Thüringer Gesetz zur Änderung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zur energetischen Sanierung und weiterer kommunalrechtlicher Bestimmungen 2/2
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/2729
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Gäste, es muss eine Klarstellung zu dem Redebeitrag der AfD erfolgen, weil die Fraktion offenbar nicht in der Lage ist, den Inhalt eines Gesetzes zu begreifen und daraus Schlussfolgerungen zu ziehen. Mit diesem Gesetz wird kein Förderprogramm des Landes in irgendeiner Art und Weise auf den Weg gebracht oder wir setzen Mittel des Haushalts dazu ein, um zum Beispiel Kredite zinsgünstiger zu gestalten und dergleichen, sondern wir erweitern einfach die Ermächtigung für die Gemeinden, unter bestimmten Voraussetzungen Kredite aufzunehmen. Bisher war es so, dass die gesamte Finanzsituation der Gemeinde für eine zusätzliche Kreditaufnahme geeignet sein musste und jetzt differenzieren wir, dass für sogenannte rentierliche Investitionen – das sind Investitionen, wo die Einsparungen größer sind als der Kapitaldienst, also Tilgung plus Zinsen – Kredite auch dann aufgenommen werden können, wenn die Gemeinde insgesamt eigentlich nicht mehr kreditwürdig ist. Das ist ja eine vernünftige Sache, weil ja über diese Einsparungen ein Beitrag zur Konsolidierung der Finanzlage geleistet wird. Das heißt aber nicht, dass in irgendeiner Art und Weise damit der Landeshaushalt belastet wird oder wir ein Fördermittelprogramm machen und möglicherweise Anreize für Fehlinvestitionen leisten oder dergleichen, sondern wir schaffen nur eine rechtliche Regelung, was den Rahmen der Kreditaufnahme betrifft. Das noch mal zur Klarstellung, nicht dass in der Öffentlichkeit irgendwie hier der Eindruck vermittelt wird, wir würden jetzt wieder ein Förderprogramm oder dergleichen auflegen. Danke.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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