Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011

RedenHeidrun SedlacikHaushalt-Finanzen

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1541 -


Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist wahrscheinlich nicht aufgefallen, dass bei den LINKEN zur Stadtentwicklung der Beitrag noch gefehlt hat. Aber ich freue mich, dass ich noch vor dem Minister unseren Standpunkt hier darlegen darf. Ich kann mir vorstellen, dass die FDP damit nicht viel am Hut hat, somit möchte ich meine Rede beginnen mit: Stadtentwicklung ist in erster Linie auch Sozialpolitik. Hier mit Blick auf Haushaltsnot den Rotstift anzusetzen, da sagen wir als LINKE, das ist viel zu kurzfristig gedacht. Kurzfristigen Einspareffekten steht ein vielfacher finanzieller Aufwand gegenüber. Die objektiv zu lösenden Probleme und Herausforderungen lassen sich nicht einfach wegsparen. Im Gegenteil, sie werden überproportional zunehmen, wenn wir sie einfach in die Zukunft verlagern. Da es nicht gelungen ist, die Sparpläne des Bundes im Bau- und Wohnbereich zu stoppen, sind Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen zu treffen. Erkennbar sind die Auswirkungen im Einzelplan 10; ganz konkret aber werden diese Auswirkungen die Betroffenen vor Ort treffen. Der Wegfall des Heizkostenzuschusses betrifft zum Beispiel 45.000 Wohngeldhaushalte in Thüringen, insbesondere Rentner und Geringverdiener. Statt durchschnittlich 115 € werden sie nur noch 100 € Wohngeld im Monat zur wirtschaftlichen Sicherung des angemessenen und familiengerechten Wohnens zur Verfügung haben. Das mögen für Sie von der FDP Peanuts sein, für Betroffene wird es spürbar. Die Streichung bewirkt eine Abgabenminderung beim Wohngeld um ca. 15 Prozent. Da aber Haushalte, die durch den Wegfall keinen Wohngeldanspruch mehr haben, künftig Hartz-IV- bzw. SGB-XII-Leistungen in Anspruch nehmen, geht der Wegfall zugleich mit einer Mehrbelastung der kommunalen Haushalte einher. Diese Politik und Konsolidierung des Bundeshaushalts auf Kosten der Städte und Gemeinden lassen wir nicht zu. Um die Auswirkungen für Wohngeldhaushalte und Kommunen abzufedern, hat meine Fraktion einen Entschließungsantrag eingebracht. Dieser Entschließungsantrag hat das Ziel, den Landesanteil am Heizkostenzuschlag im Rahmen eines Landesprogramms zweckgebunden an die Kommunen zu reichen.


Meine Damen und Herren, wir sind weit davon entfernt, dass sich der Bundeszuschuss an den realen Kosten der Kommunen für Unterkunft und Heizung orientiert. Die Bundesbeteiligung müsste demnach für 2011 bei 37,7 Prozent liegen. 3,6 Mrd. € entsprechen aber lediglich nur einer Beteiligung von 25,1 Prozent. Auch mit der Kürzung der Städtebauförderung werden die Kommunen ein weiteres Mal allein gelassen. Zulasten der Menschen soll gespart werden, da, wo sie zu Hause sind. Die Kürzungen bedeuten einen Stillstand für Investitionen. Die Städtebauförderung ist ein beschäftigungswirksames Förderprogramm und für die regionale mittelständische Wirtschaft wichtig. Eine Kürzung von fast 4,5 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr und zu 2009 sogar 11,6 Mio. € ist wirtschaftlich und arbeitsmarktpolitisch nicht vertretbar und jenseits von Vernunft und politischen Entscheidungen. Wenn Minister Carius richtigerweise anlässlich der Bundestagung der Kommunalpolitischen Vereinungen der CDU und CSU Deutschlands in Weimar eine Fortsetzung der Städtebauförderung mindestens auf dem Niveau wie 2010 als Ziel benennt, vermissen wir vor diesem Hintergrund der beschlossenen Kürzung auf Bundesebene die entsprechenden Schlussfolgerungen für Thüringen, nämlich die Komplementärmittel des Landes für die Städtebauförderung 2011 ungekürzt zum Jahr 2010 im jeweiligen Programm zu belassen bzw. im Rahmen eines Landesprogramms zur Verfügung zu stellen.


(Zwischenruf Carius, Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr: Machen wir doch.)


Den Worten sollten Taten folgen. Wie passen zum Beispiel das Energiekonzept der Bundesregierung und das Sparpaket zusammen? Die energetische Ertüchtigung des Städtebaubestandes, des Gebäudebestandes ist eines der wichtigsten Handlungsfelder für Klima- und Ressourcenschutz. Eine Reduzierung der Förderung von Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung steht dem entgegen und ist nicht nachvollziehbar.

So komme ich zum Schluss - das angekündigte Wohnungsbauvermögen ist noch immer nicht auf den Weg gebracht. Neben Berlin und Baden-Württemberg ist Thüringen das einzige Bundesland, was noch kein Wohnungsbauvermögen bzw. keins mehr hat. Damit ist auch das angekündigte Thüringer Wohnungsbauförderungsgesetz nicht mehr als eine leere Hülle, aber das wissen Sie ja selbst. Wir fordern daher auf, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit Gelder in Wohnungsbauvermögen eingespeist und zweckgebunden wieder ausgegeben werden können. Es gibt ein Sprichwort, sie wissen nicht, was sie tun. Sie wissen nicht, was Sie tun, aber andererseits tun Sie nicht, was Sie wissen. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE)


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