern.
Zur Quellen-TKÜ gab es ja eine längere Debatte im Innenausschuss. Dazu muss man, glaube ich, dann auch noch mal sagen, absolut unverständlich ist, wieso hier eine Befugnis aufgenommen wird, obwohl eine verfassungsrechtlich zulässige Software überhaupt noch nicht entwickelt wurde. Das ist ja noch nicht mal eine Befugnis auf Vorrat, das ist eine Befugnis, ich sage mal, auf reine Phantasterei.
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Als Fiktion!)
Fiktion, Befugnisse auf Fiktion, Herr Adams hat recht. Das ist unglaublich. Ich glaube, was die Debatte zu Staatstrojaner angeht, die Worte von Herrn Snowden und die Warnung, die er an uns alle gerichtet hat, die sind hier in Thüringen nicht angekommen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir schaffen jetzt in diesem Gesetz die Möglichkeit, einen Staatstrojaner in Thüringen einzusetzen. Auch hier sage ich, es ist der Anspruch, wie er im Koalitionsvertrag formuliert wurde, tatsächlich ein verfassungskonformes grundrechtsorientierte PAG auf den Weg zu bringen, nicht erfüllt.
Ich will noch an ein paar Stellen sagen, wo wir weiterhin Kritik sehen. Wir sehen Kritik darin, dass grundrechtsbeschränkende Befugnisse im Gefahrenabwehrrecht durch Verlängerungsmöglichkeiten quasi unbefristet ermöglicht sind. Wir haben Kritik am Einsatz des sogenannten IMSI-Catchers, weil hiermit eine unbestimmte Anzahl sogenannter Nichtstörer, also Unbeteiligter, in Anspruch genommen wird, und diese Regelung wird ja nun auch im PAG eigenständig vorgesehen. Wir haben Bedenken daran, dass die beschränkende Maßnahme der Unterbrechung der Kommunikation ohne richterliche Kontrolle ermöglicht werden soll. Es wird keine Vorschrift zur Löschung rechtswidrig erworbener Daten im Gesetz verankert. Auch das kritisieren wir. Und wir sagen, die notwendige Benachrichtigung von Betroffenen verdeckter polizeilicher Maßnahmen ist umgehbar geregelt; hier auch dann entsprechend unser Änderungsantrag.
Eine weitere Kritik richtet sich für uns an die Rasterfahndung, weil hier in die Rechte von Unverdächtigten eingegriffen wird. Wir halten diese Befugnis an dieser Stelle im Gefahrenabwehrrecht für absolut entbehrlich. Wir haben unsere Änderungsanträge bereits im Mai eingereicht und ich sage auch, wir haben nach der Anhörung an der einen oder anderen Stelle unseren Änderungsantrag überarbeitet. Ich glaube, das ist auch ein angemessener Umgang mit den vorgelegten Stellungnahmen. Wir stärken mit unserem Änderungsantrag den Schutz des Kernbereichs und den Schutz der Berufsgeheimnisträger und Berufsgeheimnisträgerinnen, weil wir diesen Schutz eben am Anfang des Gesetzes verankern und nicht erst im Bereich der verdeckten Datenerhebung und damit diesen Kernbereichschutz und den Schutz von Berufsgeheimnisträgern und Berufsgeheimnisträgerinnen für alle Maßnahmen der Polizei festschreiben, zum Beispiel auch bei Durchsuchungen von Personen und Sachen oder beim Betreten von Wohnungen. Wir streichen alle Befugnisse zur verdeckten Datenerhebung, die weder als Gefahrenabwehrmaßnahme geeignet sind, noch aufgrund der in jedem Fall vorliegenden Straftatsrelevanz notwendig sind, da für uns vergleichbare und verfassungsrechtlich saubere Regelungen in der STPO existieren.
Damit wollen wir ein klares Zeichen setzen, dass der nachrichtendienstliche Charakter der Polizei zu Recht gestutzt werden muss.
(Beifall DIE LINKE)
Das betrifft insbesondere den Bereich der TKÜ-Wohnraumüberwachung, Bestands- und Verkehrsdatenauskunft, Quellen-TKÜ und den Einsatz verdeckter Ermittler.
Wir hatten in der ersten Überlegung auch eine Idee, die sich jetzt mit den Vorschlägen von Grünen und FDP trifft, dass man allein die Befugnisse bürgerrechtlich beschränken sollte. Aber gerade die Ergebnisse der Anhörung haben uns gezeigt, dass aufgrund der Grundrechtsrelevanz, aber auch der fehlenden Notwendigkeit ein Vorhalten von Maßnahmen zur verdeckten Datenerhebung im Polizeiaufgabengesetz auf Vorrat für uns weder inhaltlich noch faktisch begründet ist.
(Beifall Abg. Berninger, DIE LINKE)
Wir hatten nach den konkreten Beispielen gefragt, die haben wir nicht bekommen. Dann gab es Spekulationen, Fiktionen und wir haben Bereitschaft gezeigt, die anderen Kolleginnen und Kollegen auch, dem Innenminister zu folgen und Geißelnahmen zu diskutieren, an deren Rande sich unbeteiligte Dritte über das Herannahen der SEK unterhandeln. Wir haben uns mit Kofferbombenattrappen sowie vergessenen Reisekoffern auf Bahnhöfen beschäftigt, mit Bomben in Koffern, die mittels Handy gezündet werden und auf den Papst zutretende Personen. Das ganze Programm - es waren reine Fiktionen.
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und alles passt nicht. Nichts aus der Praxis!)
Wir kommen zu dem Ergebnis bei allen diesen Szenarien, dass weder Wohnraumüberwachung noch der Einsatz verdeckter Ermittler, noch eine Telekommunikationsüberwachung, erst recht kein Staatstrojaner geeignete Befugnisse zur Abwehr einer sich möglicherweise aus diesen Situationen ergebenden konkreten Gefahr darstellen,
(Beifall Abg. Berninger, DIE LINKE)
sondern wir beschränken die Befugnisse im Gefahrenabwehrrecht in Zukunft auf drei Bereiche: Erstens die Ortung, zweitens die Unterbrechung von Kommunikation und drittens der Einsatz nicht offen ermittelnder Polizeibeamter.
Unser Änderungsantrag sieht vor, dass die Ortung von gefährdeten und vermissten Personen unter Richtervorbehalt gestellt wird bzw. bei Gefahr im Verzug unter eine nachträgliche richterliche Kontrolle.
Zweitens: Wir stellen den Einsatz nicht offen ermittelnder Polizeibeamter und Polizeibeamtinnen ebenfalls unter den Richtervorbehalt und begrenzen diesen Einsatz.
Drittens: Die Unterbrechung laufender Kommunikation ist nur möglich bei einer gegenwärtigen Gefahr für den Bestand des Bundes oder des Landes bzw. für Leib, Leben und Freiheit, bei Drittbetroffenen immer unter Beteiligung eines Richters, so unser Vorschlag.
Viertens: Bestellung und Anhörung eines Verfahrensbevollmächtigten bei endgültiger Entscheidung über Nichtbenachrichtigung betroffener Personen durch das Beschwerdegericht ist für uns zwingend. Und - dazu nur ein Satz, aber klar - wir sagen, wir wollen keine Änderung des Ordnungsbehördengesetzes, da die bisherigen Ermächtigungen zum Erlass von Satzungen vollkommen ausreichend sind. Ich glaube, dass war auch ein klares Ergebnis der Anhörung.
(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Nein!)
Doch. Für uns ja. Dann haben wir weiteren Änderungsbedarf im PAG formuliert. Ich hatte es auch schon in der ersten Lesung gesagt. Das betrifft für uns Forderungen, die schon lange im Bereich des Grundrechtsschutzes, aber auch im Bereich des Schutzes der Bürgerrechte formuliert sind und von vielen, gerade sich mit dem Polizeirecht systematisch und fachlich beschäftigenden Personen und Institutionen geteilt werden, nämlich die Einführung einer Kennzeichnungspflicht, die Streichung der eine rassistische Kontrollpraxis befördernden Befugnis zur Identitätsfeststellung, die Stärkung des Versammlungsrechts durch Streichung der grundrechtseinschränkenden Eingriffsnorm zur verdachtsunabhängigen Kontrolle von Versammlungsteilnehmern und -teilnehmerinnen, die Stärkung der Rechte von Betroffenen von polizeilichen Maßnahmen und das Verbot von Distanzelektroimpulswaffen in Thüringen und die Einordnung von Reiz- und Betäubungsstoffen als Waffen und nicht mehr als Hilfsmittel. Ich glaube, ein zweiter Moment ist wichtig, ist wichtig gerade auch in der Debatte um eine bürgernahe Polizei. Die Stärkung der Transparenz und der Kontrolle polizeilichen Handelns wollen wir stärken durch eine Polizeibeschwerdestelle
(Beifall DIE LINKE)
und - das ist für uns auch Ergebnis parlamentarischer Arbeit in den letzten Jahren - wir sagen, wir brauchen eine parlamentarische und damit öffentliche Kontrolle polizeilichen Handelns durch einen Polizeiausschuss im Landtag, insbesondere was den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel durch die Polizei angeht.
Wir haben es jetzt als Parlament in der Hand, ob dies ein guter Tag für die Grund- und Bürgerrechte wird. Bleibt das Gesetz so, wie es vorliegt, ist der Weg nach Weimar, glaube ich, vorgezeichnet.
(Beifall DIE LINKE)
Ich fände es schade, wenn wir erneut in der Situation stehen müssten, dass die Gerichte uns aufzeigen, wo die rote Linie der Verfassung verläuft. Ich glaube, wir müssten eigentlich hier unsere Aufgabe darin verstehen, heute tatsächlich ein verfassungskonformes Gesetz auf den Weg zu bringen. Ich hoffe, dass möglicherweise auch durch ein Einsehen der Regierungskoalition noch der Weg eröffnet wird, heute das Gesetz erneut an den Innenausschuss zurück zu überweisen und uns dort die Möglichkeit zu eröffnen, dass wir hier tatsächlich zu einem PAG kommen werden, wo Verfassungsgerichte uns im Nachhinein nicht rüffeln, sondern loben. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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