Thüringer Gesetz zur Änderung bestattungsrechtlicher und waldrechtlicher Vorschriften 1/2

RedenFrank KuschelGesellschaft-Demokratie

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/2169


Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf wurde in der 50. Sitzung des Landtags am 19. Mai 2016 erstmals im Landtag beraten und an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Ausschuss beschloss in seiner 28. Sitzung am 16. Juni 2016 zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung ein mündliches Anhörungsverfahren gemäß § 79 Abs. 1 der Geschäftsordnung. Zugleich beschloss der Ausschuss mehrheitlich, den Gesetzentwurf der Landesregierung vom 20. Juni 2016 bis 15. August 2016 in das Online-Diskussionsforum des Thüringer Landtags einzustellen. In seiner 31. Sitzung am 25. August 2016 führte der Innen- und Kommunalausschuss eine mehrstündige öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durch, an der 20 Anzuhörende teilnahmen. Zudem lagen dem Ausschuss über 20 Zuschriften zum Gesetzentwurf vor. In der Anhörung wurde unter anderem die Frage der Einfriedungspflicht für Friedhöfe wie auch die Frage, ob durch das Zulassen von sogenannten Waldfriedhöfen möglicherweise die Friedhofsgebühren der übrigen Friedhöfe erhöht werden müssten, intensiv erörtert. Im Online-Forum des Thüringer Landtags gingen insgesamt 76 Beiträge ein. In der 32. Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses am 22. September 2016 erfolgte die Auswertung der Anhörung. Es bestand Einvernehmen, den Tagesordnungspunkt zu vertagen und in der Sitzung am 3. November 2016 erneut aufzurufen. Der Ausschuss beschloss in seiner 33. Sitzung am 3. November 2016, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen nunmehr in Drucksache 6/2960 vor. Ich bitte um Zustimmung. Danke.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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