Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 (Thüringer Haushaltsgesetz 2012 - ThürHhG 2012 -)

RedenTilo KummerUmwelt

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/3224

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. In der Grundsatzaussprache ist heute früh schon deutlich gemacht worden, dass die wesentlichste Änderung in diesem Einzelplan durch die Errichtung der Forstanstalt erfolgte. Ich möchte hier keine langen Ausführungen machen. Wir haben beim Gesetz zur Gründung der Forstanstalt unsere Bedenken deutlich gemacht, ob die hier erwarteten Einsparpotenziale auch wirklich in diesem Umfang gegeben sind. Deshalb möchte ich nur darauf hinweisen, dass wir eventuell hier entsprechenden Nachregelungsbedarf im kommenden Jahr haben werden, sollten die Gelder für die Forstanstalt nicht auskömmlich sein. Ich möchte auch noch einmal deutlich machen, dass sich unsere Fraktion dafür eingesetzt hat, dem Nationalpark Hainich, der ja inzwischen als Weltnaturerbe gewürdigt wurde, ein entsprechend selbstbestimmtes Budget zu geben in Höhe von 2,5 Mio. €, um hier selbstständig entscheiden zu können, welches Personal eingestellt wird und wie in Zukunft die Mittel verwendet werden. Ich halte das für ein Weltnaturerbe für angemessen und wir würden damit auch dem Umstand entgegentreten, dass durch Abordnungen in andere Bereiche des Ministeriums hier schon lange nicht mehr die Haushaltsansätze im Nationalpark gegeben sind. Von der Warte her, da unser Antrag damals keinen Erfolg hatte, möchte ich hier zumindest noch einmal deutlich machen, dass es uns wichtig ist, dass die Abordnungen, die im Bereich des Nationalparks Hainich beim Personal im Moment noch vorhanden sind, wenigstens unverzüglich beendet werden, damit das, was er Haushaltsgesetzgeber an Personal für den Nationalpark festlegt, sich auch in Zukunft in Wirklichkeit widerspiegelt.

Meine Damen und Herren, am vorliegenden Einzelplan ist unsere Hauptkritik bei der Abwasserabgabe zu finden. In Richtung der SPD-Fraktion, Herr Pidde hatte dort von 2 Mio. € gesprochen,


(Zwischenruf Abg. Dr. Pidde, SPD: 2 Mrd.)


die in Sondermögen wasserwirtschaftliche Strukturen zu tilgen wären, da hat es sich geirrt, das sind 2 Mrd. €, genau. Wir möchten bei der Verwendung der Mittel der Abwasserabgabe zur Tilgung dieses Sondervermögens nur noch einmal deutlich machen, dass das Bundesabwasserabgabegesetz zwingend die Verwendung der Mittel der Abwasserabgabe für Investitionen vorsieht.


(Beifall DIE LINKE)


Wir haben in diesem Zusammenhang den Wissenschaftlichen Dienst des Thüringer Landtags um eine Stellungnahme zur Korrektheit dieser Mittelverwendung gebeten. Der Wissenschaftliche Dienst führt dazu aus: „Problematisch erscheint die Einhaltung des Investitionsgebots allerdings insofern, als nach § 21 a ThürKAG nicht nur gestundete und damit für die Finanzierung zunächst nicht vorliegende Beiträge zu finanzieren oder im Ergebnis zu tilgen sind, sondern auch rückerstattete Beiträge gemäß § 21 a Abs. 4 ThürKAG. Der Sache nach handelt es sich bereits um finanzierte Maßnahmen, bei denen die nachgelagerte Verwendung der Abwasserabgabe keinen neuen Förderimpuls mehr setzen kann. Später in diesem Gutachten steht dann, dass eine Absicherung der korrekten Mittelverwendung z.B. durch den Haushaltsgesetzgeber im Haushaltsvollzug durch eine qualifizierte Sperre sichergestellt werden könnte oder sonst durch ein Berichtsersuchen eine parlamentarische Kontrolle erfolgen sollte. In diesem Zusammenhang haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht und ich bitte Sie um entsprechende Zustimmung, damit wir die parlamentarische Kontrolle des korrekten Mitteleinsatzes hier wahrnehmen können.


(Beifall)


Denn ansonsten befürchte ich, dass die Wasser- und Abwasserzweckverbände dieses Landes erfolgreich auf den Bruch der Thüringer Verfassung klagen würden.

Meine Damen und Herren, ein weiteres Problem möchte ich im Zusammenhang mit der heutigen Debatte ansprechen. Wenn der Freistaat Thüringen fördert, dann ist nicht nur die Frage der Höhe der eingesetzten Fördermittel von Bedeutung, sondern auch die Frage, ob die Fördermittel entsprechend verwendet werden können. Wir haben hier gerade in diesem Jahr eine intensive Diskussion gehabt über das Agrarinvestitionsförderprogramm. Die Landesregierung hat dankenswerterweise die Mittel dafür um 7 Mio. € aufgestockt, aber diese Mittel fließen nicht ab. Wenn man dann fragt, woran es liegt, sagt die Landesregierung, dass die Landwirte schuld sind. Die Landwirte sagen, die Aufbaubank ist schuld, die Aufbaubank sagt, die Landesregierung ist schuld. Es ist eine Spirale ohne Ende. Ich kann Ihnen nur sagen, wir müssen endlich klären, woran es liegt, damit endlich wieder die Landwirte die Fördermittel, die wir ihnen bereitstellen, auch in vollem Umfang verwenden können. Es muss hier geklärt werden, dass die bürokratischen Hemmnisse beim Abfließen dieser Gelder beseitigt werden. Das liegt in der Macht der Landesregierung und ich bitte Sie, Herr Minister, dass Sie dort Ihre Möglichkeiten auch entsprechend nutzen, damit die Problem im nächsten Jahr der Vergangenheit angehören.

Zum Schluss noch ein Wort zu den Anträgen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die hier auf Änderung vorliegen. Bei den Zielen, die Sie mit Ihren Änderungen verfolgen, sind wir in den meisten Punkten bei Ihnen. Das Problem ist, dass in den Änderungsanträgen nicht konkret untersetzt ist, wie die Gegenfinanzierung läuft. Sie haben dort zwar einzelne Titel angesprochen, aber keine konkreten Summen. Deshalb halten wir diese Anträge leider für nicht abstimmungsfähig. Vielleicht kann das Problem noch behoben werden. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE, SPD)


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