Thüringer Gesetz zu dem Finanzvermögen-Staatsvertrag
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/5946
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Besucher auf der Tribüne, ja wir beschäftigen uns heute mit einem Staatsvertrag, den die Ministerpräsidentin schon am 13. Dezember 2012 unterzeichnet hat. Wir können ihn also nur im Nachhinein bestätigen oder ablehnen. Bei einer Ablehnung würde sicherlich ein kompliziertes Nachverhandlungsverfahren einsetzen müssen, da der Staatsvertrag durch alle Länder und den Bund wortgleich verabschiedet werden muss.
Wenn man sich einmal mit den Beträgen beschäftigt, um die sich der Bund und die Länder streiten: Der Bund macht 4 Mrd. geltend, die Länder in der Gegenrechnung sagen, die 4 Mrd. als Defizit, die Länder sagen 3,5 Mrd. hätten wir noch vom Bund zu bekommen, war wahrscheinlich doch nicht alles so wertlos, was 1990 beim Beitritt der DDR in die Bundesrepublik an Werten mit eingebracht wurde.
Jetzt muss eine Lösung gefunden werden. Man könnte sich um einzelne Positionen streiten, zum Beispiel, ob es sachgemäß ist, dass man die Grundstücke, die von der Treuhand vom FDGB-Feriendienst an die Kommunen symbolisch für 1 DM veräußert wurden, jetzt noch einmal geltend macht. Immerhin war die Treuhand eine Bundesbehörde und hat insofern sicherlich auch im Namen der Bundesregierung dort gehandelt. Aber es ist richtig, all diese Einzelthemen sind mit hohen Risiken behaftet. Insofern ist nun der Vorschlag, gegenseitig auf Forderungen zu verzichten, also der Bund verzichtet auf den Anteil der Länder von den 4 Mrd., das sind 2 Mrd. und dafür machen auch die Länder gegenüber dem Bund nichts mehr geltend. Der Finanzminister war schon so entgegenkommend und hat in einem Presseartikel vorher schon einmal die Zahlen für Thüringen benannt. Wenn sich der Bund mit seiner Forderung durchsetzen würde, würden wir noch einmal ein Risiko von 328 Mio. eingehen. Die Forderungen, die die Länder gegenüber dem Bund ausmachen, würden für Thüringen maximal einen Betrag von 94 Mio. € ausmachen. Insofern sind schon allein die Zahlen ein Argument, dieser Nulllösung zuzustimmen, weil die Risiken einfach für Thüringen zu hoch sind.
Die Thüringer Kommunen profitieren auch etwas, weil von den Veräußerungserlösen, also den fiktiven für den FDGB-Feriendienst, nur 7 Mio. verrechnet worden sind, 18 Mio. ständen noch aus und diese werden jetzt den Thüringer Kommunen auch erlassen. Insofern spricht auch diese Zahl von 18 Mio. dafür, diesem Staatsvertrag zuzustimmen. Das wird unsere Fraktion auch tun. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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