Thüringer Gesetz zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Thüringer Klimagesetz - ThürKlimaG -)
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4919
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, liebe Gäste in diesem Haus, es ist immer wieder erstaunlich, mit welcher Vehemenz der Herr Gruhner hier seine Unkenntnis von Zusammenhängen im Klimaschutz, von Zusammenhängen in der Gesetzgebung von Bund und Land hier vorträgt, mit welcher Vehemenz er Sachen in die Welt setzt, von Verboten spricht, es aber gleichzeitig nicht schafft, irgendein Verbot als Beispiel zu benennen.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Jetzt haben Sie richtig ausgeteilt!)
Also ich bin da schon immer wieder erstaunt, wie mit Kraft vorgetragen wird „ich bin es, ich weiß es“ und am Ende kommt warme Luft raus, die vielleicht dem Klima schadet, aber nicht zur Debattenkultur hier beiträgt. Also heute ist guter Tag für Thüringen, heute ist ein sehr guter Tag für Thüringen.
(Unruhe CDU)
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Ein schlechter Tag!)
Thüringen bekommt ein Klimagesetz, kein Klimaschutzgesetz, sondern ein Klimagesetz, weil wir Wert darauf legen, dass es nicht nur um Klimaschutz geht, sondern dass es auch um Klimafolgenanpassungen geht, dass wir also gemeinsam hier entsprechend regulieren wollen.
Wenn wir konkrete Minderungsziele im Vergleich zu 1990 festschreiben, lieber Herr Gruhner, folgen wir Ihrer Bundesregierung.
(Beifall DIE LINKE)
Ihre Bundeskanzlerin hat als Umweltministerin das erste Erneuerbare-Energien-Gesetz in Deutschland auf den Weg gebracht. Ihr Kollege Altmaier, Wirtschaftsminister, zuständig für erneuerbare Energien, war letztens in Schmalkalden, da hätten Sie mal zuhören sollen, was er über die Klimaziele gesagt hat. Da hätten Sie mal zu seiner Veranstaltung in die Mehrzweckhalle gehen sollen, was Herr Altmaier zu den Bürgern dort gesagt hat.
Diese Minderungsziele haben wir uns ja nicht als Freistaat Thüringen, als Rot-Rot-Grün ausgedacht, sondern die basieren auf dem Minderungszielen der Bundesrepublik Deutschland und die basieren auf völkerrechtlichen Verträgen aus Paris folgend und in der EU. Wenn wir diese nicht ab 2030 einhalten, Herr Gruhner, dann wird es teuer. Dann ist nämlich der Finanzminister der Bundesrepublik Deutschland gefragt, dann drohen milliardenschwere Zahlungen, um sich entsprechend freizukaufen, wenn die CO2-Ziele nicht erreicht werden. Aber das können Sie nicht wissen, denn es interessiert Sie ja nicht. Sie wollen nur versuchen, Rot-Rot-Grün ideologisch vorzuführen.
Wir wollen ein klimaverträgliches Energiesystem im Freistaat Thüringen. Sie sagen immer, ein Prozent der Landesfläche für Windenergie ist nicht machbar, aber Sie sagen gleichzeitig nicht, wie Sie denn energieverträgliche Energieerzeugung in Thüringen organisieren wollen. Ob Sie mit „energieverträglich“ Rohbraunkohle meinen, ob Sie mit „energieverträglich“ Atomkraftwerke meinen oder was Sie überhaupt mit „energieverträglich“, mit „klimaverträglich“ meinen.
Präsidentin Diezel:
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Gruhner?
Abgeordneter Harzer, DIE LINKE:
Wenn ich fertig bin.
Präsidentin Diezel:
Ja, bitte.
Abgeordneter Harzer, DIE LINKE:
Von der Warte aus haben Sie keine Vorstellungen außer Energieeffizienz. Dieses Energieeffizienzgesetz, was Sie benannt haben, war den Namen nicht wert, der darauf stand, weil es eigentlich auch nichts geregelt hat. Wir sagen technologieoffen Windenergie, Fotovoltaik, Solarthermie, Bioenergie. Wir wollen systematische Nutzung von Speichern, Flexibilitätsoption, virtuelle Kraftwerke, Sektorenkopplung, Erschließung von Wärmenetzen, Smart-Grids, Energieeffizienz, Energieeinsparungen. Wir wollen eine umfassende technologieoffene Nutzung von Energie in Thüringen.
Ich möchte auch an den parlamentarischen Abend des VKU am Mittwoch erinnern. Der Vortrag war sehr spannend, gerade auch zum Klimagesetz. Es wurde dort nämlich ausdrücklich Rot-Rot-Grün für dieses Klimagesetz gelobt
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
im Namen des VKU, Landesgruppe Thüringen. Das sind ja nun nicht irgendwelche Dahergelaufenen, das sind die Geschäftsführer der Stadtwerke, der kommunalen Unternehmen, die in Thüringen Abwasser und Müll in Thüringen entsorgen etc. pp.
Ich glaube, die haben da schon Ahnung von dem, was sie reden. Er hat extra die CO2-Einsparung, die wir vorhaben, die Klimaziele, die wir vorhaben, die Ziele bei erneuerbaren Energien, die sich die Landesregierung gestellt hat, die Vorbildfunktion der öffentlichen Institutionen und die Einbeziehung der kommunalen Versorgungsunternehmen in Thüringen positiv aufgezählt. Das wurde ausdrücklich am Mittwochabend vom VKU hier gelobt. Ich denke, das zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir belassen es ja nicht bei der Energieversorgung. Wir gehen ja weiter, wir wollen die nachhaltige Mobilität in Thüringen fördern, wir wollen die verstärkte Auslastung der öffentlichen Verkehrsmittel. Ich denke, wir haben es erst wieder am letzten Sonntag bewiesen, als durch den Ministerpräsidenten die ICE-Strecke von Gera ins Ruhrgebiet eröffnet worden ist, dass wir dort auch ernst machen, dass wir dort auch Züge bestellen, wo bisher die Züge nicht gefahren sind, dass wir dort also auch entsprechend aktiv sind. Wir wollen mehr Rad- und Fußgängerverkehr. Wir haben dafür gesorgt, dass wieder mehr Radwege in Thüringen gebaut werden, wenn Bundes- und Landstraßen saniert werden. Wir wollen emissionsarme Antriebssysteme in Thüringen haben. Wir wollen die Innenentwicklung in Gemeinden auf kurze Wege ausrichten, lieber Herr Gruhner. Wir wollen verkehrsträgerübergreifende Vertaktung hier in Thüringen auch im ÖPNV, im Schienenpersonenpersonennahverkehr, haben. Das alles wollen wir mit diesem Gesetz erreichen. Wir wollen auch eine integrierte Energie- und Klimaschutzstrategie für den Freistaat erarbeiten. Auch diese – und das steht sogar im Gesetz – soll dem Landtag zur Stellungnahme zugeleitet werden. Das soll hier diskutiert und auch eine entsprechende Stellungnahme erarbeitet werden, damit diese eben nicht am Landtag vorbei entwickelt wird, sondern dass auch wir dort unsere Erfahrung und Meinung entsprechend einbringen sollen. Wir wollen also dort entsprechende Möglichkeiten nutzen.
Wir haben in das Gesetz geschrieben, dass es ein Monitoring, eine Fortschreibung alle 5 Jahre geben soll, dass also die Landesregierung dem Gesetzgeber gegenüber berichten muss, wie das Gesetz angekommen ist und wie es umgesetzt wird. Wir sind sogar noch einen Schritt weitergegangen, über dieses Monitoring der Landesregierung hinaus: Wir haben noch eine Evaluierung zur Einhaltung der Paragrafen, die wichtig sind, hineinformuliert, nämlich: Wie entwickelt sich das Land als Vorbild, die öffentlichen Landesimmobilien? Wie entwickelt sich das in den Kommunen? Sind dort die entsprechenden Energie- und Klimaschutzstrategien und Ziele erarbeitet worden? Das soll alle fünf Jahre überprüft werden. Dort soll also eine richtige Evaluierung stattfinden, mit dem Ziel, dass man das Gesetz entsprechend überarbeitet und neu fortschreibt, wenn die geplanten Ziele nicht erreicht wurden.
Ich denke, wir als Freistaat Thüringen sind hier federführend und wegweisend in Deutschland, gerade auch bei der Vorbildwirkung der öffentlichen Stellen, dass die Landesregierung und alle Behörden der Landesverwaltung als Vorbildwirkung entfallen. Dort haben wir viele Punkte, die im zweiten Kabinettsdurchlauf so hineingeschrieben worden sind – Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit, „wenn möglich, sollte“ – herausgestrichen und haben es verbindlicher ins Gesetz geschrieben. Wir haben ins Gesetz geschrieben, dass bis 2030 die Landesverwaltung klimaneutral organisiert werden soll und dass die Landesverwaltung eben nicht die Möglichkeit haben soll, sich irgendwelche Zertifikate in Brasilien, im Regenwald zu kaufen, um damit auf dem Papier CO2-neutral zu arbeiten, sondern dass dies in Thüringen gemacht werden muss, sonst auch durch eigene Maßnahmen.
Auch da haben wir schon Vorleistungen gebracht: Wir haben in den Haushalt der Infrastrukturministerin 2018/2019 für erneuerbare Energien 10 Millionen Euro hineingeschrieben, damit genau das passieren kann, was wir jetzt ins Gesetz aufgenommen haben.
Im Weiteren wollen wir natürlich auch die Kommunen in diesem Bereich entsprechend mitnehmen, so dass hier also auch Klimaschutzstrategien erstellt bzw. vorhandene fortzuschreiben sind, dass darauf aufbauende Wärmekonzepte erstellt werden, dass Unternehmen den Gemeinden und Landkreisen über das Landesamt für Statistik entsprechende Daten zur Verfügung stellen.
Geben Sie mal beim Landesamt für Statistik den Suchbegriff „Energie“ ein, da werden Sie staunen, was dort schon alles vorhanden ist. Deswegen haben wir nämlich den Vorschlag vom Gemeinde- und Städtebund aufgegriffen und haben dort das Landesamt für Statistik hineingeschrieben, damit die vorhandenen Daten dort genutzt werden können, damit wir keine Doppelerfassung machen müssen, dass wir entbürokratisieren und dass wir da entsprechend auch verantwortlich handeln.
Klimaneutraler Gebäudebestand – ich sage es Ihnen offen, Herr Gruhner: Ich bin da eigentlich völlig unzufrieden mit dem, was wir im Gesetz erreicht haben, weil, wenn wir bis 2050 klimaneutral sein müssen, dann müssten wir die Sanierungsarten und den Gebäudebestand, der bei 2 Prozent ist, deutlich erhöhen, um dieses Ziel überhaupt zu erreichen. Da müssten wir deutlich mehr machen. Das ist aber immer schwierig, deswegen haben wir auch aus sozialen Gründen auf die Geschichte verzichtet und haben auch von sonstigen Maßnahmen abgesehen, sondern haben nur gesagt, genehmigungspflichtige Maßnahmen müssen hier entsprechend klimaneutral durchgeführt werden. – Das haben wir gemacht.
Dazu haben wir noch aufgenommen, dass sich der Freistaat nicht aus der Verantwortung herauszieht, sondern dass der Freistaat auch konkret hilft, dass also Fördermittel bereitgestellt werden, dass es einen Klimapakt mit den Kommunen geben soll. Ich glaube, so weit wären Sie in Ihrer Regierungszeit nie gegangen, so was haben Sie nie gemacht. Sie haben nicht einmal das Wort „sozial“ in Ihrer Regierungszeit in den Mund genommen, wenn Sie nicht gerade das Sozialministerium besetzt hatten. Von der Warte aus brauchen wir uns da, glaube ich, von Ihnen keine Vorhaltungen machen lassen, weil wir hier tatsächlich finanzielle und fachliche Unterstützung leisten für die Kommunen, für die Gebäudeeigentümer, für Gebäudeenergiechecks, Energiebedarfsausweise, Umweltmanagement, Solaranlagen – Solar Invest sei hier nur erwähnt, was wir alles tun.
Von der Warte aus müssen natürlich auch die Eigentümer, wenn sie Fördermittel bekommen, und das ist bei jedem Förderprogramm so, nachweisen, dass sie die Ziele erreichen, und das sind 25 Prozent und bei Klimaschutzfördermaßnahmen 50 Prozent an erneuerbaren Energien in ihrem Haus. Ich denke, es ist wichtig für das Klima, weil wir hier nicht über eine Zeit fünf vor zwölf reden, sondern wir reden über 12.00 Uhr. Wir stehen im Klimaschutz bei 12.00 Uhr und nicht mehr bei fünf vor zwölf.
(Beifall DIE LINKE)
Wir verpassen die Ziele, wenn wir nicht endlich handeln und wenn wir nicht endlich was tun. Da geht es nicht um uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, die wir hier im Raum sind. Wir werden unser Leben noch in Ruhe zu Ende führen können.
(Beifall DIE LINKE)
Aber über unsere Kinder und Kindeskinder müssen wir nachdenken und müssen wir reden, wenn wir über Klimaschutz reden. Was wollen wir denen für eine Welt hinterlassen? Was wollen wir den Menschen nach uns für Bedingungen überlassen? Ist es uns wirklich egal, wenn Inselstaaten – Vanuatu als Beispiel – langsam im Meer versinken, weil wir mit unserem CO2-Ausstoß dort entsprechend dafür sorgen, dass der Meeresspiegel steigt?
(Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Das stimmt doch überhaupt gar nicht!)
Dann fahren Sie bitte hin und vergewissern sich, was dort los ist.
Ich will Ihnen noch eines sagen: Wir haben 2003 schon mal einen trockenen Sommer gehabt. Wir hatten damals ein riesiges Wasserdefizit. Wir haben es bis 2018 nicht geschafft, dieses Wasserdefizit im Grundwasserbereich von damals auszugleichen. Wir haben diesen Sommer noch mal richtig reingehauen. Die Grundwasserbestände in Deutschland sind zu einem Drittel nicht gefüllt. Vor einer Woche war der Zulauf in der Talsperre Schönbrunn in der Sekunde 45 Liter, der Ablauf für die Trinkwasserversorgung von Südthüringen war 450 Liter – das Zehnfache hat gefehlt. Dort ist 12 Meter Land unter. Teile der ehemaligen Bebauung, Brücken liegen mittlerweile frei in dieser Talsperre. Da sind sie noch gut, dass sie noch 50 Prozent Reserve haben. Andere Talsperren in Deutschland sind bei 30 Prozent. Wir reden darüber, dass sie in sechs Wochen kein Trinkwasser mehr haben, wenn es nicht regnet. Das ist die Auswirkung vom Klimawandel. Wenn wir da nicht endlich was tun, wenn wir es nicht endlich begreifen, dass wir nicht mit warmen Worten und mit Hinstellen, wir brauchen das alles nicht, wir brauchen keine Windkraft, wir brauchen keine Solarenergie, wir brauchen diesen ganzen Quatsch nicht, Herr Gruhner, wenn wir da nicht mit aufhören, dann werden wir nichts ändern, dann werden wir es nicht schaffen, den Klimawandel zu begrenzen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Atomkraft!)
Die 1,5 Grad, die haben wir eigentlich schon gerissen, wir reden jetzt über 2 Grad in Zukunft. Darüber sollten wir nachdenken und uns entsprechenden Hinweisen beugen.
Ich will auch noch auf zwei Punkte hinweisen: Auch die Forderungen aus den Anhörungen, zum Beispiel vom Gemeinde- und Städtebund, die Einbeziehung kommunaler Unternehmen in die Förderprogramme, die Erhöhung auf vier Jahre bei Fernwärme, bei Konzepten für klimaneutrale Fernwärmeversorgung, die haben wir übernommen. Und wir haben auch eine Anregung aus Baden-Württemberg übernommen, nämlich diesen Klimapakt. Das sind alles Punkte, die wir übernommen haben. Ich könnte Ihnen jetzt sagen, was noch alles, aber ich will die Zeit nicht noch verlängern.
Herr Gruhner, Sie hatten noch eine Frage, bitte.
Präsidentin Diezel:
Also das Wort erteile ich, Herr Harzer.
Abgeordneter Gruhner, CDU:
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Danke, Herr Harzer, dass ich Ihnen eine Frage stellen darf, das gibt Gelegenheit, zu den Fakten zurückzukehren. Sie hatten in Ihrem Beitrag den Eindruck versucht zu erwecken, dass ich oder wir als Union hier im Land Klimaziele kritisieren und auf der anderen Seite im Bund diese Klimaziele beschlossen haben. Da will ich Sie aber fragen, ob Sie bereit sind, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Bundesregierung als Treibhausgasminderungsziel mit Blick auf das Jahr 2030 55 Prozent Minderungsziel im Vergleich zu 1990 festgelegt hat und Sie in Ihrem Klimagesetz 60 bis 70 Prozent festlegen, also 15 Prozent mehr. Ich glaube schon, dass das ein Unterschied ist und dass man deswegen zur Kenntnis nehmen sollte, dass man Sie kritisieren kann, obwohl man im Bund eigene Ziele festgelegt hat. Das ist kein Widerspruch, sondern ich kritisiere, dass Sie deutlich mehr draufpacken.
(Beifall CDU)
Abgeordneter Harzer, DIE LINKE:
Herr Gruhner, es ändert nichts an dem Endziel, bis 2050 95 Prozent der Klimaschutzgase einzuschränken. 95 Prozent – das ist auch das Ziel der Landesregierung. Wir als Thüringen sagen einfach, wir sind schon einen Schritt weiter im Bisherigen, weil wir keine Kohlekraftwerke haben, weil wir KWK hauptsächlich für die Stromerzeugung einsetzen. Von der Warte aus sind wir schneller am Anfang. Ich glaube, die Bundesrepublik Deutschland wird darüber nicht böse sein, weil wir mit dazu beitragen, dass der Finanzminister vielleicht 2030 ein paar Milliarden weniger zahlen muss. Danke.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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