Thüringer Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfänger im Freistaat Thüringen

Ronald Hande
RedenRonald Hande

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/6784

 

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, inhaltlich ist dieses Gesetz sehr einfach, klar und eigentlich ohne jeden Zweifel heute hier auch einstimmig zu verabschieden. Schließlich geht es um 300 Euro Energiepreispauschale, die zuerst den Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmern gezahlt worden ist und dann den Rentnerinnen und Rentnern, schließlich auch den Pensionären des Bundes und in dieser Folge vollziehen wir diese Zahlungen nun mit diesem Gesetz für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger unseres Landes und der Kommunen nach.

Wir haben den Gesetzentwurf – wie gehört – im Ausschuss angehört, auf die Antworten möchte ich nun ganz kurz und stichpunktartig eingehen. Als Erstes hat sich Julia Langhammer vom DGB gemeldet. Sie begrüßte die Zahlung der Energiepreispauschale von 300 Euro auch an die Pensionäre des Landes Thüringen und begründete das mit der Gleichbehandlung aller gesellschaftlichen Gruppen. Für den Beamtenbund antwortete Frank Schönborn. Er nahm den Gesetzentwurf mit – Zitat – „großer Verwunderung“ zur Kenntnis, weil er so spät kam. Ich habe mit großer Verwunderung jedoch auch zur Kenntnis genommen, dass Herr Schönborn so drastische Worte verwendet wie „wieder einmal ein Schlag ins Gesicht der Pensionäre“. Warum eine so drastische Formulierung für so etwas Positives nötig ist, verstehe ich jedoch nicht.

 

Herr Budde vom Landkreistag hatte keine Hinweise oder Bedenken. Dafür hat der Gemeinde- und Städtebund eine etwas längere Stellungnahme geschickt und so fragt Herr Konstantin Götz nach, ob die Bezieher von Ehrensold auch die 300 Euro bekommen. Er behauptet, dass Ehrensoldzahlungen versorgungsähnlich seien und bittet uns, diesen Personenkreis in das Gesetz aufzunehmen. Ich weiß nicht, woher er das hat, denn nach gefestigter Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hat Ehrensold eben keinen Versorgungscharakter. Ehrensold für ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ist nicht mit den beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen vergleichbar und deshalb können und sollen Bezieher von Ehrensold hier mit diesem Gesetzentwurf auch nicht berücksichtigt werden. Im Übrigen dürften Bezieherinnen von Ehrensold bereits als Arbeitsnehmerinnen oder Rentnerinnen oder Pensionäre anderweitig Anspruch auf diese 300 Euro haben, eben aus jenen Tätigkeiten.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in einem sind wir uns mit den Anzuhörenden einig. Julia Langhammer sagt, es ist überfällig, Frank Schönborn sagt, es ist mehr als überfällig. Was auch immer fällig, überfällig oder längst fällig ist, lassen Sie uns diesen Gesetzentwurf heute verabschieden. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung. Danke.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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