Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 3/3
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1541 -
Danke, Herr Präsident. Herr Innenminister, eine Frage kann einfach nicht im Raum stehen bleiben, weil auch Zuschauer da sind, das sind Ihre Darlegungen zur Verschuldung der Kommunen und des Landes und die Vergleiche. Zunächst aber eine Vorbemerkung: Sie müssen sich sicherlich erst in Ihre neue Funktion hineinfinden. Ich will Sie da auch gar nicht belehren, nur zum Nachdenken einen Hinweis, einen kollegialen Hinweis: Die Landesregierung ist für dieses Parlament da. Wir kontrollieren die Landesregierung.
(Beifall DIE LINKE)
Insofern sollten Sie sich mäßigen, wenn Sie hier Ausführungen machen, was das Fragerecht von Abgeordneten oder dergleichen betrifft.
(Beifall DIE LINKE)
Bei mir müssten Sie nun begriffen haben, es nützt nichts. Es nützt nichts, alle Versuche, das Fragerecht einzuschränken, das fordert mich nur noch heraus. Sie sollten mich nicht weiter herausfordern. Wir fragen nicht unbegründet, sondern weil es viel zu fragen gibt.
Jetzt noch einmal zur Verschuldung: Es ist nicht in Ordnung für den Fachminister, der für das Kommunalrecht und für die Kommunen mit zuständig ist, hier in der Öffentlichkeit den Eindruck zu vermitteln, als würden sich die Kommunen irgendwie auf einer finanziellen Insel der Glückseligen bewegen und das Land ist hochverschuldet und sie nehmen die Verschuldung als Kriterium. Jeder Gemeinderat, jedes Gemeinderatsmitglied - die arbeiten ehrenamtlich - weiß inzwischen, dass die Verschuldung einer Kommune kein Ausdruck von Leistungsfähigkeit darstellt und deshalb völlig ungeeignet ist, ein Abbild von Leistungsfähigkeit darzustellen. Wir haben schuldenfreie Kommunen. Die sind nicht deshalb schuldenfrei, weil es ihnen gut geht, sondern sie sind deshalb schuldenfrei, weil sie so arm sind, dass sie keine Kredite genehmigt bekommen.
Wir als Gesetzgeber unter Mitwirkung der Landesregierung, auf Empfehlung der Landesregierung, haben ein Recht geschaffen, das die Kommunen verpflichtet, jedes Jahr zu tilgen, unabhängig von ihrer Finanzsituation, während das Land sich das Recht herausnimmt, Schulden zu kumulieren. Wir kumulieren seit 1990 Schulden. Wir als Land haben noch keinen Cent getilgt. Es sind jedes Jahr neue Schulden hinzugekommen. Es gab mal zwei oder drei Jahre, da war die Nettokreditverschuldung auf Null, aber selbst da haben wir nicht getilgt, sondern Sie haben sich Reserven geschaffen. Fragwürdig, wenn man Schulden hat, dass man eine Rücklage bildet. Im privaten Bereich wären Sie ganz nahe am Tatvorwurf der Untreue, im öffentlichen Bereich nennt man so etwas politische Unfähigkeit. Deshalb können Sie die Verschuldung der Kommunen und des Landes nicht miteinander vergleichen, weil die Kommunen tilgen und Sie blenden völlig aus, dass die Kommunen natürlich Bereiche haben, die bei der Verschuldung der Kernhaushalte nicht mehr mitzählen, nämlich die kommunalen Eigenbetriebe, die kommunalen Zweckverbände, die Stadtwerke und die Wohnungswirtschaft. Wenn Sie das alles mit reinrechnen - ich habe eine Anfrage dazu gestellt in der 4. Legislatur -, dann ist die Verschuldung der Kommunen und des Landes fast identisch. Ich bitte Sie einfach nur darum, das künftig zu beachten. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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