Thüringer Gesetz zu dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1093 - Zweite Beratung


Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, es geht mir ähnlich wie meinem Vorredner. Für Beamte, die von einem Bundesland in ein anderes oder zum Bund wechseln, muss das abgebende Land eine Kapitalabfindung an das aufnehmende Land zahlen. Damit werden die Versorgungslasten, Pensionsansprüche des Beamten gegen das Land, in dem es zuletzt gedient hat, abgegolten. Wir haben dazu drei Bemerkungen zu machen


1. Wie gesagt, unsere Sicht ist da ähnlich, ohne die Föderalismusreform I hätten wir gar keinen Staatsvertrag aushandeln müssen. Im Übrigen möchte ich hier gleich anmerken, dass das auch für den Tagesordnungspunkt 4 unsere Auffassung ist.

2. Wenn alle in die gesetzliche Rente einzahlen würden, bräuchten wir auch eine solche Regelung nicht.


(Beifall DIE LINKE)


3. Das möchte ich hier für meine Fraktion sagen, natürlich, wenn wir zur Kenntnis nehmen, dass es nun mal so geregelt ist im Bund, dass es Beamte, dass es Beamtenrecht gibt, so wie Herr Meyer eben auch schon gesagt hat, sind die Regelungen natürlich im Staatsvertrag vernünftig und daher werden wir dieser Beschlussvorlage zustimmen.


Wir möchten aber noch eine Anmerkung machen zu den Änderungsanträgen, die jetzt vorliegen. Zum Änderungsantrag der FDP: Ja, natürlich haben wir schon einen Pensionsfonds. Der hat, wenn man 2008 die Haushaltsrechnung weiterrechnet ungefähr jetzt ein Volumen von 160 Mio. € und bei einer Schuldenlast insgesamt von 16 Mrd. € macht es natürlich wenig Sinn, jetzt dort Zinsen einnehmen zu wollen, so wie das hier angedacht ist in der Beschlussvorlage. Wir denken, wir sollten den Pensionsfonds nutzen, der sowieso da ist, bzw. man muss natürlich auch die Frage stellen: Was passiert denn mit dem Geld, was wir eventuell an andere zahlen müssen, wenn sie weggehen, wird das dann auch aus diesem Fonds genommen? Das ist schon alles sehr schwierig. Im Moment lehnen wir die Beschlussvorlage der FDP ab, Gleiches gilt auch in dem Zusammenhang für den Änderungsantrag der GRÜNEN. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE)

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