Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 (Thüringer Haushaltsgesetz 2012 - ThürHhG 2012 -) 1/3

RedenFrank KuschelHaushalt-Finanzen

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/3224

 

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren - Herr Fiedler, Ihre Vereinbarungen innerhalb der Koalition gelten für uns noch nicht -, es machen sich einige Anmerkungen aus Sicht meiner Fraktion erforderlich. Frau Ministerpräsidentin, ich achte das sehr, was Sie hier gesagt haben, aber wenn Sie beispielsweise formuliert haben, dass DIE LINKE hier zum ersten Mal Vorschläge macht zur Tilgung, so stimmt das in seiner isolierten und absoluten Form. Im Übrigen hat die Regierung auch dieses Jahr zum ersten Mal einen Vorschlag zur Tilgung aufgenommen und ich will gar nicht über die Zahlen reden.


(Beifall FDP)


Herr Barth hat ja dankenswerterweise mal die Zeithorizonte aufgezeigt, in denen wir uns da bewegen werden, aber es gab schon Haushaltsdiskussionen in diesem Lande, da hat die Landesregierung eine Nettokreditverschuldung vorgeschlagen und DIE LINKE bzw. die PDS oder Linkspartei.PDS hatte dort Änderungsanträge gestellt mit einer geringeren Nettokreditverschuldung, also insofern sind wir hier bei einem Thema, dass für DIE LINKE noch nie ein Tabu war, aber wir haben ja heute wieder erlebt, dass die Verschuldung und die Position zur Kreditaufnahme wie so eine Monstranz vorweg getragen wird und ich will noch einmal


(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Sie wissen gar nicht, was eine Monstranz ist.)


sagen, aus meiner Überzeugung und darüber diskutieren wir auch in unserer Fraktion, auch wenn es bei einem Großteil der Bevölkerung einen hohen Wunsch gibt, dass der Staat sich nicht mehr weiter verschuldet, ein schuldenfreier Haushalt ist für sich genommen kein Wert an sich. Wir brauchen eine differenzierte Bewertung dieser Frage, weil zum Beispiel, das haben auch die GRÜNEN heute hier noch einmal thematisiert, es durchaus sinnvoll sein kann, auch über Kredite bestimmte sogenannte rentierlich Investitionen auf den Weg zu bringen, wenn sich dadurch Zukunftsprojekte früher realisieren lassen und dann aus der Bewirtschaftung Kosten zu sparen sind.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Also insofern ist einfach der Kampf um einen schuldenfreien Haushalt nach der Devise „koste es, was es wolle“ auch eine gefährliche Diskussion. Wir sind mit dem Haushaltsentwurf 2012 in der Lage, durchaus einen schuldenfreien Haushalt auf den Weg zu bringen, deswegen hat auch DIE LINKE diese Rahmenbedingungen für sich akzeptiert, aber es kann auch gesellschaftliche Situationen geben, wo man noch einmal offen und sehr differenziert über die Frage der Verschuldung diskutieren muss. Ich hatte erst vor zwei Tagen, ich will Ihnen das mal an einem Beispiel zeigen, mit einem meiner Söhne, der ist 30 Jahre, ein Gespräch. Der ist 30 Jahre, hat seit vier Jahren eine Freundin, beide sind beruflich gut verankert und planen, sich jetzt ein Haus zu bauen, und sagt, ich habe 30.000 €, den Rest muss ich mit Kredit finanzieren. Da sagt er, du bist in der Politik, ihr diskutiert immer, ja keine Kreditaufnahme. Da haben wir uns mal hingesetzt und haben mal durchgerechnet unter Einbeziehung seiner Mietzahlung, die er tätigen muss, müsste er bis zu seinem 65. Lebensjahr ansparen, um dann das Haus bar zu bezahlen, also ohne es per Kredit zu finanzieren. Jetzt frage ich Sie mal, würden Sie privat auch so handeln und sagen, nur um keine Verschuldung einzugehen, verzichte ich auf bestimmte Investitionen, die vernünftig wären, spare erst an und mache das dann erst im hohen Alter. Da ist weder eine Familienplanung möglich und so weiter.


(Zwischenruf Dr. Voß, Finanzminister: Das gilt doch für die 16 Mrd. auch, die wir haben.)


Was ich damit sagen will, es gibt Situationen im Leben und auch in der Politik, bei denen man durchaus sinnvoll über Verschuldung diskutieren kann. Aber Sie machen daraus eine Grundsatzfrage. Eigentlich ist der schuldenfreie Haushalt für Sie nur das Einfallstor, bestimmte staatliche Leistungen infrage zu stellen. Das lehnen wir ab.


(Beifall DIE LINKE)


Meine sehr geehrten Damen und Herren, sowohl die Ministerpräsidentin als auch Frau Lehmann von der CDU haben den Einstieg gewagt, und zwar mit der Betrachtung auf die demographische Entwicklung. Die ist ja nicht neu. Nur wenn die Ministerpräsidentin das thematisiert, gehe ich mal davon aus, sie hat hier die Meinung der Landesregierung von sich gegeben - das wissen wir nicht, Herr Machnig ist ja jetzt gerade nicht im Raum, also muss man mal sehen, ob das dabei bleibt - und Frau Lehmann die der stärksten Fraktion. Aber wo sind denn die Konsequenzen aus dieser Feststellung, dass die Demographie auch auf den Haushalt durchschlägt. Da sind wir bei dieser Strukturdebatte. Da setzen Sie mit dem Haushalt ganz kleine Akzente, aber keine grundsätzlichen. Das ist unsere Kritik daran, dass Ihnen eine Vision für dieses Land fehlt, auch was Strukturen und Haushalt betrifft.


Wenn Sie sich mal die Struktur des Haushalts ansehen, zum Beispiel die Einnahmeseite, da werden die Verwerfungen in unserem Steuerrecht besonders deutlich und es macht sichtbar, dass wir uns in einem steuerrechtlichen Rahmen und Gebilde bewegen, der eben nicht zukunftsfähig ist. Wir haben rund 5 Mrd. € Steuereinnahmen. Der Rest sind Zuweisungen Dritter und sind eigene Einnahmen. Von diesen 5 Mrd. € entfallen 4,5 Mrd. €, das sind 90,5 Prozent, auf Steuerarten, die die lohnabhängigen Beschäftigten bezahlen und die Verbraucher. Nur 9,5 Prozent sind Erträge aus wirtschaftlicher Betätigung und aus Vermögen - das mit Blick auf die FDP. Diese Verwerfung, dieses Verhältnis was 1990 60 : 40 und 1990 war die Alt-BRD doch weder wirtschaftsfeindlich und auch nicht feindlich zu den Vermögen. In den letzten 20 Jahren sind diese Verwerfungen eingetreten, dass letztlich nur noch die lohnabhängig Beschäftigten und die Verbraucher das Gemeinwesen finanzieren. Unser Haushalt macht das deutlich. Hätten wir das Steuerrecht von 1998 noch, also unter der Regierung Kohl, hätte unser Freistaat 1,2 Mrd. € mehr Steuereinnahmen im Jahr.


(Beifall DIE LINKE)


Damals hatte ich nicht das Gefühl, dass Steuerpolitik wirtschaftsfeindlich war und auch nicht feindlich zu dem Vermögen, sondern es gab ein ausgewogeneres Verhältnis. Die Leistungsträger haben damals einen höheren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens geleistet. Hinzu kommen 400 Mio. €, die den Thüringer Kommunen jährlich durch die Steuerrechtsänderung verloren gehen. Das heißt, worüber wir heute hier reden, 200 Mio. €, die den Kommunen fehlen, diese Diskussionen würden sich erübrigen, wenn sich diese Landesregierung auf Bundesebene viel intensiver dafür einsetzen würde, dass das Steuerrecht ausgewogener ist. Nur darum geht es, ein ausgewogeneres Steuerrecht.


(Beifall DIE LINKE)


Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben hier - die Ministerpräsidentin und auch Frau Lehmann - auf Ihr Personalabbaukonzept verwiesen, 8.500 Stellen. Ich warne nur davor, weiter die Beschäftigten im Landesdienst zu verunsichern. Nichts anderes machen Sie damit, weil Ihr Konzept derart unstrukturiert ist, weil es sich nicht am Aufgabenkatalog orientiert. Sie diskutieren jetzt über Stellenabbau, ohne dass klar ist, wie die Landesbehörden denn in Zukunft aufgestellt sein sollen. Wir brauchen also zuerst diese Diskussion zum Aufgabenkatalog, also zur Funktionalreform, und daraus ergeben sich dann Strukturveränderungen und auch Personalabbau. Das fordern wir. Wir verweigern uns einer solchen Diskussion nicht, aber Sie machen ja einfach eine mathematische Berechnung und sind jetzt froh, dass 16.000 Bedienstete in den nächsten Jahren altersbedingt ausscheiden. Aber was ist denn das für eine Innovation? Von Kreativität ist da auch nichts spüren. Das sind reine Mathematik und gute Umstände, werden aber nicht dazu führen, dass wir auch diese Situation nutzen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesdienst zu motivieren, für ihre Besoldung und für ihre Entlohnung eine höhere Leistung zu bringen. Man muss sich damit beschäftigen, warum gerade in Thüringen die Krankenstände in den öffentlichen Behörden derart hoch sind. Es hat was damit zu tun, dass Sie ständig durch ihre Abbauprojekte und Zahlen Verunsicherung schaffen. Das muss nicht sein.


(Beifall DIE LINKE)


Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Lieberknecht hat hier erneut das Urteil des Verfassungsgerichts zum Finanzausgleich bemüht und hat gesagt, das Verfassungsgericht hätte die Politik der Landesregierung bestätigt. Zum wiederholten Mal wird hier das Verfassungsgericht aus meiner Sicht bösartig fehl interpretiert. Ich bin nicht müde und werde es immer tun und werde hier darlegen, was das Verfassungsgericht tatsächlich entschieden hat.


Dieses Mal ging es um die Ermittlung der Auftragskostenpauschale, also der Berechnung zu 2010, da gab es noch die Korridormethode, die gibt es gar nicht mehr, jetzt gibt es die Benchmarking-Methode. Da hat das Verfassungsgericht folgende zwei Leitsätze formuliert. Erstens: Die Bedarfsermittlung bei den Kommunen ist eine politische Entscheidung. Damit wurde deutlich gesagt, es ist nicht die Entscheidung von Beamten im Finanzministerium, sondern eine politische Entscheidung, das ist unsere Verantwortung hier. Der Vorwurf geht nicht an Sie, Herr Finanzminister, der Vorwurf geht an die Mehrheit hier im Hause. Wenn sie sich diese politische Verantwortung wegnehmen lassen von den Beamten aus ihrem Ministerium, ist die Mehrheit selbst schuld. Wir lassen uns das nicht gefallen. Sie müssen immer mit unserem Protest rechnen, also eine politische Entscheidung.


Zweitens: Die Korridormethode ist eine Berechnungsmöglichkeit. Es gibt weitere Berechnungsmöglichkeiten, die zulässig sind. Damit ist natürlich auch klar, dass wir die Entscheidung treffen müssen, ob die jetzige Bedarfsermittlung bei den Kommunen tatsächlich diejenige ist, die die Aufgaben und die Ausgaben bei den Kommunen real abbildet oder ob es tatsächlich Verwerfungen gibt. Dazu werden wir bei Einzelplan 06 etwas ausführlicher diskutieren.


Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wurde hier auch schon darauf verwiesen, der Doppelhaushalt 2013/2014 würde Planungssicherheit schaffen. Wir als LINKE warnen davor. Nicht weil wir gern zum Haushalt reden, sondern weil wir in den letzten Jahren erlebt haben, wie schwankend die Steuereinnahmen sind, schon von Mai bis November, (im Mai und November werden immer die Steuern geschätzt). Es gibt erhebliche Abweichungen in diesem Jahr, Herr Finanzminister, wahrscheinlich über 400 Mio. €. Das ist gut so, weil die Abweichungen nach oben sind, aber daran sehen Sie, von Planungssicherheit kann keine Rede sein. Wo noch so viel Dynamik im Steuersystem ist, ist es schwierig, über einen solchen Doppelhaushalt zu diskutieren, aber wenn Sie natürlich erklären, es wird dann einen Nachtragshaushalt geben, dann werden wir uns dem Doppelhaushalt nicht verweigern. Wir haben ausdrücklich Möglichkeiten immer wieder hier im Hause über Finanzen zu reden.


Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Lehmann hat gesagt, 2012 wird alles gut, wir machen einen neuen Finanzausgleich. Seit 15 Jahren doktert die CDU am Finanzausgleich herum und hat keine Lösung präsentiert. Jetzt müssen Sie mal der kommunalen Familie und auch mir und unserer Fraktion erklären, warum wir jetzt Vertrauen in Sie haben sollen, dass es nun im 16. und 17. Jahr klappt. Gut, es gibt einen neuen Finanzminister, der seine Doktorarbeit dazu geschrieben hat, aber, die habe ich gelesen, das ist eine Auffassung, die sehr von den 50er- und 60er-Jahren geprägt ist; im 21. Jahrhundert sind die Lösungsansätze, die Sie einmal wissenschaftlich untersucht haben, nicht mehr geeignet.


(Zwischenruf Dr. Voß, Finanzminister: So ein Unsinn. Aber das ist ein Spezialproblem.)


Aber Sie gehören auch einer konservativen Partei an. Wir sind gespannt, Sie sollen Ihre Vorschläge präsentieren, wir werden unsere präsentieren, aber ich kann nachvollziehen, dass die kommunalen Familien den Ankündigungen gegenüber sehr kritisch sind, so dass sie sagen, sie wollen sich erst einmal über den Haushalt 2012 retten und dann sagen sie 2013, dann sind die Wahlen auf der kommunalen Ebene vorbei und dann sehen wir weiter.

Die FDP hat wieder etwas Schönes gemacht. Ich wollte Ihnen vorhin eine Frage stellen, Herr Barth, aber auf Ihrem Sprechzettel war das nicht vorgesehen und danach war der Sachzusammenhang nicht mehr gegeben. Sie hatten sich mit der Grunderwerbssteuer beschäftigt und haben gesagt, der ganze Immobilienmarkt geht jetzt den Bach runter


(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Nein, das habe ich nicht gesagt.)


und keine junge Familie kann mehr ein Haus bauen, weil jetzt die Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 5 Prozent erhöht wird. Ich formuliere es noch einmal: Solange in diesem Land der Kauf eines Brötchens mit 7 Prozent Mehrwertsteuer höher besteuert wird als der Kauf eines Grundstücks, braucht man mit mir über diese Frage der Grunderwerbsteuer nicht zu diskutieren. Eigentlich bin ich dafür, dass bei der Grunderwerbsteuer der Regelmehrwertsteuersatz zur Anwendung kommen könnte, denn Grundstücke kaufen im Regelfall Leistungsträger, also mit 5 Prozent sind die Grundstückserwerber im Vergleich zu allen anderen, die bei jedem Kauf Mehrwertsteuer entrichten müssen, gut bedient.


(Beifall DIE LINKE)


Vizepräsidentin Dr. Klaubert:


Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Anfrage durch den Abgeordneten Barth?


Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE:


Es freut mich, bitte.


Vizepräsidentin Dr. Klaubert:


Bitte, Herr Barth. Sie schauen aber dabei auch auf die Uhr.


Abgeordneter Barth, FDP:


Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin, das ist nämlich genau das Problem, Herr Kollege, deswegen wollte ich das zum Schluss machen, die Uhr. Ich wollte Sie nur fragen, ob Sie, wenn Sie mir vorhin schon nicht richtig zugehört haben, wenigstens jetzt bereit wären, zur Kenntnis zu nehmen, dass ich im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer mitnichten davon gesprochen habe, dass der Immobilienmarkt in Thüringen zusammenbricht, sondern nur die These aufgestellt habe, dass die 2.000 oder 3.000 €, die ein durchschnittliches Häuschen damit in der Steuer teurer wird, für eine kleine junge Familie viel Geld darstellen, die sie im Zusammenhang mit so einer Anschaffung viel besser an einer anderen Stelle in ihrem Haus verwerten und verbauen könnte, als sie als Steuern abzuführen. Wären Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass ich nicht mehr und nicht weniger gesagt habe?


Vizepräsidentin Dr. Klaubert:


Die Fragestellung war 1:20, die bekommen Sie jetzt zur Redezeit dazu.


Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE:


Ich verweigere mich nie, Dinge zur Kenntnis zu nehmen. Nur, das gleiche Problem hat der Brötchenkäufer auch. Der könnte auch sagen, die 7 Prozent Mehrwertsteuer, die auf dem Brötchenverkauf drauf sind, könnte ich viel besser woanders verwenden. Also, wir befinden uns hier in einem Spannungsfeld.


(Beifall DIE LINKE)


Dass natürlich der Staat sich in irgendeiner Art und Weise finanzieren muss, und es ist ungerecht, dass das Brötchen stärker besteuert wird, der Kauf des Brötchens, als der Kauf eines Grundstücks.


Eine letzte Anmerkung, wegen der Redezeit: Die FDP hat sich ja heute präsentiert als die Hüterin der Haushaltsfinanzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie greifen auf Finanzierungselemente zurück, die schon lange der Vergangenheit angehören - früher hat es immer die Landesregierung gemacht, weil sie kein Konzept hatte -, nämlich auf das Instrument der Globalen Minderausgabe. Das kann jetzt jeder, das kann jeder, also auch einer, der überhaupt nicht in der Materie steht, der kann einfach reinschreiben „Globale Minderausgabe“, da haben Sie 60 Mio. € drin. Wenn das Seriosität darstellen soll, dann alle Achtung, da fordern wir schon mal etwas anderes. Oder Sie müssen sich in Zurückhaltung üben, das geht ja auch. Danke.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Vizepräsidentin Dr. Klaubert:


Der Herr Abgeordnete Barth möchte Ihnen noch eine Frage stellen.


Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE:


Ich bin begeistert.


Vizepräsidentin Dr. Klaubert:


Sie gestatten es.


Abgeordneter Barth, FDP:


Das werden wir sehen. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kollege Kuschel, würden Sie mir noch mal erklären, wie Sie Ihre Antwort eben dann interpretiert wissen wollen. Möchten Sie die Steuern für das Brötchen auf 5 Prozent senken oder besteht Ihr Ziel in Wahrheit darin, die Grunderwerbsteuer auf 19 Prozent anzuheben?


Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE:


Beim Brötchen stimme ich Ihnen zu, weil es ein Grundnahrungsmittel ist; da bin ich tatsächlich bereit, über noch geringere Mehrwertsteuersätze nachzudenken. In unserem Konzept haben wir ja auch eine weitere Differenzierung der Mehrwertsteuer für sogenannte Luxusgüter vorgesehen. Ich persönlich - ich weiß jetzt nicht, was meine Partei dazu sagt -, bin dafür, bei der Grunderwerbsteuer den Regelmehrwertsteuersatz als Diskussionsgrundlage zugrunde zu legen. Das können Sie so erklären, Ihren Lobbyisten können Sie das so erklären. Regelmehrwertsteuersatz - derzeit 19 Prozent. Wir wissen nicht, wie lange er bei 19 Prozent liegt. Ja, das ist meine persönlich Auffassung, hatte ich Ihnen gesagt.


Dateien