Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 (Thüringer Haushaltsgesetz 2012 - ThürHhG 2012 -) 3/3
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/3224
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Dette, Herr Gerstenberger. Herzlich willkommen auch noch zu dieser Stunde. Wir achten die Arbeit des Landesrechnungshofs als unabhängige Prüfbehörde sehr hoch, auch wenn wir nicht alle Hinweise, die aus dem Haus des Landesrechnungshofes kommen, teilen, aber wir erachten es als wichtige Impulse. Zu dieser Unabhängigkeit gehört auch, dass das Direktorium angemessen bezahlt wird. Insofern finden wir es schon skandalös, wie die Koalition hier mit dem Landesrechnungshof in dieser Frage verfährt.
Ich möchte aber die Redezeit nutzen, zu einem Thema zu reden, das beim Rechnungshof auch eine Rolle spielt, nämlich die überörtliche Kommunalprüfung. Sie wissen, wir sind nicht ganz zufrieden mit dem Verfahren. Die Ursache liegt nicht beim Landesrechnungshof allein, sondern am Konstrukt. Das Gesetz haben wir als Landtag verabschiedet. Insbesondere die Verfahrensdauer, bevor endgültig die Prüfungsergebnisse vorliegen, gestaltet sich sehr lang, manchmal über Jahre hinweg, so dass dann natürlich eine nachträgliche Korrektur kaum noch möglich ist. Wir stellen eine zunehmende Zurückhaltung der Rechtsaufsichtsbehörden fest, was den Umgang mit den Prüfungsergebnissen betrifft. Der Landesrechnungshof kann nur Prüfungsfeststellungen treffen, aber die kommunalrechtliche Umsetzung obliegt der jeweils geprüften Kommune, dem Zweckverband und der Rechtsaufsichtsbehörde und da sind wir sehr unzufrieden.
Wir sind auch unzufrieden mit der Art und Weise, mit dem Maß der Öffentlichkeit und der Transparenz. Es ist sehr schwierig, die Inhalte der Prüfungsberichte zu veröffentlichen. Selbst Landtagsabgeordnete hatte unter der Vorgängerschaft von Herrn Dette Probleme, Zugang dazu zu bekommen. Das ist mithilfe von Gutachten geklärt worden, aber die Vertretungskörperschaften, also die Gemeinderäte oder Kreistage, haben dort Probleme, weil im Gesetz geregelt ist, dass erst einmal nur Bürgermeister, der Landrat und die Rechtsaufsicht diese Berichte bekommen. Dann erfolgt ein Dialogverfahren zu den Prüfungsfeststellungen und dann erst ganz am Ende erfährt dann die Vertretungskörperschaft, was denn überhaupt in der Prüfung festgestellt wurde und die Öffentlichkeit ist völlig außen vor. Das betrifft übrigens auch die örtlichen Prüfungsberichte, die werden nicht veröffentlicht.
In dem Zusammenhang möchte ich darauf verweisen, dass wir ein Konstrukt haben, dass die überörtliche Rechnungsprüfung für die betroffenen Kommunen entgeltfrei ist. Da regen wir an, tatsächlich eine Kostenbeteiligung der Kommunen zu erwägen, weil wir sagen, die Prüfungen erfolgen auch im Interesse der Kommunen. Wenn Prüfungsfeststellungen umgesetzt werden, spart das bei den Kommunen auch Geld, indem betriebswirtschaftlich nicht notwendige Ausgaben in dem Maße getätigt werden oder Effizienzgewinne entstehen.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir verweigern uns einer solchen Diskussion nicht, aber hier ist die Landesregierung gefordert, uns einen Vorschlag zu unterbreiten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Vorschlag der GRÜNEN zur Zusammenlegung der kommunalen Rechnungsämter ist uns auch als Diskussionsgrundlage sympathisch, wobei wir hier eher dieses bayrische Modell eines kommunalen Prüfungsverbandes favorisieren. Aber im Grunde genommen sind uns Strukturen egal. Wir wissen, wir brauchen Sachkompetenz in Thüringen, wo wir zugelassen haben, dass beim kommunalen Rechnungswesen zwei Systeme nebeneinander bestehen können, nämlich die Kameralistik und die Doppik. Da brauche ich natürlich Fachleute, die entweder beides oder die Teilbereiche beherrschen und da ist eine Bündelung von Fachkompetenz immer gut. Dabei ist zweitrangig, ob das beim Rechnungshof oder einer Kommunalkammer ist. Also insgesamt noch einmal vielen Dank und wir bleiben konstruktiver Begleiter der Arbeit des Landesrechnungshofes. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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