Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1566 - Erste Beratung
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich stimme Ihnen zu, Herr Minister, diese Debatte sollten wir sachlich führen. Es ist eine Debatte, die wir vor zwei, drei Jahren auch schon einmal insbesondere um die Finanzierung der freien Schulen hatten. Im November 2007 gab es eine Haushaltsklausur der SPD-Fraktion, man beschloss ein Papier „Initiative für Bildung und Chancengerechtigkeit“. Dort ist nachzulesen: „Im Bildungsbereich geht es der SPD- Landtagsfraktion vornehmlich darum, den Thüringer Schulen, egal ob in staatlicher oder freier Trägerschaft, bestmögliche finanzielle Rahmenbedingungen für ihre Entwicklung zu bieten. Entsprechend sollen die Zuschüsse für freie Schulen deutlich erhöht werden.“ Sie erinnern sich an die damalige Debatte. Wir hatten auch damals eine Finanzdebatte zum Thema freie Schulen. Nun haben Sie jetzt den Gesetzentwurf eingebracht, der - wie Sie richtig sagen - natürlich alle Bereiche der Organisation und Arbeit der freien Schule strukturiert und in die Debatte bringt. Jeder weiß, dass wir in Thüringen sehr gute freie Schulen haben und dass die Träger dieser freien Schulen - jedenfalls zahlreiche Träger der freien Schulen - mit Kindern und Eltern hierher gekommen sind und in bunter Vielfalt ihre Forderungen aufgemacht haben. Zwei Dinge habe ich mir besonders gemerkt. Ein Plakat hat uns in großen Lettern zu verstehen gegeben: „Von uns könnt Ihr lernen!“ Da denke ich, das ist immer so. Wir können als Erwachsene immer von Kindern lernen und wir können als Politikerinnen und Politiker immer von denen lernen, die von unseren politischen Entscheidungen betroffen sind. Aber ich habe auch ein anderes Plakat gelesen, ich weiß nicht von welcher da stand drauf: „25 Prozent unserer Eltern sind Hartz-IV-Empfänger“. Das heißt, eine Debatte, die manchmal stattfindet und den Anschein erweckt, als ob freie Schulen elitäre Schulen seien, in denen besonders begüterte Eltern ihre Kinder von den anderen absondern, kann man in Thüringen nicht feststellen.
(Beifall DIE LINKE)
Sie haben es gesagt: Wir haben in Thüringen etwa 15 Prozent freie Schulen und etwa 10 Prozent der Schülerinnen und Schüler lernen in dieser Schule. Als wir vor Jahren über den Umstand der Ausfinanzierung der freien Schulen gesprochen haben, haben wir von der damaligen Landesregierung gefordert, dass sie die freien Schulen sicher finanziert. Es wurden damals Gutachten erstellt und eines, das sogenannte „Kienbaum-Gutachten“, ist danach die wesentliche Basis für die Berechnung der Zuschüsse an die freien Schulen gewesen. Nun sagen Sie auch in der Begründung des Gesetzentwurfs noch einmal: Es geht nicht nur um die Finanzierung, aber es geht auch um die Finanzierung und wir müssen von einer überdurchschnittlichen Förderung zurückkommen auf ein Normalmaß. Damit erwecken Sie den Eindruck - und ich hätte die Frage ganz gern beantwortet, und zwar nicht nur in einer Vergleichszahl. Sind Sie wirklich der Annahme, dass die freien Schulen in Thüringen, egal in welcher Trägerschaft, bis zum jetzigen Zeitpunkt im Geld quasi schwimmen, also so überfinanziert sind, dass dort eine Einsparreserve für den Landeshaushalt wäre? Ich erkenne das nicht. Also Sie könnten uns das noch einmal erklären. Aber unsere Besuche vor Ort zeigen immer, dass gerade dort mit dem Geld sehr sorgsam umgegangen wird, weil man natürlich das eigene Schulprofil stärkt und weil man eine ganze Reihe an zusätzlichen Angeboten in den Schulalltag hineinbringt und mit diesem Angebot übrigens auch das staatliche Schulsystem befördert, indem man gewissermaßen immer wieder den Antrieb gibt, die Schulentwicklung voranzutreiben.
Bevor ich aber auf weitere Kritikpunkte des Gesetzes eingehe, muss ich sagen, es sind natürlich Dinge im Gesetzentwurf enthalten, die auch wir begrüßen, z.B. die Möglichkeit, dass freie Schulen untereinander oder freie Schulen mit staatlichen Schulen kooperieren können, dass das im Bereich des Außerschulischen sogar ohne Einschränkungen passieren kann. Das ist gut. Herr Staatssekretär Prof. Merten, wir hatten das im Ausschuss des Öfteren debattiert und dass wir hier eine Regelung gefunden haben, das ist einfach als positives Fazit nach einer langen Debatte zu konstatieren.
Wir sind auch außerordentlich froh - und sage ich jetzt mal, da spreche ich, glaube ich, insbesondere für all die Kolleginnen und Kollegen, die in den Randgebieten Thüringens wohnen -, dass die Landeskinderklausel gefallen ist. Die Landeskinderklausel hätte nicht nur dazu geführt, dass manche dieser Schulen in existenzielle Nöte gekommen wären, sondern sie hätte auch dazu geführt, dass wir als Bildungsland weniger attraktiv sind. Wenn also aus anderen Bundesländern Kinder in unseren Schulen lernen, dann ist das attraktiv, stärkt unsere Standorte und zeigt letzten Endes, dass wir Bildungsland sein wollen und diesem Anspruch auch per Gesetz nachkommen.
Herr Minister Matschie, Sie haben vor drei Jahren in den Haushaltsberatungen versprochen, dass trotz eines notwendigen Konsolidierungsbedarfs des Haushalts die freien Schulen eine deutliche Erhöhung erhalten müssen. Danach kam die Umstellung der Finanzierung der freien Schulen auf der Basis des Kienbaum-Gutachtens und da können Sie doch heute nicht sagen als Minister, dass das von damals nicht mehr gilt und demzufolge eine Kürzung von durchschnittlich 5 Prozent über alle Schularten erfolgen soll. Ich will das jetzt nicht im Einzelnen aufführen, aber allgemeinbildende Schulen werden von 85 auf 80 Prozent gekürzt und die beruflichen Schulen in unterschiedlichen Spektren von 65 auf 60 Prozent. Da haben wir übrigens ein Plakat dazu, das haben die Schulträger sehr gut erkannt, das wissen sie schon. Übrigens folgt ja auch der Landeshaushalt diesem Mo- dell.
Sie haben gesagt, es sei gut, dass die Finanzmittel künftig flexibel eingesetzt werden können. Denken wir einmal darüber nach. Der Personalkostenanteil wird zukünftig aus den Kosten be- stimmt, die für Schüler an staatlichen Schulen notwendig waren. Was ist das Kriterium des Notwendigen? Wie definiert man das? Ist das eine feste Größe? Wenn man dann auch noch weiß, dass in der Rechtsverordnung und in der Verwaltungsvorschrift auch noch darauf eingegangen wird, dass letzten Endes ein jährlicher Betrag immer wieder umgesetzt wird und den freien Schulen aus diesem Betrag, der jährlich ermittelt wird und im Haushalt festgeschrieben ist, die Zuweisungen zugestanden werden, dann weiß ich nicht, wie die tatsächliche Berechnungsgrundlage sein soll. Und da die Vertreter der freien Schulen, die sich in den vergangenen Wochen zu Wort gemeldet haben, das offensichtlich auch noch nicht richtig begriffen haben, gibt es dazu einen Erklärungsbedarf. Was ist „notwendiger Aufwand“? Unsere Auffassung von „notwendigem Aufwand“ bemisst sich immer an der Qualität von Bildung. Das ist der notwendige Aufwand, der aufgebracht werden muss. Dabei gilt, dass für jedes Kind - und das ist eigentlich ein Verfassungsanspruch sowohl der Thüringer Verfassung als auch des Grundgesetzes - der Zugang zu der Schulart und Schulform und Schule möglich sein muss, die seiner individuellen Entwicklung am besten gerecht wird. Und sollte das eine staatliche Schule sein, in der das entsprechende Profil vorhanden ist - Frau Sojka hat vorhin die Jenaplan-Schule in Jena ausdrücklich benannt -, dann ist das außerordentlich gut. Ich wünsche mir viel mehr solcher Schulen. Aber sollte das eine freie Schule sein, darf vor der Schultür nicht der Geldbeutel der Eltern hängen. Das darf nicht sein. Kürzt man aber die Zuschüsse - weil, die freien Träger sind ja in den vergangenen Jahren auch mit den Zuschüssen umgegangen, die sie bisher erhalten haben - erreicht man entweder, dass der Personalkostenanteil nicht mehr in der Art ausgewiesen werden kann. Dann gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Man finanziert das Personal unter Tarif - und da kann ich Ihnen sagen, da haben Sie mit uns keine Partner und da hoffe ich, dass Sie als Sozialdemokrat auch kein Partner für einen solchen Weg sind. Auch an den freien Schulen muss tariflich entlohnt werden. Da gibt es aber auch Beispiele, wo das nicht so ist. Aber dann darf man über die gesetzliche Regelung nicht die freien Schulen dazu zwingen, wenn sie das Angebot aufrechterhalten wollen, gegebenenfalls am Personal zu sparen. Oder man erhöht die Elternbeiträge. Wenn man die Elternbeiträge wiederum erhöht, dann hängt eben jener berühmte Lohn- oder Geldbeutel der Eltern an der Eingangstür der freien Schule und das darf auch nicht sein.
Vor diesem Hintergrund müssen wir noch einmal sehr genau darüber reden, wie wir die freien Schulen ausfinanzieren. Einen Vorschlag, der eigentlich in die Haushaltsdebatte gehört, würde ich in diesem Zusammenhang schon einmal einbringen. Wir finanzieren ThIS Weimar mehrfach. Wir finanzieren es aus Ihrem Ministerium und wir finanzieren es aus dem Wirtschaftsministerium.
(Zwischenruf Abg. Sojka, DIE LINKE: Ja, mit Millionen.)
Übrigens, wir haben dazu auch nachgefragt und da ist uns gesagt worden, dass man diese Schule deshalb aus dem Wirtschaftsministerium fördert, weil das gewissermaßen Wirtschaftsförderung wäre. Das leuchtet nicht ein, denn das ist eine Schule, in der die Eltern durchaus in der Lage wären, Aufwendungen für den Schulbesuch ihrer Kinder zu leisten.
Unsere Wunschvorstellung, dass eigentlich Schulbesuch und Kindertagesstättenbesuch komplett kostenfrei sein sollten, die bringe ich in diese Debatte gar nicht ein, denn da kommen wir wirklich nicht weiter. Aber, Herr Minister, überlegen Sie bitte noch einmal, ob man wenigstens in dem Zusammenhang mit ThIS Weimar auch als freier Schule - auch übrigens, das ist uns aufgefallen, mit einer entsprechenden Kürzung, aber eben mit einer Doppelförderung - eine Veränderung zugunsten der vielen freien Träger, die allgemeine und Förderschulen anbieten, eine Umverteilung vornehmen könnte, womit man wenigstens über das Jahr 2011 die Finanzlücke geschlossen hätte, die aus den 2 Mio. € weniger entsteht, die im Haushaltsplan 2011 veranschlagt sind. Ich weiß, das geht im Moment auch nicht bis zum Ende zu denken, ich weiß, dass das keine Lösung ist für die nachfolgenden Jahre. Aber die freien Schulen, die wir derzeit im Bestand haben und die auch entstanden sind aus Gründungsinitiativen aus den frühen 90er-Jahren und die emanzipiert und demokratisch Schule gestaltet haben und die in den entsprechenden Regionen für die Farbtupfer sorgten, die unser Bildungssystem heute so vielfältig machen wie hier draußen diese übrigens auch schön anzuschauende Demonstration. Das müssen Sie sich unbedingt selber anschauen.
Es gäbe auch im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen noch einmal Vorschläge, über die man sich verständigen könnte. Denn wir wissen sehr gut, dass wir als Opposition hier vieles sagen können, was sicher auch die Schüler und Eltern und die Lehrerinnen und Lehrer bestätigen, aber wenn wir hier keine Mehrheiten erreichen, dann wird sich für die da draußen auch nichts ändern. Sehen Sie, Frau Sojka hat heute Morgen den schönen Satz gesagt, dass die Kraft der Straße uns im Bereich der Kindertagesstättengesetzgebung ein Gesetz gebracht hat, welches letztendlich - wenn nun endlich die Rechtsverordnungen auf den Weg gebracht würden - zu einem Zustand in Thüringen führen würde, der wahrscheinlich wirklich bestens ist. Das ist auch die „Kraft der Straße“ und wir sollten diese Kraft der Straße sowohl in die Debatte und die Entscheidung zu diesem Gesetzentwurf einfließen lassen und auch natürlich in die Verhandlungen zum Landeshaushalt 2011.
Abschließend noch eine Bemerkung: Sie haben sicher alle in dieser Woche zur Kenntnis genommen, dass eine Forsa-Umfrage bescheinigt, dass 95 Prozent der Bürgerinnen und Bürger der Meinung sind, dass man die Bildungsausgaben abkoppeln sollte vom wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsniveau eines Landes - das insbesondere in Richtung der FDP-Fraktion gesagt. Hier könnten wir alle gemeinsam sagen, dass wir - wenn wir ein Bildungsland Thüringen in bester Ausstattung wollen - an dieser Stelle auch die meisten Mittel einsetzen und eine Veränderung des Gesetzentwurfs an den Stellen vornehmen, die tatsächlich kritikwürdig sind.
(Beifall DIE LINKE)
Denn eines kann ich sagen: So, wie das Gesetz jetzt vorliegt, wird es von uns keine Zustimmung geben. Aber vielleicht schaffen die Kraft der Straße und Überlegungen, die in der Anhörung zum Gesetzentwurf noch kommen, eine Veränderung, die letzten Endes dem gerecht wird, dass wir eine vielfältige und bunte Bildungslandschaft in Thüringen haben und dass wir den Kindern, die hier draußen das Transparent hochhalten „Von uns könnt Ihr lernen“, sagen können, ja, wir haben von Euch gelernt.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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