Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 (Thüringer Haushaltsgesetz 2012 - ThürHhG 2012 -)

RedenSabine BerningerHaushalt-FinanzenAsyl-MigrationGesellschaft-Demokratie

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/3224

 

Vielen Dank, Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie eben gehört, Flüchtlingspolitik und Integrationspolitik ist für die Regierungsfraktion CDU, aber nach der Erfahrung seit 2009 auch für die SPD, nun wahrlich kein Schwerpunkt und für die Landesregierung, das wissen wir, leider auch nicht. Über 35.000 Nichtdeutsche und etwa 3.000 Asyl suchende und geduldete Flüchtlinge sind aber keine vernachlässigungswerte Größe, weil hinter jedem Einzelnen konkrete Lebensverhältnisse stehen, die auch durch Entscheidungen des Thüringer Landtags maßgeblich beeinflusst werden. Aber auch weil sich die Erfüllung des selbst gegebenen Bildes des Bundeslandes, des Freistaates Thüringens, als demokratisch weltoffen und tolerant vor allem auch daran misst, wie dieses Land mit denen umgeht, die aufgrund ihres Rechtsstatus einen anderen formellen Zugang zu Rechten, zu sozialen Grundsicherungen oder auch der politischen Partizipation verfügen; das vor allem auch im Hinblick auf die in Thüringen lebenden Flüchtlinge, weil Humanität eben keine Frage der Quantität ist, sondern - um es mal mit dem Credo von Pro Asyl zu zitieren - „weil der Einzelfall zählt.“


In den vergangenen zwei Jahren - provoziert durch die unsäglich publizierten Äußerungen eines Herrn Sarrazin - haben vor allem Menschen, die sich noch nie inhaltlich mit Fragen der Integration beschäftigt haben, von Parallelgesellschaft und Integrationsverweigerung gesprochen. Die Bundesregierung musste auf Kleine Anfragen hin einräumen, dass das Vorhandensein von Integrationsverweigern nicht belegt werden kann. Nur langsam kamen in der Diskussion dann diejenigen durch, die darauf verwiesen, dass Integration kein durch die Politik gestalteter Prozess ist, sondern einer, den Menschen tagtäglich im gemeinsamen Umgehen gestalten und der auch tatsächlich stattfindet. Nur muss dieses gemeinsame Umgehen auch ermöglicht werden und hier kommt dann wieder die Politik ins Spiel.


Seit einigen Jahren gibt es in Thüringen ein Programm zur Förderung von Maßnahmen zur Integration, das jährlich mit 500.000 € gleichbleibend ausgestattet ist. Maßnahmen zur Förderung der Integration - das ist bereits deutlich geworden, hoffe ich - müssen sich verstärkt an die sogenannte Aufnahmegesellschaft richten und die vorhandenen Integrationsverweigerer in der deutschen Gesellschaft zum Gegenstand haben. Wenn es erklärtes Ziel dieses Landtags ist, den Anteil derer, die die Bundesrepublik für in einem gefährlichen Maß überfremdet halten, deutlich zu reduzieren, müssen genau dort die Maßnahmen ansetzen, um Wirkungen auf der Einstellungsebene zu erreichen.


(Beifall DIE LINKE)


Aus diesem Grund schlagen wir, die Fraktion DIE LINKE, vor, die zu vergebende Fördersumme um 400.000 € zu erhöhen.


(Beifall DIE LINKE)


Gleichfalls mahnen wir aber an, die Leitlinien und Handlungsansätze zur Förderung der Integration in Thüringen, die sich noch an statistisches Zahlenmaterial aus dem Jahr 2005 stützen, zu überarbeiten und fortzuentwickeln als Grundlage für eine gezielte Förderung sinnvoller integrationsfördernder Maßnahmen. Wobei ich zum Selbstverständnis - hoffentlich überflüssigerweise - betonen möchte, dass wir unter Integration nicht die Anpassung an deutsche Alltagskultur verstehen, sondern Integration als Grundlage für ein gemeinsames Leben verstehen,


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


trotz aller und vor allem eben auch mit allen individuellen Unterschieden, die das Menschsein nun einmal mit sich bringen.


Meine Damen und Herren, die Flüchtlingspolitik der Thüringer Landesregierung und vieler Landkreise und kreisfreien Städte ruft immer wieder die deutliche und scharfe Kritik von Flüchtlingsorganisationen, aber nicht nur, sondern auch von Wohlfahrtsverbänden und Kirchen hervor. Residenzpflicht, Gutscheine, Lagerunterbringung, eingeschränkte medizinische Behandlung sind die wenigen Stichpunkte, die die von Flüchtlingen zu erduldenden Grundrechtseingriffe beschreiben. Kein Recht auf vollständige Bewegungsfreiheit, nur ein eingeschränktes Recht auf individuelle Persönlichkeitsentwicklung, keine freie Arztwahl und der Schutz der persönlichen Gesundheit nur unter Kostenvorbehalt.


Andere Bundesländer machen es Thüringen vor, dass trotz restriktiver Bundesgesetze, wie zum Beispiel das Asylverfahrensgesetz oder auch das verfassungswidrige Asylbewerberleistungsgesetz, der humanitäre Umgang mit Flüchtlingen gewährleistet werden kann. Thüringen ist dann bei der nochmals durch das Landesverwaltungsamt vorgenommenen restriktiven Auslegung dieser diskriminierenden Gesetze alles andere als weltoffen und tolerant. Die Landkreise und kreisfreien Städte machen sich in finanzieller Abhängigkeit von den Landeszuschüssen dann trotz eigener Verantwortung zur Umsetzung der Bundesgesetze und trotz der bestehenden Spielräume zu Erfüllungsgehilfen dieses Landesverwaltungsamts.


Humanität aber darf keine Frage der Kosten sein, weder für das Land noch für die Landkreise und kreisfreien Städte. Deswegen gibt es aus unserer Sicht auch nur die Möglichkeit, dass die Kosten für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen den Kommunen durch das Land zu erstatten sind, und zwar im Umfang der tatsächlich anfallenden Kosten bei Umsetzung der Bundesgesetze. Die derzeitige pauschale Kostenerstattung durch das Land und der Kostendruck bei den Landkreisen führen in der Konsequenz dazu, dass medizinische Behandlungen nach dem heutigen Stand verweigert werden, dass eine Einzelfallprüfung für eine Wohnungsnahme unterbleibt oder die eigentlich zu gewährenden Leistungen zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern verweigert werden. Aus diesem Grund schlagen wir Ihnen vor, die Landesregierung zur Änderung der Flüchtlingskostenerstattungsverordnung aufzufordern, um eine bestehende pekuniäre Hürde abzubauen. Für diesen Antrag bitte ich Sie um Zustimmung ebenso wie für den Antrag zur Schaffung eines landesweit erreichbaren Beratungsnetzwerks für Flüchtlinge in Thüringen. Ein solches existiert nämlich derzeit in Thüringen nicht, ist aber aufgrund der eben auch beschriebenen besonderen Rechtssituation und dem daraus erwachsenen Beratungsbedarf unerlässlich.


(Beifall DIE LINKE)


Meine Damen und Herren, der finanzielle Umfang unserer Anträge ist gemessen am Gesamtetat mehr als überschaubar. Wenn Sie den Anträgen zustimmen und wenn dann noch die Residenzpflicht aufgehoben wird, das Bundesverfassungsgericht das Asylbewerberleistungsgesetz für obsolet erklärt, wenn Flüchtlinge nicht mehr in Lagern leben müssen, bestehende Arbeitsverbote aufgehoben, rassistische Einstellungen durch Bildung, Aufklärung, diskriminierungsfreie Rechtsregelungen und durch politisches sowie gesellschaftliches Vorleben bekämpft werden, dann kann man auch von Weltoffenheit und Toleranz sprechen.


Einen Schritt dorthin können Sie mit Ihrer Zustimmung zu unseren Anträgen heute schon gehen und das wäre dann auch wirklich ein Teil Verfassungsschutz, meine Damen und Herren. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE)


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