Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Thüringen über die Errichtung und die gemeinsame Nutzung einer Einrichtung zum Vollzug der Sicherungsverwahrung 2/2

RedenSabine BerningerJustiz

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/5817

 

Meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Meyer, dass die Sicherungsverwahrung eine vernünftige Sache sei, ist eben nicht einhellige Meinung hier in diesem Haus. Die Fraktion DIE LINKE hat da grundsätzlich Kritik an dem Konzept der Sicherungsverwahrung. Ich möchte mich verwahren dagegen, dass ich hier ein Problem künstlich herbeigeredet habe oder irrational handeln würde, Frau Marx. Selbstverständlich haben wir die Formalie Staatsvertrag mehrfach im Justizausschuss besprochen, aber wir haben nicht grundsätzlich zur Frage der Sicherungsverwahrung diskutiert. Dass die Tagesordnungsdiskussion in den Ältestenrat gehört, damit haben Sie eigentlich recht, Herr Meyer, aber wenn Sie mal auf das Datum der Drucksache 5/5843, Gesetz zur Schaffung und Änderung der für Thüringen geltenden Vollzugsgesetze, schauen, da werden Sie sehen, die ist ausgefertigt und verteilt am 13. März. Der Ältestenrat, der diese Sitzung vorbereitet hat, der fand, wenn ich mich jetzt nicht ganz irre, am 12. März statt. Bis dahin war meine Fraktion bei dem Titel des Gesetzes „Gesetz zur Schaffung und Änderung der für Thüringen geltenden Vollzugsgesetze“ davon ausgegangen, dass es sich um den schon seit, glaube ich, Oktober im Land kursierenden Referentenentwurf zur Änderung und Zusammenlegung der Justizvollzugsgesetze handelt und nicht eigens um einen, der sich um die Sicherungsverwahrung dreht. Deswegen hatten wir gedacht, dass in dem Gesetz zum Staatsvertrag die Grundsatzdebatte stattfinden würde. Deswegen hat auch meine Fraktion im Ältestenrat nicht darauf gedrungen, dass diese beiden Tagesordnungspunkte zusammengekoppelt werden.



Präsidentin Diezel:


Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Künast?



Abgeordnete Berninger, DIE LINKE:


Aber selbstverständlich.



Präsidentin Diezel:


Bitte schön, Frau Abgeordnete.



Abgeordnete Künast, SPD:


Habe ich das richtig verstanden, dass Sie gesagt haben, dass die Fraktion DIE LINKE die Sicherungsverwahrten, die ja schon auch von den Gerichten her so eingestuft worden sind, alle freigelassen werden sollen?



Abgeordnete Berninger, DIE LINKE:


Frau Künast, da interpretieren Sie bewusst was in meine Worte, was ich nicht gesagt habe.


(Beifall DIE LINKE)


Die Fraktion DIE LINKE ist natürlich nicht völlig realitätsfern und wird jetzt alle Eingesperrten freilassen wollen,


(Unruhe CDU, SPD)


bloß weil wir das Grundkonzept der Sicherungsverwahrung infrage stellen, womit wir übrigens nicht alleine sind. In Fachkreisen ist die Sicherungsverwahrung höchst umstritten, und zwar was die mediale Debatte dazu angeht als auch was den Erfolg der Sicherungsverwahrung rein bezogen auf die Kriminalitätsstatistik und bezogen auf das Sicherheitsgefüge in der Bundesrepublik Deutschland angeht. Ich möchte Sie einfach auffordern, genauer hinzuhören und dann nicht so bewusst falsch zu missdeuten, was ich gesagt habe. Das halte ich für infam, Frau Künast.


(Beifall DIE LINKE)


Jetzt bin ich in meinem Satz unterbrochen worden, aber ist auch nicht schlimm. Frau Marx, wir agieren nicht irrational, wie Sie das unterstellen. Wenn Sie ehrlich sind, müssen Sie eingestehen, dass wir bisher zum Thema Staatsvertrag im Justizausschuss nicht inhaltlich diskutiert haben, sondern rein formal.


(Beifall DIE LINKE)


Dateien