Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt in Zwickau
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/7716
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin, dass zu einem inhaltlich modernen Strafvollzug auch die angemessene Ausgestaltung der Unterbringungsbedingungen gehört und dass die Justizvollzugsanstalten Gera und Hohenleuben den aktuell geltenden Maßstäben für einen modernen Justizvollzug nicht mehr entsprechen, das wird wohl niemand hier in diesem Haus ernsthaft bestreiten. Deswegen hat die Fraktion DIE LINKE schon sehr frühzeitig - lange, bevor ich das Thema Justizpolitik übernommen habe - moderne Haftplätze als Ersatz für Hohenleuben und Gera gefordert, wenn wir auch noch nicht an eine länderübergreifende Lösung gedacht hatten. Da Thüringen aber mit anderen Formen der Zusammenarbeit ganz gute Erfahrungen gemacht hat, ist es für die Fraktion DIE LINKE auch denkbar, in diesem Fall eine Länderzusammenarbeit anzustreben. Wir sind demgegenüber grundsätzlich aufgeschlossen.
Die Länderzusammenarbeit muss aber immer so ablaufen, dass sich die beteiligten Länder auf gleicher Augenhöhe bewegen. Ganz so einfach und leicht, wie Sie das jetzt dargestellt haben, Herr Minister, ist es eben nicht. Es gibt immer noch einige Bedenken, die man nicht einfach so von der Hand weisen oder vom Tisch wischen kann. Deswegen ist es für die Fraktion DIE LINKE auch nicht so einfach bzw. nicht denkbar, dass wir diesen Gesetzentwurf zum Staatsvertrag hier einfach schnell mal in erster und zweiter Beratung hintereinanderweg durchwinken sozusagen, weil in Sachen Transparenz und Kommunikation im Auswahl- und Entscheidungsverfahren - ich nehme an, Herr Bergner wird da auch noch einiges zu sagen haben - gibt es oder gab es immer noch so manches Fragezeichen hinsichtlich beispielsweise der Auswahlkriterien. Dazu gehörte für uns immer auch die Frage, ob an allen Standorten die Bevölkerung ausreichend in den Entscheidungsfindungsprozess eingebunden war. Es geht uns dabei nicht darum, populistisch laut gewordenen Befürchtungen zu den angeblichen Risiken eines solchen Standortes das Wort zu reden. Man muss schon, wenn man weiß - und wir wissen alle, dass es solche Befürchtungen in der Bevölkerung gibt, zumal an Standorten, wo die Bevölkerung eben noch keine Erfahrungen mit derartigen Einrichtungen hat -, dass es solche Befürchtungen gibt, dann ist die Verantwortung der öffentlichen Stellen für Transparenz und Kommunikation, für ausreichende Information besonders hoch. Ich glaube, da hat es durchaus noch Defizite gegeben.
Nach unserer Ansicht wäre es auch weiter kein Problem, wenn das Entscheidungsverfahren dann schlussendlich dazu führt, dass auch wirklich der geeignetste Standort in dem Auswahlpool landet und am Ende auch als Bauplatz auserkoren wird. Aber auch dann bleiben hier immer noch gewisse Fragezeichen. Ursprünglich war das Ergebnis herausgekommen, dass der besagte beste Standort Zwickau-Pöhlau sei. Da war es aber dann, das wissen wir alle, zu einer Panne gekommen, nämlich der Panne mit dem Grundstückserwerb. Es wurde plötzlich bekannt, dass es zahlreiche Eigentümer des Geländes gibt und zahlreiche Nutzer mit Rechten, die eben noch nicht verkauft, abgegeben, ausgelaufen gewesen sind. Dann ist das Auswahlverfahren noch einmal fortgeführt worden und es ist der nächste beste Standort herausgekommen, nämlich der jetzt vorgesehene Standort Zwickau-Marienthal. Wir meinen, hier hätte das Auswahlverfahren noch um eine Runde erweitert werden müssen, damit eben noch einmal die vorher in der engeren Auswahl gewesenen Standorte unter die Lupe genommen werden können. Was für uns ein bisschen ein Geschmäckle hat, ist, dass man im Internet der Stadt Zwickau eine Beschlussvorlage an den Stadtrat für die Bewerbung um den JVA-Standort findet, in der die Stadtverwaltung Zwickau als Vorzugsstandort für die Errichtung der JVA das Gelände des ehemaligen Reichsbahnausbesserungswerks im Stadtteil Marienthal benennt. Das Geschmäckle kommt daher, dass die Beschlussvorlage vom 16. August 2011 datiert, also lange, bevor wir überhaupt etwas von Marienthal wussten.
Zwickau Marienthal ist bei näherem Hinsehen auch nicht wirklich unproblematisch. Natürlich müssen auch solche Gelände wie ein Reichsbahnausbesserungswerk einer Nachnutzung unterzogen werden, man kann die nicht brachliegen lassen. Aber es gibt dann bei solchen Standorten den Pferdefuß der Altlastenbelastung. Gerade bei diesem Grundstück ist es so, dass aus unserer Sicht noch nicht ganz klar ist, was denn da für Altlasten auf Sachsen und Thüringen zukommen. Dieses finanzielle Risiko räumt man nicht aus, wenn man sagt, die Anteile liegen zu 450 bei Sachsen, zu 370 bei Thüringen. Klar ist es dann eine gerechte Aufteilung der Risiken, aber wir wissen eben noch nicht, was da auf uns zukommt. Wir haben keine Verordnung, keinen Verwaltungserlass, wo drinsteht, wo die Obergrenze für solche finanziellen Risiken ist. Wir wissen nicht, wie lange es dauern wird, bis diese Altlasten beseitigt sind und ob das dann Auswirkungen auf den Zeitablauf und damit noch einmal finanzielle Auswirkungen haben wird.
Ein weiteres Fragezeichen, das wir haben und weswegen wir den Gesetzentwurf nicht einfach so durchwinken können, ist die Frage, wie mit den Bediensteten umgegangen wird. Das ist in § 4, glaube ich, geregelt, die Bediensteten werden versetzt, die fallen dann unter den Dienstherrn Freistaat Sachsen. Eventuelle Nachteile, was die Besoldung angeht, werden durch Ausgleichszahlungen geregelt. Der Freistaat Sachsen wird ermächtigt, im Wege einer Verwaltungsvereinbarung diese Ausgleiche festzulegen und auch dafür zu sorgen, dass das ruhegehaltsfeste Ausgleiche sind. Aber uns reicht so eine Ermächtigung nicht. Uns stellt sich die Frage, was ist, wenn der Freistaat Sachsen in einem Dreivierteljahr nach Beginn, nach Inbetriebnahme der Anstalt entscheidet, wir machen das jetzt anders? Was hat das für Auswirkungen? Was kann das unter Umständen für Auswirkungen auf die Bediensteten haben? Das sind Fragen, die wir sehr gerne noch einmal genauer beantwortet haben möchten. Deswegen bitten wir darum, den Gesetzentwurf noch einmal an den Justiz- und Verfassungsausschuss zu überweisen, damit wir tatsächlich Antworten bekommen können, die uns dann auch guten Gewissens dem Gesetzentwurf zustimmen lassen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
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