Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag

André Blechschmidt
RedenAndré Blechschmidt

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/7148

 

Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag gibt uns die Möglichkeit, ein wenig mehr über Inhalte als über Skandale zu diskutieren. Und das müssen wir auch, denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ebenso wichtig wie auch – ausdrücklich betont – reformbedürftig. Der einzige Wunsch, den ich in dem Zusammenhang hätte, ist, dass wir vielleicht nicht immer nach der Mittagspause Medienpolitik machen, denn da bekommen nur die Insider das alles mit.

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Wir haben doch einen Bildungsauftrag!)

Aber, es ist okay, es wird ja übertragen, also auch für die, die am Livestream oder an welchem Gerät auch immer sitzen.

 

Natürlich sind die Medienstaatsverträge – und das ist in der Vergangenheit sicherlich auch öfters gesagt worden – in der Regel Minimallösungen: Schritt für Schritt, nur kleine Änderungen werden damit umgesetzt, weil es eben über einen Staatsvertrag geregelt werden soll.

 

Dennoch sind auch kleine Schritte und positive Entwicklungen notwendig, auch wenn es in unseren Augen noch viel umfangreichere und grundlegendere Reformbedarfe im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt. Als gemeinschaftsfinanzierter Rundfunk ist er zu gesellschaftlichem Nutzen verpflichtet. Gesellschaftlicher Nutzen kann aber nur dort entstehen, wo gesellschaftliche Nutzung auch stattfindet.

 

In diesem Sinn ist zu begrüßen, dass die vorliegende Novelle vorsieht, dass die öffentlich-rechtlichen Sender künftig eigenständig entscheiden können, ob sie Spartenkanäle weiterhin als fortlaufende lineare Programme im TV anbieten oder ob sie Angebote mit Blick auf das Nutzungsverhalten verändern und damit stärker ins Netz abwandern. Da bin ich ein wenig anderer Auffassung wie der Kollege Montag. Aber er hat das ja nicht verneint, sondern hat den Schritt für zu klein erachtet.

 

Es ist ganz besonders wichtig, dass die Flexibilisierung denen überlassen wird, die diese Programme produzieren, denn sie sind es, die im Austausch mit den Nutzern stehen und am besten wissen, wie sie ihre Zielgruppen erreichen können. Sie sind auch die, die auf wechselnde Bedürfnisse reagieren können. Dazu gehört auch die Ermöglichung der erweiterten Nutzung der Onlineangebote durch „online first“ oder „online only“, Ausstrahlung oder Verlängerung der Verweildauer in den Mediatheken.

Diese Novelle des Medienstaatsvertrags hilft in diesem Sinne dem öffentlich‑rechtlichen Rundfunk dabei, seine Angebote an die veränderte Mediennutzung und die Lebenswirklichkeit von Bürgerinnen und Bürgern, von Nutzerinnen und Nutzern anzupassen und flexibler auszugestalten und so auch künftig unter Bedingungen der modernen Massenkommunikation seinem verfassungsrechtlichen Funktionsauftrag mit Ziel der Vielfaltssicherung nachzukommen.

 

Meine Damen und Herren, der Dritte Medienstaatsvertrag stärkt aber zugleich auch die – die Kollegin Henfling hat es gesagt – Beratungs- und Aufsichtsfunktionen der Kontrollgremien von ARD, ZDF und Deutschlandradio, was wir explizit begrüßen. Diesen Gremien obliegt es zukünftig, für die Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio Richtlinien zu inhaltlichen und formalen Qualitätsstandards sowie standardisierten Prozessen aufzustellen und Transparenz – ausdrücklich Transparenz – und Effizienz zu steigern. In diesem Zuge sollten wir auch und ganz deutlich über Regelungen zur fachlichen Qualifizierung, regelmäßigen Fortbildung, bestimmten Quoten von Sachverständigen oder anderen Maßnahmen für die Mitglieder dieser Gremien reden, um auch tatsächlich Leistungsfähigkeit der Gremien sicherzustellen. Meine Damen und Herren, keine dieser Maßnahmen hat eine größere Strukturveränderung im Blick und dennoch können sie Grundlage für strukturelle Änderungen und Synergien innerhalb der Häuser sein. Dennoch, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch in Zukunft seine Rolle zur Sicherung einer stabilen demokratischen Entwicklung in unserer Gesellschaft garantiert, sollten sie auch den Schritt in die digitale Gesellschaft ermöglicht bekommen.

Zum Abschluss möchte ich ein Zitat von Christian Walter bringen. Er schrieb im Oktober in der TAZ zutreffend, ich zitiere: „Wenn es [den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk] nicht gäbe, müsste man ihn erfinden. [Aber] nur Verrückte würden ihn so erfinden, wie er heute in Deutschland ist.“ Jetzt liegt es an uns, dass er nicht so bleibt, wie er ist. In dem Sinne bin ich für eine Diskussion dankbar und sollte eine Ausschussüberweisung erfolgen, dann auch im Ausschuss. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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