Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Thüringen über die Errichtung und die gemeinsame Nutzung einer Einrichtung zum Vollzug der Sicherungsverwahrung 1/2
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/5817
Schönen guten Morgen, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der heute in der Tagesordnung später vorliegende Gesetzentwurf zur Schaffung und Änderung von Thüringer Vollzugsgesetzen hat Neuregelungen zur Durchführung der Sicherungsverwahrung zum Inhalt. Bei der ersten Lesung eines solchen Gesetzentwurfs ist es eigentlich üblich, dass die politische Grundsatzdebatte im Vordergrund steht, nicht aber die Diskussion um Regelungsdetails oder Formalien. Heute aber hier im Thüringer Landtag mit der uns vorliegenden Tagesordnung ist das anders, wir debattieren und beschließen in erster und zweiter Lesung erst einen Staatsvertrag und werden später in Tagesordnungspunkt 8 damit beginnen, in erster Lesung über konzeptionelle Vorstellungen zu der in Fachkreisen höchst umstrittenen Sicherungsverwahrung zu diskutieren.
(Unruhe im Hause)
Dieser komische oder unübliche Vorgang in der Tagesordnung erklärt vielleicht auch die Unaufmerksamkeit, die gerade hier stattfindet.
(Beifall DIE LINKE)
Es tut mir ein bisschen leid, Herr Staatssekretär, dass Sie so völlig unbeachtet geblieben sind durch die anwesenden Abgeordneten hier gerade im Thüringer Landtag
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das weisen wir mit Empörung von uns.)
mit wenigen Ausnahmen.
Frau Berninger, lassen Sie sich kurz unterbrechen. Ich bitte doch um Aufmerksamkeit für die Rednerin.
Abgeordnete Berninger, DIE LINKE:
Danke schön, Frau Präsidentin.
(Beifall DIE LINKE)
So wie wir mit der Tagesordnung, mit den Tagesordnungspunkten 4, den wir jetzt besprechen, und 8, den wir später am Tage besprechen werden, zäumen wir das Pferd von hinten auf. Wir regeln erst die Formalien und fangen dann an, über die Grundsätze und die politischen Meinungen zum Thema „Sicherungsverwahrung“ zu sprechen. Meine Fraktion hätte es für sinnvoll gehalten, die Debatte um den Gesetzentwurf mit der Debatte um den Staatsvertrag zu verbinden und nicht umgekehrt und schon gar nicht getrennt voneinander, wie das jetzt passiert.
(Beifall DIE LINKE)
In einem Rechtsstaat wie unserem haben alle Menschen - da sind wir uns, denke ich, jetzt alle einig - das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Integrität ihrer Person, aber - und ich hoffe, auch da sind wir uns alle hier im Parlament einig - auch jede Straftäterin und jeder Straftäter hat den Anspruch auf Schutz seiner oder ihrer Grundrechte, soweit der Schutz anderer und ihrer Rechte nicht im Ausnahmefall, wie es auch das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, eine Einschränkung erfordert. Dieser Rechts- und Interessenkonflikt der Grundrechte muss gelöst werden. Das klappt im Thüringer Landtag aber nicht so, wie wir das jetzt vorhaben. Was heute passiert, dass wir eben erst den Staatsvertrag „durchwinken“ und dann die Grundsatzdebatte aufrufen, das kann einfach nicht sein. Damit macht es sich der Thüringer Landtag meines Erachtens zu einfach.
(Beifall DIE LINKE)
Es ist zu einfach, zu sagen, dass der Bundesgesetzgeber gehandelt habe und durch Änderungen vor allem im Strafgesetzbuch schon entschieden habe und wir seien nur die Ausführenden auf Landesebene und müssen die Formalien regeln. Das ist ein wirklich bequemer Versuch, sich aus der gesellschaftspolitischen Verantwortung zu stehlen. Da will die Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag nicht mitmachen, deswegen werden wir dem Gesetz zum Staatsvertrag nicht zustimmen.
(Beifall DIE LINKE)
In der Problembeschreibung des Gesetzes zum Staatsvertrag hat die Landesregierung aufgeschrieben - ich zitiere: „Die Landesgesetzgeber sind aufgerufen, das ‚Abstandsgebot’ sichernde Regelungen zu schaffen, die einen freiheitsorientierten und therapiegerichteten Vollzug der Sicherungsverwahrung gewährleisten.“ In Artikel 2 Abs. 1 Satz 2 des jetzt vorliegenden Staatsvertrages steht: „Es gilt das Recht des Vollzugs der Sicherungsverwahrung des Landes Hessen, soweit nicht Bundesrecht Anwendung findet.“ Mit diesem Satz, meine Damen und Herren, der jetzt im Moment in erster und zweiter Lesung diskutiert und beschlossen werden soll, wird aus unserer Sicht der auch vom Bundesverfassungsgericht formulierte Anspruch eines freiheitsorientierten und therapiegerichteten Gesamtkonzepts unterlaufen. Denn wenn wir heute beschließen, dass das Recht des Vollzuges der Sicherungsverwahrung des Landes Hessen gilt, dann beschließen wir de facto auch, dass der in TOP 8 heute vorliegende Gesetzentwurf zur Schaffung und Änderung der für Thüringen geltenden Vollzugsgesetze zumindest in Artikel 2, wo es um den Vollzug der Sicherungsverwahrung geht, dass in diesem TOP 8 die parlamentarische Debatte im Wortlaut nahezu unverändert den Gesetzentwurf beschließen wird. Wir beschließen, das Landesrecht Hessen gilt. Die entsprechende Regelung im Landesrecht Hessen ist bereits am 5. März verkündet worden und wird Anfang Juni in Kraft treten. Die entspricht fast wörtlich dem, was die Landesregierung in Artikel 2 des in TOP 8 vorliegenden Gesetzentwurfs in der Drucksache 5/5843 aufgeschrieben hat.
Meine Damen und Herren, ich finde das höchst fragwürdig, dass wir mit der Zustimmung zum vorliegenden Staatsvertrag die parlamentarische Debatte zum Gesetzentwurf zum Vollzug der Sicherungsverwahrung in Thüringen obsolet machen. Wir können nachher in TOP 8 sehr schön beschließen, an welche Anschüsse wir den Gesetzentwurf überweisen werden, aber im Prinzip haben wir jetzt - und die Prognose, die ich damit jetzt treffe, ist, glaube ich, sicherer als fast alle Prognosen, die zur Sicherungsverwahrung gestellt werden. Die Prognose ist nicht so weit hergeholt. Sie werden es beschließen mit Ihrer Mehrheit, wir finden das aber falsch, nicht nur wegen des Demokratieverständnisses, das hinter so einer Vorgehensweise steckt. Wie ernst dann die Debatte zu TOP 8 zum Gesetzentwurf zur Änderung und Schaffung Thüringer Vollzugsgesetze genommen wird und wie ernst die Debatte dann auch außerhalb dieses Hauses von den beispielsweise in der Anhörung befragten Expertinnen und Experten genommen wird, ich weiß es nicht. Ich glaube, wenn wir jetzt den Staatsvertrag beschließen, de facto beschließen, welches Vollzugsgesetz zur Sicherungsverwahrung gelten wird, dann brauchen wir uns nicht wundern, wenn wir als Parlament und wenn die zu führende Grundsatzdebatte zur Sicherungsverwahrung nicht ernst genommen wird außerhalb des Hauses.
(Beifall DIE LINKE)
Die Fraktion DIE LINKE hält aber die Grundsatzdebatte zur Frage der Sicherungsverwahrung für äußerst wichtig, gerade auch in der Öffentlichkeit, und zwar bevor wir per Staatsvertrag die Ausgestaltung des Vollzuges beschließen werden und damit die Grundsatzdebatte de facto aus der Hand geben als Parlament. Deswegen werden wir als Fraktion dem Staatsvertragsgesetz nicht zustimmen. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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