Thüringer Gesetz über die Reform der Forstverwaltung 1/2

RedenTilo KummerUmwelt

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/2871 -

 

Vielen Dank. Guten Morgen, meine sehr verehrten Damen und Herren, können Sie sich noch an die erste Lesung am 16.06. zu diesem Gesetz erinnern? Es war damals schon sehr erstaunlich, dass Redner aller Fraktionen massive Kritik am Gesetzentwurf der Landesregierung hatten. Daraus resultierend ist dann eine Beschlussempfehlung aus einem Ausschuss entstanden in einem Umfang, wie wir sie sonst eigentlich nur aus dem Haushalts- und Finanzausschuss kennen.


Ein paar statistische Daten zur Ausschussberatung am Anfang: Wir haben fünf Ausschusssitzungen durchgeführt seit dem. Es gab ein mündliches Anhörungsverfahren. Dazu sind 23 Anzuhörende geladen worden, 18 waren anwesend. Es gab zum Abschluss der Beratung ein kurzfristiges schriftliches Anhörungsverfahren der kommunalen Spitzenverbände aufgrund der Änderungen des Kommunalwaldverkaufs im Waldgesetz. Es gab 27 Zuschriften zu diesem Gesetzentwurf, vier umfangreiche Vorlagen, mit denen sich der Ausschuss befasste, unter anderem mit dem IUCN-Kriterien für Nationalparks mit dem Nutzungsüberlassungsvertrag, mit dem Satzungsentwurf und dem Businessplan für die Forstanstalt. Es gab eine umfangreiche Synopse der Landtagsverwaltung, wofür ich mich auch noch einmal bei der Verwaltung bedanken möchte. Es gab 155 einzelne Änderungsanträge, davon 86 von der Koalition, 22 von der LINKEN, 14 von der FDP und 20 von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 13 von den Mitgliedern des Ausschusses. Von diesen 155 Änderungsanträgen wurden sage und schreibe 94 angenommen: 85 von der Koalition, 4 von der LINKEN, 5 von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wobei ich hier sagen will, es gab auch mehrere gleichlautende Änderungsanträge, das gehört mit dazu. Die meisten Fraktionen haben inhaltlich sehr ähnliche Anträge gestellt, um die Forstanstalt auf den Weg zu bringen.


Was ist im Ausschuss Wesentliches geändert worden? Denn das ist ein ganz wichtiges Thema. Der Gesetzentwurf verlässt den Landtag wirklich mit gravierenden Veränderungen. Das muss man vor seinem Abstimmungsverhalten hier auch wissen. Der Gesetzentwurf erhielt eine Präambel. Außerdem wurde die Nationalparkverwaltung des Nationalparks Hainich aus der Forstanstalt wieder entfernt. Die Beteiligung des Thüringer Landtags im Verwaltungsrat der zu gründenden Anstalt ist festgeschrieben worden. Es gibt eine Berichtspflicht des Vorsitzenden des Verwaltungsrats gegenüber dem für Forsten zuständigen Ausschuss im Landtag. Ein Beirat wird gegründet, an dem sich alle Landtagsfraktionen beteiligen sollen. Das doppelte Vetorecht des Finanzministeriums entfällt. Die Neufassung der Regelung zum Vermögen und zum Forstgrundstock beinhaltet, dass der Forstgrundstock in die Anstalt öffentlichen Rechts übergeht. Das war vorher so nicht vorgesehen. Dabei hat der Ausschuss aber umfangreiche Beteiligungsrechte des Haushalts- und Finanzausschusses und des für Forsten zuständigen Ausschusses festgelegt. Es gab Änderungen bei der Rücklagenbildung. Es gab eine Verbesserung der Regelung für Bedienstete, die nach Gründung der Forstanstalt in die Forstanstalt hineingehen, also sprich, wenn die Forstanstalt irgendwann einmal wieder aufgelöst werden sollte, haben sie den Anspruch, Landesbedienstete zu werden. Beim Waldgesetz gab es die wesentliche Änderung, dass Veräußerungen von Körperschaftswald in Zukunft verpflichtend von der Obersten Forstbehörde genehmigt werden müssen. Außerdem eine auch noch wesentliche Änderung war die zum Inkrafttreten. Der Gesetzentwurf wird erst zum 01.01.2012 in Kraft treten. Damit wurde verhindert, dass noch in diesem Jahr die entsprechenden Bilanzen erstellt werden müssen, die Eröffnungsbilanz und die Abschlussbilanz. Das wäre nicht machbar gewesen für die Mittlere Forstanstalt und es hätte steuerlich, weil nicht rechtzeitig die Unterlagen dagewesen wären, zu massiven Problemen führen können.


Meine Damen und Herren, Sie sehen, es hat sich sehr viel geändert durch die Ausschussberatung. Ich möchte allen Mitgliedern des Ausschusses ganz herzlich Dank für die geleistete Arbeit aussprechen. Es kann festgestellt werden, dass durch das Zusammenwirken aller Fraktionen eine wesentliche Verbesserung dieses Gesetzentwurfs vorgenommen wurde. Da haben sich alle eingebracht. Zum Schluss noch einmal ganz herzlichen Dank an die Verwaltung, die das Ganze begleitete. Es war nicht immer einfach, allein beim Abstimmungsverfahren im Ausschuss, als zwei Tischvorlagen der Koalition eingereicht worden sind und es noch mündliche Änderungsanträge gab, die anschließend eingebracht worden sind, gerade mit Verweis auf andere betroffene Gesetze, war der Überblick teilweise schwer zu behalten, es ist trotzdem gelungen. Ich denke, es ist hier eine wesentliche Verbesserung des Gesetzentwurfs der Landesregierung erreicht worden. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Dateien