Thüringer Gesetz über die Reform der Forstverwaltung 2/2
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/2871 -
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte am Anfang meiner Ausführungen noch einmal auf das Problem und Regelungsbedürfnis eingehen, das zur Gründung der Thüringer Forstanstalt führen sollte. Ich zitiere aus dem Gesetzentwurf der Landesregierung: „Die Entscheidung für diesen Rechtsformwechsel resultiert aus der zunehmenden Diskrepanz zwischen der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben einerseits und dem dazu verfügbaren Personal, einschließlich der finanziellen Mittel andererseits. Weiterhin nehmen die Anforderungen der Gesellschaft an die Forstverwaltung, wie zum Beispiel infolge des im Zuge des Klimawandels notwendigen Waldumbaus, des geänderten Freizeitverhaltens und des Waldbiotopschutzes künftig sogar noch zu.“ Wenn man diese Passage ernst nimmt, müsste das im Umkehrschluss bedeuten, wir brauchen mehr Personal im Forst und wir brauchen eine bessere finanzielle Ausstattung. Das vorliegende Gesetz kürzt die Zuführungen an den ThüringenForst bis 2018 um 7 Mio. € und von 2018 bis 2022 um weitere 5,8 Mio. €. Das entspricht etwa 500 abzubauenden Stellen. Wenn wir davon ausgehen, dass sich die Holzbodenfläche, über die ThüringenForst verfügt, von gegenwärtig 180.000 Hektar, wenn man den Hainich und die schon unter Schutz stehenden Flächen abzieht, 170.000 Hektar mit diesem Gesetz und den darin festgelegten 25.000 Hektar, die aus der Nutzung zu nehmen sind, auf 155.000 Hektar reduziert und die Einsparungen, die hier vorgegeben sind, bei gleichem Personalbestand nur mit sich bringen sollten, dass sie im Betrieb erwirtschaftet werden - entweder ich baue Personal ab oder ich erwirtschafte dieses Geld im Betrieb -, dann bedeutet das, dass wir anstelle der bisherigen schwarzen Null, die pro Hektar geschrieben wurde, im Staatsforstbetrieb in Zukunft über 80 €/ha erwirtschaften müssen. Wenn Sie sich jetzt, meine Damen und Herren, mal die Bilanzen ansehen von großen Privatwaldbesitzern oder von großen kommunalen Waldwirtschaftsbetrieben schafft dieses Ergebnis fast niemand. Thüringenforst soll es schaffen, das ist der Wille der Mehrheit hier im Haus, und das, obwohl im Waldgesetz steht, dass Landeswald einer besonderen Allgemeinwohlverpflichtung unterliegt. Sie können sich sicherlich alle noch sehr gut daran erinnern, dass bei der Ausweisung von FFH-Gebieten und anderen Schutzgebieten immer ein Bogen um den Privatwald gemacht wurde und der Thüringenforst - der Staatswald - hier besonders Berücksichtigung fand. Das heißt, hier finden wir eine besonders hohe Dichte an den verschiedensten Schutzgebietsstaaten, die wir in Thüringen haben. Mit dieser Voraussetzung kann ich natürlich nicht so effizient wirtschaften wie in einem Privatwald, auf dem keinerlei Schutzstatus liegt. Wie ich dann aber ein höheres Ergebnis als im Privatwald erreichen will, meine Damen und Herren, das sollte dann durch die Bilanz der Forstanstalt, die wir ja zur Verfügung gestellt bekommen haben, geklärt werden. Die Frage war ja, sind in der Anstalt besondere Effizienzgewinne möglich, können neue Wirtschaftsfelder erschlossen werden, die zu dieser vorhergesagten Gewinnsteigerung führen?
Wenn wir uns das jetzt in der Bilanz ansehen, kommen wir dazu, dass Tarifänderungen, Abfindungen, Einsatz von Meistern als Förster und von Förstern als Amtsleiter dazu führen sollen, dass Geld gespart wird. Es sollen neue Einsatzfelder erschlossen werden, wie z.B. die Kaminholzproduktion. Hier erwartet man mit tariflich Beschäftigten einen Gewinn von sage und schreibe 37 € pro Festmeter. Es soll Holz in Zukunft durch Landesforst transportiert werden. Auf meine Nachfrage, ob man in Zukunft die Sägewerke beliefern will, wo wir wissen, dass bisher dort Dumpinglöhne gezahlt werden, für diejenigen, die fahren, dass es oft zu Überladungen der Holztransporter kommt, wurde gesagt, nein, in den Bereich will man sich nicht einmischen. Der Holztransport ist nur der Transport des Kaminholzes. Hier sollen auch noch deutliche zusätzliche Einnahmen generiert werden. Und Waldarbeiterschutzwagen sollen gebaut werden mit 3.000 € pro Waldarbeiterschutzwagen, die man Gewinn erzielen möchte. Das ist also so etwas wie eine Art Wohnwagen für Waldarbeiter im Wald.
Es soll eine bessere Wildfleischvermarktung geben, aber können Sie sich ernsthaft vorstellen, 7 €/ kg Wild Gewinn machen zu können? Ich habe eine Firma gehabt - eine Zoohandlung -, ich habe mich mal mit Kalkulieren geübt. Da muss ich also, wenn ich den Gewinn berechne, vorher alle Kosten abziehen vom Preis. Wenn ich davon ausgehe, ein Bediensteter geht dreimal auf die Jagd, bevor er ein Stück schießt, dann muss er das transportieren, dann muss er das ausschlachten oder er lässt es ausschlachten, vielleicht findet man jemanden, der das für einen 1-Euro-Job macht. Anschließend muss das Fleisch zerlegt und verkauft werden. Auch das dauert seine Zeit. Das muss alles kalkuliert werden. Und dann will ich noch 7 €/kg Gewinn machen. Es ist auch nicht alles Keule, was das Tier hat. Beim Wildschwein kommt noch dazu, eine Trichinenuntersuchung und in weiten Teilen Thüringens eine radiologische Untersuchung, wo die Kosten abgezogen werden müssen. Ich gebe zu, meine Damen und Herren, das soll nicht Häme sein, das ist nur große Skepsis den Erwartungen gegenüber, die hier geäußert wurden.
(Beifall DIE LINKE)
Die Skepsis wird nicht besser, da es uns nicht gelungen ist, bei dem Vorstand der Anstalt einen besonderen kaufmännischen Sachverstand, Frau Hitzing ist eben darauf eingegangen, zu verankern. Da gehört schon betriebswirtschaftlich ein gewisses Know-how dazu, um zu sehen, was ist denn wirklich möglich und was nicht.
Wenn ich an die Gründung der Thüringer Fernwasserversorgung denke und die Kalkulation der wirklich berühmten Firma Kienbaum, die uns dort vorgelegen hat, welche wirtschaftlichen Erwartungen man hat, das ist alles nicht aufgegangen. Deshalb, wie gesagt, hier von vornherein Skepsis. Ich glaube, wir werden uns mit den Zuführungen zum Landesforst noch beschäftigen müssen.
(Beifall DIE LINKE)
Meine Damen und Herren, ein wirklich neues Wirtschaftsfeld im Landesforst wäre für mich der Energiebereich gewesen, auch für unsere Fraktion. Da sind viele Förster dafür. Gerade die Frage Biomasse steht dem Landesforst sehr nah. Wer sitzt denn sonst an der Quelle für Energieholz wenn nicht Landesforst. Wenn ich mir mal Oberhof und sein Energieproblem ansehe, Oberhof liegt mitten eingebettet in Landesforst. Warum ist in Oberhof kein Biomasseheizkraftwerk, das auf der einen Seite Wärme an die Therme abgeben könnte, auf der anderen Seite Kälte für den Skitunnel - das klassische Kühlschrankprinzip, das wäre super -, den Rest von Oberhof könnten wir über Fernwärmeleitungen auch noch mit versorgen.
(Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und Windenergie.)
Aber das Staatliche Forstamt in Oberhof muss nach meinen Kenntnissen 3.000 Festmeter an die Thüringer Energieholz GmbH liefern - ein Unternehmen, das bei Abschluss dieses Vertrags dem Chef der Mittelständischen Vereinigung der CDU gehörte und wo ThüringenForst so um die 3 € stehend für den Festmeter Holz bekommt. Diese 3.000 Festmeter fehlen, deswegen können wir Oberhof aus Staatsforstabfallhölzern nicht mit Biomasse versorgen. Das geht in den Großhandel. Ich glaube, das ist nicht so wirklich eine gute Überlegung.
Die Frage Windenergie im Wald - Dr. Augsten hat es gerade dazwischen gerufen - ist auch ein spannendes Thema. Gerade der Freistaat Bayern, Frau Tasch, der nicht gerade für seine progressive Haltung in Sachen Energie bisher bekannt war, sondern eher dafür, dass er sich vehement für die Erhaltung von Atomenergie einsetzte, der Freistaat Bayern fährt inzwischen eine ganz andere Schiene und weist progressiv in Größenordnungen auch Waldenergieparks aus.
(Beifall DIE LINKE)
Das größte Interesse daran hat Bayern-Forst, der dortige Staatsforstbetrieb. Die verdienen damit richtig Geld.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Und machen den Boden kaputt.)
Ich wäre dafür, dass wir nicht Wald verpachten müssen, um Windenergie für Investoren zu ermöglichen, sondern ich wäre dafür, dass ThüringenForst sein eigenes Budget aufbessert und da sage ich Ihnen auch ganz klar, Frau Tasch: Dort, wo vorhandene Forstwirtschaftswege breit genug sind - und das sind sie im Regelfall -, um die Windenergieanlagen in den Wald zu transportieren, und dort, wo sich diese Forstwirtschaftswege auch noch mit den vielen Energietrassen, die wir im Wald haben, kreuzen - das haben wir übrigens auch oft auf Höhenwegen im Wald, weil die Höhenzüge in Thüringen oft Waldwirtschaftswege sind.
(Unruhe CDU)
(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Höhnzüge sind immer gut.)
Der Rennsteig fällt natürlich aus, darüber brauchen wir nicht zu reden, dafür sorgt die Naturparkordnung Thüringer Wald, aber es gibt ansonsten auch noch andere Höhenzüge. Diese würden sich anbieten für Waldwindparks. Und ich sage Ihnen auch: Wenn Sie im Wald stehen, sehen Sie die Windmühlen nicht. Da müssen Sie erst unmittelbar davorstehen, dass das auffällt. Nach Schätzungen lassen sich 20.000 bis 40.000 € pro Windkraftanlage innerhalb eines Jahres verdienen.
(Unruhe CDU, SPD)
Das sind wirkliche Kalkulationen und nicht solche, wie Sie sie hier beim Wildbraten gemacht haben.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, dass wir uns diese Einnahmemöglichkeit im ThüringenForst entgehen lassen, halte ich für schlicht und ergreifend skandalös.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zu anderen Dingen, die aus meiner Sicht hätten geändert werden müssen: Wir hätten klären müssen, dass es wesentliche Änderungen bei der Jagd gibt. Denn der gegenwärtige Zustand der Jagd im Landesforst führt dazu, dass es aktive Waldumbaumaßnahmen auf 100.000 Hektar braucht. Das ist sehr teuer. Wenn das Jagdregime stimmt, brauchen wir uns keine Sorgen zu machen, dass die Naturverjüngung nicht ausreichen würde. Es gibt auch gerade im Landeswald viele Flächen, die das vorbildlich zeigen. Aber in den Bereichen, wo wir mit Verbiss und anderen Problemen, Schälschäden, massiv zu tun haben, hätte eine andere Jagdstrategie durchaus helfen können, hier wesentlich Geld zu sparen. Auch das vermisse ich bei der Behandlung des Gesetzentwurfs. Der Herr Weber hat eine Frage, gerne.
Herr Abgeordneter Kummer, das Wort erteile ich. Herr Abgeordneter Weber, Ihre Frage bitte.
Herr Kollege Kummer, hätten Sie die Güte, den Passus im Gesetz zu formulieren, der die Windkraftnutzung verbietet.
(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Da ist er sprachlos.)
Abgeordneter Kummer, DIE LINKE:
Herr Weber, im Gesetz verbietet die Windkraftnutzung niemand, aber der Bauminister und Landesplanungsminister Ihrer Landesregierung hat bei der Vorstellung des Landesentwicklungsplans in Meiningen deutlich gemacht, dass es mit dieser Landesregierung bis 2025 keine Windkraft im Wald gibt. Da brauchen wir doch über das Waldgesetz nicht reden.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zum Betreuungswald: ThüringenForst übernimmt ja Aufgaben für den Kommunalwald und für den Privatwald in der Beförsterung. Da gibt es Beförsterungsverträge, da hat der Rechnungshof mal kritisiert, dass die zu billig sind. Daraufhin wurde die 5. Durchführungsverordnung, die das regelt, überarbeitet. Allerdings, so gravierend sind die Änderungen dort nicht. Aber es gibt natürlich im Betreuungswald massive Bedenken, dass es in Zukunft mit der Anstalt ThüringenForst dort zu gravierenden Erhöhungen kommt, die dazu führen werden, dass sie es später schwer haben. Diese Bedenken müssen wir sicherlich berücksichtigen. Auf der anderen Seite müssen wir auch sehen, dass der Freistaat mit der Beförsterung auch mehr Geld einnimmt, wie uns der Rechnungshof gesagt hat. Da muss man eben schauen, dass man diejenigen, die leistungsfähig sind, dort zur Kasse bittet, und diejenigen, die nicht leistungsfähig sind, für die müssen wir eine Lösung finden, die für sie machbar ist, die aber auch unbürokratisch ist. Da sage ich ganz klar, die gegenwärtige Art und Weise, für winzigste Flächen Beförsterungsverträge zu erstellen, wo der bürokratische Aufwand deutlich höher ist als jeglicher Nutzen, den Landesforst daraus ziehen kann, die gehört abgeschafft. Auch das hätte bei der Diskussion des Gesetzentwurfs geregelt werden müssen. Man hätte sich zum Beispiel daran orientieren können, wenn im Kleinstprivatwald ein Einschlag erfolgt, das über eine anteilige Abführung des Gewinns an Landesforst dort die Regelung vernünftig gemacht worden wäre, statt über die Beförsterungsverträge zu gehen. Aber solche Analysen sind eben im Vorfeld des Gesetzentwurfs leider nicht gemacht worden.
Eine Sorge habe ich mit der neuen 5. DVO, dass gerade Waldgenossenschaften und Forstbetriebsgemeinschaften, die dort stärker zur Kasse gebeten werden, sich auflösen. Erste Tendenzen in der Richtung gibt es. Das ist eine Geschichte, die wir auch gründlich weiter begleiten werden müssen. Es gibt auch Tendenzen, dass Kommunen dort, wo nicht genügend Personal für eine ordentliche Beförsterung zur Verfügung steht, sich in Zukunft selbst beförstern werden. Das ist dann natürlich alles eine Geschichte, die auch in der Bilanz der Anstalt zu berücksichtigen ist.
Meine Damen und Herren, zur Regelung zum Hainich noch einen Satz: Ich teile Ihre Auffassung, Frau Hitzing, ausgesprochen nicht, dass der Hainich in die Anstalt gehört.
(Beifall SPD)
Was ich aber auch mit Empörung zur Kenntnis genommen habe, war die Drohung in der Anhörung des Ausschusses durch die Landesregierung, dass der Hainich, wenn er denn nicht in die Anstalt käme, in Zukunft mit massiven Kürzungen beim Personal und bei der Mittelausstattung zu tun hätte, weil er gleichbehandelt werden müsste mit allen anderen Teilen des Ministeriums. Herr Minister, da sage ich Ihnen ganz klar, die Mittelausstattung des Nationalparks Hainich beschließt der Thüringer Landtag.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich hoffe, dass es in Zukunft bei der Personalausstattung auch so ist, dass die Stellen, die der Gesetzgeber für den Hainich beschließt, sich auch dann in der Realität wiederfinden und nicht durch Abordnung irgendwo anders hingesetzt werden.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Meine Damen und Herren, der Hainich ist Weltnaturerbe geworden. Das wird Thüringen in seiner Geschichte vielleicht nie wieder passieren, dass ein Weltnaturerbe hier ausgewiesen wird. Die Landesregierung scheint es vergessen zu haben. Während man sonst alle möglichen Dinge mit Riesenfeiern bedenkt, hat man den Hainich als Weltnaturerbe bisher in diesem Land nicht offiziell gefeiert.
(Beifall DIE LINKE)
Ich hoffe, das hängt nicht mit künftigen Kürzungsplänen zusammen. Wir sind als Fraktion der Ansicht, dass, um künftigen Haushaltsdebatten jährlich zuvorzukommen, eine angesprochene Finanzausstattung für den Nationalpark im Nationalparkgesetz festgehalten werden kann.
(Beifall DIE LINKE)
Dazu liegt Ihnen ein Änderungsvorschlag unserer Fraktion vor. 2,5 Mio. plus Inflationsausgleich dazu freie Personalwahl für die Nationalparkverwaltung, denn es kann nicht sein, dass wir die Nationalparkverwaltung mit Leuten immer nur auffüllen, die wir im Landesforst aufgrund ihrer Probleme, die sie vielleicht mit ihrer Gesundheit haben, nicht mehr brauchen können. Der Nationalpark braucht gerade als Weltnaturerbe auch ein Fachpersonal, er braucht Biologen, die wissenschaftliche Arbeiten im Hainich koordinieren können und dabei wissen, wovon sie reden. So etwas muss gerade bei dem Status Weltnaturerbe stärker berücksichtigt werden, deshalb sollte hier die freie Personalwahl für die Nationalparkverwaltung möglich sein.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Meine Damen und Herren, sehr positiv finden wir natürlich, dass es im Ausschuss gelungen ist, den gegenwärtig stattfindenden Kommunalwaldverkäufen in Thüringen etwas entgegenzusetzen. Dadurch, dass in der Thüringer Kommunalordnung die Einvernehmensregelung bei Verkäufen kommunalen Eigentums 2008 entfallen ist, ist inzwischen offensichtlich die Rechtsauffassung im Bereich des Innenministeriums in die Richtung gegangen, dass auch Waldverkäufe keiner Genehmigung mehr unterliegen. Das war irrig, denn im Thüringer Waldgesetz steht klar drin: Kommunalwald darf nur verkauft werden, um ihn wieder in Kommunalwald zu stecken. Es ist klar, es muss mal Wald verkauft werden, wenn zum Beispiel Straßenbau anfällt. Aber dann waren die Kommunen verpflichtet, Wald wieder zu besorgen, dieses Geld aus den Einnahmen in die Verbesserung der Qualität des Kommunalwaldes zu stecken. Das sagt das Thüringer Waldgesetz klar aus. Diese Regelung wollte auch niemand anfassen. Dass es dann aber auch eine Genehmigung für Kommunalwaldverkäufe geben muss, das zeigte uns schon der Fall, als der Unstrut-Hainich-Kreis seinen Wald verkaufen wollte und es hier im Hause 1999 eine heftige Diskussion dazu gab. Von der Warte her ist die Regelung, wie wir sie jetzt gefunden haben, dass es nur noch ein Einvernehmen bei der Obersten Forstbehörde gibt, eine, die bürokratischen Aufwand reduziert, die aber sicherstellt, dass Kommunalwald in Zukunft immer so behandelt wird, wie das Waldgesetz es vorschreibt. Ich bin dankbar dafür, dass der Ausschuss diese Regelung gefunden hat.
Meine Damen und Herren, wir haben viel geändert. Ich bin vorhin bei der Vorstellung der Beschlussempfehlung darauf eingegangen.
Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit geht zu Ende.
Abgeordneter Kummer, DIE LINKE:
Die Anstalt ist mit den Änderungen des Ausschusses erst möglich geworden. Ich will aber trotzdem sagen bei den Bedenken, die wir am Anfang genannt haben, dass sie so nicht von uns mitgetragen werden kann. Aufgrund der demokratischen Entscheidung im Ausschuss hat sich die Mehrheit unserer Fraktion allerdings darauf verständigt, wir werden uns dazu enthalten. Wir bitten aber noch um Zustimmung unseres Antrags, was die Kontrolle angeht.
Präsidentin Diezel: Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Kummer, DIE LINKE:
Die Mitglieder des Verwaltungsrats sollten die Regelungen des Thüringer Finanzministeriums in solchen Gremien berücksichtigen. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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