Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 (Thüringer Haushaltsgesetz 2012 - ThürHhG 2012 -) 1/2

RedenMartina RennerHaushalt-FinanzenInneres

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/3224

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Debatte über den Haushalt des Innenausschusses muss mit einigen Anmerkungen zur Struktur- und Stellenentwicklung bei der Polizei beginnen, denn die Strukturen der Polizei haben einen gewaltigen Anteil von 63 Prozent an den Gesamtausgaben des Innenministeriums. Doch trotz dieses hohen Mitteleinsatzes bestehen bei den Beschäftigten und den Interessenvertretungen berechtigte Sorgen, dass eigene Ansprüche an die Arbeit, aber auch, ich finde, berechtigte Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger nicht mehr in vollem Maße erfüllt werden können. Grund hierfür ist die berechtigte Sorge, dass die prognostizierten Effekte aus der Strukturreform nicht in dem Maße eintreten werden wie erhofft, um den gleichzeitigen Stellenabbau und geringer werdende Ausbildungszahlen zu kompensieren.

Ganz konkret geht es um die auch für uns besorgniserregende Annahme, dass auf Dauer nicht alle Basisdienststellen und ein Streifendienst in den Nachtstunden aufrechterhalten werden kann, wenn man bedenkt, dass 929 Stellen, davon 644 Vollzugsbeamte künftig nicht mehr zur Verfügung stehen. Erschwert wird für uns als Innenpolitikerinnen und Innenpolitiker, aber auch für meine Mitglieder im Haushalts- und Finanzausschuss die Analyse der Aufgaben- und Personalverteilung durch die Zusammenlegung der Kapitel 14 und 15, also ehemals der Polizeidirektion und der Bereitschaftspolizei zu einem neuen Kapitel „Polizeidienststellen“.


Jetzt Anmerkungen zu einem weiteren auch in diesem Tagen politisch wichtigen Kapitel im Haushalt des Innenministeriums, ich spreche vom Kapitel 10, den Geldern für das Landesamt für Verfassungsschutz. Hier geht es um Millionenbeträge. Wir haben immer gesagt, das ist nicht neu, dieser Dienst ist nicht kontrollierbar, gefährdet die Grundrechte und ist völlig untauglich.


(Beifall DIE LINKE)


Nach den nun im Raum stehenden Informationen über einen jahrelangen Geldfluss in neonazistische Strukturen in Thüringen, die Ausgangsort für die Neonaziterrorgruppe NSU sind, müssen wir diese Einschätzung ergänzen. Der Einsatz von V-Leuten, die Gründung von Tarnfirmen und das Agieren unter falschem Namen und Adresse ist eine Gefahr für die Demokratie und möglicherweise auch für die Unversehrtheit von Menschen, die nicht in das Weltbild von Neofaschisten passen. Daher fordern wir als Sofortmaßnahme ein Memorandum beim Einsatz von Spitzeln.


(Beifall DIE LINKE)


Wir fordern - und so ist unser Vorschlag auch in unserem Entschließungsantrag formuliert -, dass die entsprechenden Mittel im Haushalt des Landesamts gestrichen werden. So können wir zum einen ausschließen, dass es zu Begünstigungen von Neonazis und deren Strukturen durch Geldzuwendungen kommt und dass Neonazis zu rechtsextremen Straftaten ermutigt werden oder diese gar möglicherweise noch gedeckt sind. Wir schließen damit eine Schnittstelle zwischen Staat und Neonazismus, die schließlich auch zum Scheitern des ersten Verbotsverfahrens gegen die NPD geführt hat. Daneben fordern wir in einem Entschließungsantrag den Umbau des Landesamts in eine öffentliche und demokratische Beratungs- und Dokumentationsstelle für Menschen, Grundrechte und Demokratie.


(Beifall DIE LINKE)


In diesem Entschließungsantrag formulieren wir aber auch eine weitere wichtige Aufgabe, den dringenden Evaluierungsbedarf des Landesprogramms für Demokratie und daraus abgeleitet eine Überarbeitung zu einem wirklichen Landesprogramm gegen Rechtsextremismus und umfassende Demokratisierung der Gesellschaft.


(Beifall DIE LINKE)


Wir werden morgen auch sicherlich noch Gelegenheit haben, in der Beratung zu den Sicherheitsgesetzen, darunter auch zum Verfassungsschutzgesetz, an diesem Punkt weiterzudiskutieren.


Wenn es auch nicht Gegenstand des Einzelplans 03 ist, dennoch aber ein Thema der Innenpolitik, muss ich noch einige Bemerkungen zum Thema Datenschutz machen. Zuletzt in der Beratung zum Datenschutzgesetz spielte die Frage einer vollständigen Unabgängigkeit des Datenschutzbeauftragten eine zentrale Rolle. Insbesondere die Datenschutzkontrolle im privaten Bereich, die immer größere Bedeutung gewinnt und immer neue technische Möglichkeiten hat, erfordert entsprechende materielle und personelle Ausstattung in der Datenschutzbehörde. Um es deutlich zu sagen: Dem Verfassungsschutz stehen für das Betreiben groben und gefährlichen Unfugs 98 Personen zur Verfügung -


(Beifall DIE LINKE)


dem Datenschutzbeauftragten 0,8 Personen, wenn es die überhaupt gibt, zur Kontrolle der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen im privaten Bereich. Welchen Umfang das hat, können wir uns alle vorstellen. Daher unser Entschließungsantrag, mit dem wir vorschlagen, sechs freiwerdende Stellen aus der Landesverwaltung plus entsprechende Sachmittel in den Bereich des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz umzuwidmen. Soweit unsere Vorschläge in dem Entschließungsantrag. Wir bitten um Zustimmung.


(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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