Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren 1/3
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1707 -
Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf „Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren“ in der Drucksache 5/1707 am 26.10.2010 veröffentlicht und am 11. November 2010 in den Thüringer Landtag eingebracht. Nach § 1, dem Zweck dieses Gesetzes, will man damit Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorbeugen und abwehren, die mit dem Halten und Führen von gefährlichen Tieren verbunden sind.
Die erste Plenarberatung fand dann auch am 11. November 2010 statt. Es wurde beantragt, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und den Innenausschuss zu überweisen, und zwar in die erstgenannten Ausschüsse, weil mit dem Gesetzentwurf eine Möglichkeit eingeräumt wird, ich zitiere aus § 3 Abs. 3: „Das für Ordnungsrecht zuständige Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem für Tierschutz und Tiergesundheit zuständigen Ministerium sowie dem für Artenschutz zuständigen Ministerium durch Rechtsverordnung Tiere zu bestimmen, die als gefährlich im Sinne des Abs. 1 Nr. 1 gelten.“
Die Ausschussüberweisungen sind leider abgelehnt worden und der Gesetzentwurf ist letztendlich an den Innenausschuss überwiesen worden. Dort wurde er mehrfach beraten, zuerst am 3. Dezember 2010. Hier wurden eine schriftliche und eine mündliche Anhörung beschlossen. Hier hat der Innenausschuss erstmals ein Verfahren angewandt, in der die Anzahl der mündlich Anzuhörenden zahlenmäßig begrenzt ist, nämlich nach dem d’hondtschen Verfahren sollen lediglich fünf Anzuhörende mündlich gehört werden, die sich nach d’Hondt auf die CDU, LINKE und SPD verteilen. Um den kleineren Fraktionen ein Zugeständnis zu machen, wurde gnädigerweise gewährt, dass auch diese jeweils einen Anzuhörenden einladen können. Zusätzlich kommen noch die kommunalen Spitzenverbände dazu. Also hat der Ausschuss beschlossen, neun Anzuhörende mündlich anzuhören und in einer schriftlichen Anhörung parallel gleichzeitig alle von den Fraktionen vorgeschlagenen Anzuhörenden um Stellungnahmen zu bitten.
Am 7. Dezember wurden in einer Innenausschuss-Sitzung der Kreis der Anzuhörenden und die Fragestellungen beschlossen. Die Fragestellungen zum Gesetzentwurf lauteten wie folgt:
Die Anzuhörenden wurden gefragt,
1. Wie bewerten Sie den vorliegenden Gesetzentwurf?
2. Gibt es aus Ihrer Sicht rechtliche Bedenken zum Gesetzentwurf?
3. Sehen Sie Änderungsbedarf?
In der mündlichen Anhörung am 18. Februar wurden angehört: das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für das Tierheim auf der Weißenburg in Sömmerda Herr Stengler, die Landestierärztekammer, der Landestierschutzverband Thüringen e.V., der Deutsche Doggenclub 1888 e.V. und der Tiertrainer Herr Markus Herwig. Das Innenministerium Baden-Württemberg hat die Einladung leider aus terminlichen Gründen ausschlagen müssen. Nicht zuletzt wurden der Thüringer Gemeinde- und Städtebund und der Thüringische Landkreistag angehört.
Des Weiteren hat uns das Innenministerium dankenswerterweise weitere drei Stellungnahmen zur Verfügung gestellt, die bereits in der Kabinettsanhörung eine Rolle gespielt und auf die sich die Anzuhörenden in ihren schriftlichen Stellungnahmen bezogen hatten. Das waren Stellungnahmen von PETA, der Stadt Nordhausen und der Deutschen Kinderhilfe. In der mündlichen Anhörung am 18. Februar waren acht mündlich Anzuhörende anwesend. Diese habe ich schon benannt. Wir hatten insgesamt schriftliche Stellungnahmen von 22 Anzuhörenden vorliegen. Vier dieser schriftlichen Stellungnahmen waren zum Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmende Stellungnahmen, alle anderen 18 lehnten den Gesetzentwurf ab, und zwar lehnten sie die Rasseliste ab. Sie lehnten ab, dass große Hunde per se als gefährlich eingeschätzt werden sollten und haben auch viele, viele andere Gründe, diesen Gesetzentwurf abzulehnen bzw. Änderungen für den Gesetzentwurf vorgeschlagen.
Die nächste Ausschussberatung fand dann am 13. Mai statt. Hier war vorher verabredet worden, dass alle Fraktionen, die Änderungsbedarf sehen, rechtzeitig ihre Änderungsanträge dem Ausschuss vorlegen. Es hatten Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE vom 10.05. vorgelegen, ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10.05., die FDP hatte ihren Änderungsantrag am 12.05. vorgelegt und als Tischvorlage lag am 13.05. ein Änderungsantrag von CDU und SPD vor, also ein alternativer Gesetzentwurf, so will ich das mal nennen. Am 13.05. ist eine weitere schriftliche Anhörung beschlossen worden, und zwar mit dem gleichen Kreis der Anzuhörenden wie bei dem ersten Anhörungsverfahren, leider aber nicht wie der Antrag der Oppositionsfraktionen war, zu allen Änderungsanträgen, sondern nur zu dem Änderungsantrag von CDU und SPD. Die Oppositionsfraktionen haben dann gemeinsam ihre Änderungsanträge auch an alle angefragten Expertinnen und Experten geschickt. Es haben sich auch einige der Expertinnen und Experten in ihren Stellungnahmen auf die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP bezogen, zum Beispiel negativ der Hund und Halter e.V. zur Kennzeichnungspflicht nach dem Vorschlag der LINKEN am eingefriedeten Besitztum. Aber auch positiv, wie zum Beispiel der Kinderschutzbund, der die Gesetzentwürfe von FDP und DIE LINKE sehr positiv bezeichnet hatte oder auch der Schutz- und Gebrauchshundesportverband e.V. oder der Hundetrainer Herr Herwig von der Eichsfelder Hundeschule.
Insgesamt sind im zweiten Anhörungsverfahren 22 Schreiben eingegangen. Zwei davon waren ohne inhaltliche Stellungnahme, nämlich die bayerische und die baden-württembergische Stellungnahmen. Die beiden Anzuhörenden haben auf ihre ersten Stellungnahmen verwiesen. Und von den übrigen zwanzig inhaltlichen Stellungnahmen im zweiten Anhörungsverfahren befürworteten lediglich zwei den Gesetzentwurf mit Rasseliste, wovon aber der Gemeinde- und Städtebund seine Kritik, keine Kostenfolgenabschätzung, wiederholte und erhebliche Zweifel äußerte, ich zitiere „ob das den Ordnungsbehörden bisher zur Verfügung stehende Handlungsinstrumentarium als ausreichend angesehen werden kann, eine angemessene Umsetzung der Ge- und Verbote sicherzustellen“. Der Umgang mit den Stellungnahmen wird deutlich an der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung aus dem Innenausschuss vom 10.06. Die Stellungnahmen nämlich wurden in diesem Gesetzentwurf nicht berücksichtigt. Da möchte ich zum Schluss noch die Stadt Nordhausen zitieren. Die hat sich eine ausführliche Stellungnahme erspart, weil wie sie schreibt - ich zitiere: „Die bisherigen zwei, zum Teil recht aufwendigen Stellungnahmen sind nicht nur mit recht großem Zeitaufwand verbunden gewesen,
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Da müssen Sie nicht eine einzelne herausgreifen, …)
da diese scheinbar im Allgemeinen keinerlei oder nur wenig Berücksichtigung finden, es gibt keine neue Überarbeitung des Entwurfs durch die Landesregierung, erscheint das auch nicht notwendig bzw. zielführend.“ Die Stadt Nordhausen positioniert sich daher nicht für oder gegen konkrete Bestimmungen, sie gibt aber im Detail einige Ergänzungshinweise, die zum größten Teil den Verwaltungsvollzug erleichtern und schwammige Formulierungen klarer werden können. Auch wenn Sie sich jetzt aufregen, Herr Fiedler, ich bin die Berichterstatterin aus dem parlamentarischen Verfahren im Ausschuss.
(Beifall DIE LINKE)
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ja genau, vom Ausschuss.)
Schauen Sie in die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags, da steht, was ich als Berichterstatterin zu tun habe. Ein Teil dessen, was ich zu tun habe, ist wiederzugeben, welche Meinung die Anzuhörenden geäußert haben. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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