Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 (Thüringer Haushaltsgesetz 2012 - ThürHhG 2012 -)
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/3224
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Gäste hier im Raum und am Internet, tatsächlich ist Finanzminister Dr. Voß hier in Thüringen angetreten mit dem Auftrag, den Landeshaushalt zu konsolidieren, um Thüringen für die Zukunft finanzpolitisch auf tragfähige Säulen zu stellen. So stand der Finanzminister für 2012 vor der Aufgabe, 500 Mio. € einzusparen. Da diese Regierung aus CDU und SPD gerade bei dem wichtigen Politikfeld „Verwaltungsreformen“ nicht konsensfähig war und ist, langte Dr. Voß dann bei den Kommunen mit rund 200 Mio. € kräftig zu. Dies ist und bleibt sowohl vom Verfahren als auch im Inhalt für unsere Fraktion kritikwürdig.
(Beifall DIE LINKE)
Die vielen Diskussionen der letzten Monate, gegenseitige Vorwürfe innerhalb der Landesregierung, öffentliches Austragen von Koalitionsstreitigkeiten, Demonstrationen und, und, und sprechen ihre eigene Sprache zum Zustand der Landesregierung und der sie tragenden Parteien.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, wir bleiben dabei, eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Ausgestaltung der kommunalen Selbstverwaltung ist eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen als eine der tragenden Säulen des Landes Thüringen.
(Beifall DIE LINKE)
Dabei, so betonen wir, müssen auch angemessene Finanzmittel für sogenannte freiwillige Aufgaben sowie für die Unterhaltung und den Erhalt der kommunalen sozialen Infrastruktur bereitstehen. Kommunen müssen in der Lage sein, Investitionen zur Behebung noch vorhandener Infrastrukturlücken zu tätigen und die Finanzausstattung muss sich am kommunalen Aufgabenkatalog der Kommunen bemessen.
(Beifall DIE LINKE)
All das sehen wir mit diesem Haushalt für die Thüringer Gemeinden und Landkreise gefährdet. Dabei wissen wir uns mit den kommunalen Spitzenverbänden in Übereinstimmung. Die Resolutionen und die öffentlichen Proteste der letzten Wochen haben das für jeden sichtbar veranschaulicht. Nur das Aufbegehren der Kommunen hat wohl jetzt dazu geführt, dass Sie als regierungstragende Koalition von vorher gestrichenen 200 Mio. € 60 Mio. € wieder zurückgeben. Das lange Warten von SPD und CDU auf die November-Steuerschätzung hat also zu wenig gebracht und darüber hinaus einen im Verfahren unredlichen Umgang mit dem Landtag und den anzuhörenden Spitzenverbänden.
(Beifall DIE LINKE)
Sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat den Entwurf des Landeshaushalts als Herausforderung zur Suche nach Alternativen angenommen. Dabei sind wir von zwei Prämissen ausgegangen:
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Die ist von früher, die Rede. Haben Sie Textbausteine?)
Erstens: Wir halten uns an das Ziel einer Nettoneuverschuldung null.
(Beifall DIE LINKE)
Zweitens: Wir halten uns an die von der Regierung vorgelegte Steuerschätzung vom November. Mit anderen Worten, zur Deckung unserer Anträge gehen wir nicht über die Annahmen der Landesregierung hinaus. Wir wissen um die wirtschaftlichen Risiken in Europa.
Ausgehend von diesen Grundannahmen besteht unser politisches Angebot in folgenden Säulen:
Erstens: Die Finanzausstattung der Thüringer Kommunen muss weiter verbessert werden. Die von der Koalition im Haushalts- und Finanzausschuss durchgesetzten 60 Mio. € mehr für die Kommunen betrachten wir als zu gering.
(Beifall DIE LINKE)
Deshalb legen wir Ihnen heute einen Änderungsantrag unserer Fraktion vor, den Kommunen weitere 40 Mio. € zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Damit wäre nach unserem Konzept die kommunale Finanzausstattung um 100 Mio. € verbessert. In diese Betrachtung gehört ein weiterer Antrag hinein, mit dem wir das Thema Transparenz bei der Kita-Finanzierung berühren. Wir wollen die Herausnahme der Mittel aus dem KFA in den Einzelplan 04.
Zweitens: 20 Mio. € zusätzlich wollen wir in den Bereichen Soziales, Bildung, Kultur, Arbeit und Wirtschaft investieren und erreichen dies durch Umschichtungen im Etatentwurf.
Drittens: 15 Mio. € sollen zur Tilgung alter Schulden eingesetzt werden.
Für die Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss hatten wir dies alles über 120 Anträge zum Haushaltsbegleitgesetz und FAG eingebracht. Nach der HuFA-Beratung liegen Ihnen nunmehr 20 Änderungsanträge und sieben Entschließungsanträge meiner Fraktion vor. Dabei stehen die genannten Änderungsvorschläge stellvertretend für Potenziale und Defizite gleichermaßen. Lassen Sie mich dies an einigen ausgewählten Beispielen erläutern.
Im Bereich Soziales fehlen aus unserer Sicht im Sozialetat gesetzliche Grundlagen für die Seniorenmitwirkung und für das Bildungs- und Teilhabepaket. Die Stiftung FamilienSinn ist immer noch nicht aufgelöst. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist nicht umgesetzt und beim Kampf gegen Kinderarmut sind wir leider auch nicht sehr viel weiter gekommen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Sozialministerium kündigte eine Stabstelle für strategische Sozialplanung an, aber für eine finanzielle Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist nicht gesorgt. Besonders merkwürdig ist, dass die Sozialministerin nicht einmal die Dinge umsetzen kann, selbst wenn sie will, die im Koalitionsvertrag stehen. Ich meine ganz konkret die Vereinbarung auf Seite 33 des Koalitionsvertrags von CDU und SPD vom Oktober 2009, in der festgelegt wurde, dass die Jugendpauschale wieder auf 15 Mio. € erhöht werden soll.
Jetzt spielen wir hier im Landtag verkehrte Welt. DIE LINKE stellt hier als Opposition den Antrag, dass dieser Teil des Koalitionsvertrags umgesetzt wird
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
und die Koalition, für die ja der Koalitionsvertrag eigentlich gilt, wird diesen Antrag - ich habe es gerade gehört - ablehnen. Die Wählerinnen und Wähler fragen sich zu Recht, was eine Koalitionsvereinbarung wert ist, die von Thüringer Christdemokraten und Sozialdemokraten unterschrieben wurde.
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Wenn sie am Ende erfüllt ist, ist sie ganz viel wert.)
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Mohring, die Bundesregierung kürzt wiederholt die Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik und begründet dies mit der sinkenden Arbeitslosigkeit. Wir wissen, dass gerade die Langzeitarbeitslosigkeit ein Problem ist und finden ein Kürzen der Mittel gerade hier für grundlegend falsch.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Deshalb unser Änderungsantrag; wir wollen Initiativen der Thüringer Landesregierung zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit fordern und fördern.
Ein paar Worte zum Bereich Innenpolitik: Der Haushalt des Innenministeriums ist deutlich von der Polizeistrukturreform gezeichnet. Wie der durch die Landesregierung verfolgte Stellenabbau bei der Thüringer Polizei geeignet sein könnte, das verfolgte Ziel von mehr Blau auf den Straßen zu erreichen, ist dabei völlig unklar.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Nicht allzu sehr mit dem Thema Sicherheit hat das Kapitel 03 10 im Haushalt des Innenministeriums gemein, ganz im Gegenteil. Das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz beansprucht nicht nur über 6 Mio. € für seine nicht kontrollierbare, grundrechtsbeschränkende, politisch irreführende und für die Öffentlichkeit völlig wirkungslose Arbeit.
(Beifall DIE LINKE)
Dem Verfassungsschutz haben wir Anträge gewidmet, die später noch ausführlich begründet werden. Ebenso liegen Ihnen Anträge für eine humanitäre Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen in Thüringen vor. Im Bereich der Flüchtlingspolitik ist, so muss man es leider sagen, Thüringen im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern rückständig und besonders restriktiv
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
und den Damen und Herren der SPD sollte dabei zu denken geben, dass dies zum Teil auch im Vergleich mit Bundesländern gilt, in denen die CDU ohne SPD regiert.
Auch die Frage des Datenschutzes muss im Bereich der Innenpolitik angesprochen werden. Durch die Neugestaltung der Datenschutzkontrolle für den privaten Bereich wurde ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes umgesetzt. Durch die personelle Untersetzung aber in Form einer noch nicht einmal ganzen Stelle wird die Schaffung einer unabhängigen Datenschutzkontrolle für den privaten Bereich ad absurdum geführt. Meine Damen und Herren, dem Verfassungsschutz stehen 98 Personen zur Verfügung. Dem Datenschutzbeauftragten für die Prüfung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen im privaten Bereich nur 0,8 Personen. Das ist nur ein Beispiel für die abstruse Schwerpunktsetzung der Landesregierung.
(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Da sind ja nicht alle mit dabei.)
(Beifall DIE LINKE)
Im Anschluss an dieses spricht sich Folgendes gar nicht so einfach, aber ich möchte etwas zum Bereich Kultur sagen. In ihrem „Leitbild Kulturland Thüringen“ schreibt die Landesregierung: „Es gilt, die Rolle der öffentlichen Haushalte für die Kultur unter Berücksichtigung ihrer Leistungsfähigkeit zu definieren und die daraus resultierenden Möglichkeiten voll auszuschöpfen.“ Darin liegt schon die Krux des Ganzen. Ich möchte hier jetzt nicht näher darauf eingehen, dass die Landesregierung für die Kommunen das Problem erst geschaffen hat, dass die Kultur als Luxus abgestempelt werden muss, den man sich in der jetzigen Haushaltssituation eigentlich nicht leisten kann. Auch die Verhandlungen zu den Finanzierungsvereinbarungen für die Theater in unserem Freistaat sind mehr schlecht als recht über die sprichwörtliche Bühne gegangen, wenn sie denn überhaupt schon den finalen Akt erlebt haben. Dennoch - und das muss man auch immer wieder in die Öffentlichkeit bringen - wird seitens der Kommunen mit enormem Kraftaufwand versucht, die Teilhabe an Kultur und Bildung auch durch den Erhalt von ihren Theatern für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Vielleicht hat die Landesregierung schon vergessen, dass dies eigentlich auch zu ihrem Anspruch gehört. Es genügt nicht, sich in der Öffentlichkeit als Verfechter der reichen Kulturlandschaft Thüringens darzustellen, aber gleichzeitig jeglichen Verbesserungsvorschlägen für eine planungssichere Zukunft für alle Kulturakteure den Weg zu versperren.
Ein paar Worte zum Bereich Hochschulen. Zunächst einmal finden wir es richtig, dass eine neue Rahmenvereinbarung mit den Hochschulen getroffen wurde, aber zum Jubeln bieten die finanziellen Eckzahlen keinen Anlass. Von einer am realen Bedarf orientierten Finanzierung kann keine Rede sein. Bei steigenden Studierendenzahlen bedeuten die Zahlen in der Auswirkung eine Kürzung des Etats. Auf Details wird im Einzelplan noch eingegangen werden, aber ein paar wenige Sätze müssen dennoch hier in der Grundsatzrede angefügt werden. Von einer Prioritätensetzung durch das Land kann keine Rede sein. Wenn nicht in Größenordnungen Bundesmittel aus diversen Programmen zum Einsatz kommen würden und der Hochschulbau nicht durch EU-Mittel bestritten würde, sähe es düster um die Finanzen im Hochschulbereich aus und die Rahmenvereinbarung mit ihren subtilen Einflussnahmen, ich meine die Mittelbewirtschaftungskriterien der Landesregierung, beinhaltet auch noch Potenziale, die Daumenschrauben weiter anzuziehen. Damit nicht genug, der neue Hochschulpakt gibt ebenso in Bezug auf den Investitionsbedarf keine langfristige Aussage der Landesregierung. Darum haben wir einen diesbezüglichen Entschließungsantrag eingebracht.
Sehr geehrte Damen und Herren, noch ein paar Worte zu den Deckungsvorschlägen für unsere Anträge. Bei der Suche nach Geld im Haushalt, das wir zugunsten unserer Vorschläge umschichten, haben wir erstens die Aussagen der letzten drei Jahre analysiert und dabei viele Haushaltsmittel gefunden, in denen seit Jahren stets mehr Geld eingeplant wird als am Jahresende tatsächlich gebraucht wurde. Wir nennen dies eine Ist-Anpassung. Zweitens haben wir die Titel geprüft, wo die Landesregierung plötzlich mehr Geld ausgeben will. Da, wo es aus unserer Sicht nicht nötig war, den Mittelansatz der letzten Jahre zu erhöhen, haben wir den Aufwuchs gestrichen oder wenigstens begrenzt. Außerdem gibt es auch tatsächliche Kürzungen durch unsere Anträge, zum Beispiel bei den Lottomitteln. Da denken wir, dass die Spendierhosen der Minister und Koalitionsabgeordneten auch einmal nur mit 1 Mio. € auskommen müssen statt bisher mit 3 Mio. €.
(Beifall DIE LINKE)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung zielt sehr stark darauf ab, dass wir nur über die Kürzung von Ausgaben konsolidieren können. Wir bezweifeln das theoretisch und auch praktisch. Wenn es stimmt, was die Menschen an Unsicherheit empfinden und was Frau Merkel für das nächste Jahrzehnt prophezeit, dann wissen alle hier im Raum, dass eine zur Konsolidierung notwendige Stabilität der Steuereinnahmen in den nächsten Jahren nicht zu erwarten ist. Darum sind wir der Überzeugung, dass die Einnahmeseite viel stärker beachtet werden muss.
(Beifall DIE LINKE)
Deshalb der Entschließungsantrag für gerechte Steuerpolitik. Kürzlich war in der „Hannoverschen Allgemeinen“ zu lesen, ich zitiere: „Deutschlands Milliardären geht es deutlich besser als noch vor einem Jahr. Trotz überschuldeter Staatshaushalte quer durch Europa und milliardenschweren Bankenrettungsschirmen konnten die 100 reichsten deutschen Einzelpersonen und Familien ihr Vermögen in den vergangenen 12 Monaten um 6,7 Prozent vermehren.“ Deshalb legen wir Ihnen heute noch einmal einen Entschließungsantrag vor, in dem wir die Landesregierung auffordern, die Einnahmen Thüringens durch eine an Gerechtigkeit und Leistungsfähigkeit orientierte Steuerpolitik zu sichern. Das ist eine politische Alternative unter den gegenwärtigen makropolitischen und auch landespolitischen Gegebenheiten und eben nicht die Einrichtung neuer Konten, auf die jeder Überschüssiges einzahlt. Herr Barth, wissen Sie, wie viel schon eingegangen ist auf dem Konto? Vielleicht kann der Herr Finanzminister dazu einmal eine Aussage treffen.
(Zuruf Abg. Barth, FDP: Es gibt ja noch gar keine Kontonummer.)
Zu unserem „Entschließungsantrag Konversion“, den wir ebenfalls vorgelegt haben. Wir wollen, dass sich die Landesregierung für die vollständige Beendigung der militärischen Nutzung des Truppenübungsplatzes Ohrdruf einsetzt.
(Beifall DIE LINKE)
Dazu soll die Landesregierung einerseits für ein bundesweites Konversionsprogramm streiten, das die Strukturveränderungen im Rahmen der Standortkonzeption der Bundeswehr im Interesse einer zivilen Nachnutzung begleitet. Aber andererseits soll Thüringen ein eigenes Landeskonversionsprogramm auflegen, um diese zivile Nachnutzung der durch die Bundeswehr aufgegebenen Standorte in Mühlhausen und Ohrdruf gemeinsam mit lokalen Akteuren vorzubereiten und umzusetzen.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich noch auf unseren Antrag, den Rechnungshof betreffend, eingehen. Dies ist ein Trauerspiel allerhöchster Güte.
(Beifall DIE LINKE)
Die seit langem ausstehende Hebung der Direktorenstellen des Rechnungshofs von B 4 auf B 5 sollte im von der Landesregierung vorgelegten Haushaltsplan 2012 vollzogen werden. Selbst der Finanzminister, sonst nicht unbedingt für übermäßige Verschwendung bekannt, ist dafür. Dass nun die Regierung tragenden Fraktionen der Meinung sind, dem Willen der Landesregierung in diesem Punkt nicht zu folgen, ist zumindest merkwürdig. Im Raum oder - besser - in der Presse steht die Vermutung, dass dies eine Strafaktion gewesen sei,
(Beifall DIE LINKE)
weil sich der Rechnungshofpräsident in einer nicht näher genannten Anzahl von Fällen dem Votum des Vorsitzenden einer großen Fraktion nicht angeschlossen habe. Ob das wirklich stimmt oder nicht, kann uns in Bezug auf den Änderungsantrag egal sein. Die beim Rechnungshof von der Landesregierung vorgeschlagene Stellenhebung ist sachgerecht, sie ist plausibel, sie ist vernünftig und sie ist angemessen. Die Beschlussempfehlung ist daher in jedem Fall zu korrigieren.
(Beifall DIE LINKE)
Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem die Koalitionsfraktionen im Haushalts- und Finanzausschuss alle unsere Anträge ablehnten, besteht für Sie nun die Chance, mit uns noch Korrekturen am Etat 2012 vorzunehmen. Konsolidierung und politische Gestaltung sind kein Widerspruch. Politik ist auch mehr als Haushaltssanierung durch Ausgabenkürzung. Konsolidierung bedingt eine gute Mischung aus der Überprüfung bisheriger Standards auf der Ausgabe- und auf der Einnahmeseite. Mit Blick auf die Chancen und Notwendigkeiten konnten Sie, sehr verehrte Koalitionäre, beiden Ansprüchen nicht genügen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE)
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