Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Thüringer Haushaltsgesetz 2020 – ThürHhG 2020 –) 1/2
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6669
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Einzelplan des Umweltministeriums ist quasi der Schlussstein in der Umsetzung eines der wichtigsten Gesetzgebungsvorhaben in der Umweltpolitik dieses Landtags in den letzten zehn Jahren. Ich rede hier vom Wassergesetz. Wir haben es endlich geschafft, nach zehn Jahren intensiver Diskussion ein neues Wassergesetz auf den Weg zu bringen, das das Potenzial hat, ein Förderprogramm für den ländlichen Raum zu sein. Gemeinsam mit der Verabschiedung dieses Wassergesetzes sind dafür die haushaltsrechtlichen Grundlagen eingetütet worden. Das finden Sie hier in diesem Einzelplan. Deshalb ist das Finanzvolumen des Umwelthaushalts auch wesentlich angewachsen und es äußert sich darin, dass sich zum Beispiel der Abwasserpakt mit den Kommunen zur Verbesserung der Abwasserentsorgung im ländlichen Raum in diesem Haushalt wiederfindet. Es werden 20 Millionen Euro für die Abwasserentsorgung im ländlichen Raum auf den Weg gebracht und es wird auch für den Bereich der Investitionen in die Wasserversorgung und die Fernwasserversorgung eine große Summe auf den Weg gebracht. Das sind alles Dinge, die in der Vergangenheit in Thüringen nicht normal, nicht gottgegeben waren.
Wir haben einen neuen Titel für Wasserversorgungsanlagen. Das ist unter anderem der Diskussion auch um Schern geschuldet. Es ist allerdings auch dem letzten Sommer geschuldet, wo Brunnendörfer plötzlich kein Wasser mehr hatten. Und nachdem es in Thüringen über viele Jahre nicht mehr möglich war, Wasserversorgungsanlagen überhaupt zu fördern, weil wir einen hohen Anschlussgrad hatten, schaffen wir hier die Möglichkeit, auf die entsprechenden Notwendigkeiten zu reagieren und Menschen einfach zu helfen.
Wir haben bezüglich der Umsetzung des Wassergesetzes auch einen wesentlichen Punkt in diesem Haushaltsgesetz zu finden, der sich mit der Ausfinanzierung der Gewässerunterhaltung beschäftigt. Die massiven Defizite, die wir der Gewässerunterhaltung über Jahrzehnte aufgebaut haben, werden jetzt mit diesem neuen Wassergesetz angegangen und wir haben hier eine Finanzierung auf den Weg gebracht, die analog der anderen Bundesländer ist, aber mit einem Unterschied: Während in Brandenburg zum Beispiel die Grundstückseigentümer etwa 10 Euro pro Hektar Beiträge zur Gewässerunterhaltung leisten müssen und damit die Gewässerunterhaltung finanzieren, macht es bei uns das Land, einfach deshalb, weil ich eben nicht pauschal sagen kann, dass ein Waldbesitzer Beiträge zur Gewässerunterhaltung leisten muss. Der braucht die Gewässerunterhaltung eventuell gar nicht. Wir haben gesagt, wir wollen hier ein gerechtes System, deshalb ist es steuerfinanziert. Aber es dient dazu, dass wir künftig eben nicht mehr solche Hochwasserereignisse wie 2013 haben und dass die Gewässerunterhaltung künftig auf vernünftige Beine gestellt wird.
Wir haben ebenfalls in dem Zusammenhang die Finanzierung von Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie künftig mit 100 Prozent gesichert, auch das finden wir im Haushalt wieder. Wir haben ein Investitionsprogramm für die Thüringer Fernwasserversorgung – ich sage hier bloß mal als Stichwort Sanierung in den Bereichen Talsperre Weida, Talsperre Zeulenroda. Wenn ich daran denke, über wie viele Jahre wir vom Landesverwaltungsamt das fortschreitende Versagensrisiko des Absperrbauwerks von Weida ins Stammbuch geschrieben bekommen haben, ohne dass die Sanierung dieser Talsperre angegangen wurde – 2013 hatte ich richtig Angst. Und es ist gut, dass es endlich angegangen wird, diese Talsperre zu sanieren. Es ist gut, dass in Zeulenroda die notwendigen Maßnahmen getroffen worden sind, um den Hochwasserüberlauf in Ordnung zu bringen. Und es ist gut, dass viele andere Talsperren auch angegangen werden. Wir haben mit etwa 11 Millionen Euro hier ein Investitionsprogramm für die Thüringer Fernwasserversorgung, was unsere Stauanlagen in die Zukunft bringt.
Meine Damen und Herren, im Bereich ökologische Altlasten haben wir etwa 40 Millionen Euro allein zur Umsetzung des Generalvertrags in diesem Haushalt stehen. Auch das ist ein deutlicher Aufwuchs des Haushalts des Umweltministeriums. Woran liegt das? Bisher hatten wir ein Sondervermögen, was ökologische Altlasten geregelt hat. Am Ende dieser Legislatur ist dieses Sondervermögen aufgelöst. Wir sagen, zur Haushaltsklarheit gehört, diese Gelder direkt im Haushalt zu führen. Und wir müssen aber immer noch 40 Millionen Euro jährlich für die Altlastensanierung aus DDR-Zeiten bezahlen, und das, ohne dass der Bund seine anteilige Unterstützung hierbei gibt. Und das liegt, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, daran, dass der Freistaat Thüringer hier in der Vergangenheit unter Ihrer Verantwortung einen Generalvertrag mit auf den Weg gebracht hat, dessen Anpassungsklauseln bezüglich gestiegener Kosten einfach eine Katastrophe war. Und ich hoffe, dass es dieser Landesregierung noch in dieser Legislatur gelingt, zumindest die Mittel des Bundes wiederzubekommen, in der Auseinandersetzung, die wir hier haben. Es sind dort große Anstrengungen unternommen worden, wo ich denke, dass sie am Ende zumindest zum Ziel führen werden.
Ich will noch eines zu der Frage Naturschutz sagen: Auch hier ist Gesetzgebung der vergangenen Jahre in Zahlen umgesetzt. Wir haben eine Verstetigung der Natura-2000-Stationen, die uns helfen werden, die biologische Vielfalt im Land zu sichern. Wir haben auch die Umsetzung des Grünen Bandes, wir haben die nachhaltige Entwicklung gestärkt. Und beim Punkt „Verwaltungsreformgesetz“ haben wir auch noch die Umsetzung geschafft, dass wir also eine neue Behördenstruktur in diesem Land haben.
Meine Damen und Herren, als Naturparkvorsitzender vom Thüringer Wald möchte ich auch noch herzlichen Dank dafür sagen, dass wir bezüglich der Ausstattung der Nationalen Naturlandschaften große Fortschritte in dieser Legislatur gemacht haben. Wenn ich daran denke, wie es in der vergangenen Legislatur war, wie viele Stellen nicht besetzt waren, zum Beispiel Nationalpark Hainich, wenn ich daran denke, dass in einem vereinsgeführten Naturpark die Gehälter völlig andere als in der staatlichen Naturparkverwaltung waren. Da hat sich sehr viel getan und da möchte ich auch noch mal ganz herzlichen Dank sagen. Ich denke, es ist ein sehr gelungener Einzelplan und ich bitte um Zustimmung.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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