Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011

RedenJörg KubitzkiHaushalt-Finanzen

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1541 -


Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Frau Ministerin, das Positive zuerst: Die erwarteten Kürzungen im Sozialhaushalt blieben - Gott sei Dank - vorerst aus. Natürlich muss ich die Frage stellen: Was wird kommen? Wir müssen auch feststellen, dass es positive Sachen gibt, und ich bin extra beauftragt worden von Kollegen meiner Fraktion zu sagen, gut ist, dass nicht bei Frauen gespart wurde, sondern das bei den Förderungen der Frauenhäuser sogar etwas draufgelegt wurde. Mit diesem Hauhalt kann Begonnenes fortgesetzt werden, aber etwas anderes wäre es auch, hätte Neues begonnen werden sollen. Wenn keine Kürzung ist, so ist das auch der Tatsache geschuldet, dass natürlich Kürzung bedeutet hätte, dass der soziale Frieden auch in diesem Land gefährdet gewesen wäre, erheblich gefährdet gewesen wäre. Wie gesagt, es gibt im Haushalt nicht viel Neues und Weniges wurde in Angriff genommen. Zum Beispiel trifft auch der Satz zu: Wo nichts ist, da ist nichts, und wo nichts ist, kann nicht gekürzt werden. Der in der letzten Legislatur z.B. vorgelegte Maßnahmekatalog gegen die Kinderarmut ist im Haushalt finanziell nicht unterstützt und untersetzt. Ich muss allerdings sagen, dieser Maßnahmekatalog gegen Kinderarmut ist schon in der letzten Legislatur geplatzt, unter anderem auch daran, dass die Kindercard, die groß angekündigt wurde, letzten Endes verkümmert ist zu einem Modellprojekt in einem Kreis, nämlich den Kreis Gotha, und dass die Finanzierung dieser Kindercard nur erfolgt, nicht über Haushaltsmittel, sondern über Spenden.


Der in dem Maßnahmekatalog in der letzten Legislatur angekündigte Sozialfonds für Mittagessen für arme Kinder gibt es in diesem Haushalt nicht. Auch das Programm TIZIAN, letzten Endes die Armutskonferenz in Gera hat es bewiesen, für das Beispiel Altenburg, für das Projekt, dass dort zwar gut gemeint ist, das müssen wir akzeptieren, aber dass von den 84 Teilnehmern bisher nur acht in den ersten Arbeitsmarkt integriert wurden, und das hat wenig damit zu tun, Kinderarmut zu beseitigen. Das Landesprogramm für Kinderschutz ist finanziell wenig untersetzt. Seit 2005 konnten wir in diesem Land verzeichnen, dass die Jugendförderung drastisch gekürzt wurde. Im Koalitionsvertrag wurde wortreich dargestellt, dass die Jugendpauschale oder die Mittel für die Jugendpauschale auf 15 Mio. € wieder erhöht werden. Wir liegen mit diesem Haushaltsansatz, der dem Haushaltsansatz 2010 entspricht, jetzt bei 11 Mio. €. Das heißt, die versprochenen 15 Mio. € sind noch in weiter Sicht. Da konnten Sie sich, Frau Ministerin, im Kabinett nicht durchsetzen. Und gerade das trifft Jugendliche, die besonders gefördert werden müssen, auch Jugendliche aus prekären Verhältnissen. Deshalb stellen wir auch unseren Antrag, dass die Jugendpauschale um 2 Mio. € erhöht wird. Wir haben dazu auch Ansätze. Das sind nicht die im Wahlprogramm versprochenen 15 Mio. €, aber wir wollen Ihnen, Frau Ministerin, Gelegenheit geben für einen ersten Sprung, um Ihr Ziel im Koalitionsvertrag zu erfüllen, Ihnen die Möglichkeit da zu geben, und wie gesagt, wir möchten die Jugendpauschale auf 2 Mio. € erhöhen.


(Beifall DIE LINKE)


Genau das Gleiche ist - Schulsozialarbeit ist im Haushalt mit der Größe null eingestellt. Das heißt auf Deutsch, wir haben zwar die Haushaltsposition Schulsozialarbeit, aber sie ist null, das heißt, wo nichts ist, kann nichts gekürzt werden. Wir haben keine Schulsozialarbeit, bedeutet das. Auch hier betrifft es in erster Linie wieder Kinder, die der Hilfe bedürfen, weil sie aus prekären Verhältnissen kommen, und diese Hilfe ist mit dem Haushalt nicht möglich. Im Bereich der Behindertenhilfe erleben wir wie jedes Jahr das gleiche Prinzip. Ihr Mitarbeiter im Ministerium, der dafür verantwortlich ist, nutzt die Ausgleichsabgabe nicht vorrangig, um z.B. zusätzliche Mittel einzustellen für Arbeitsmarktprogramme, für die Eingliederung von Behinderten auf den ersten Arbeitsmarkt. Nein, er nutzt die Ausgleichsabgabe, um hier Rücklagen zu schaffen, um eine Sparbüchse anzulegen. Aber eigentlich sind diese Mittel gedacht zur Eingliederung von Behinderten. Und das können wir nicht hinnehmen.


Abzuwarten bleibt, Frau Ministerin, wie die Programme aussehen werden zur Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Behinderten, was die Landesregierung dort für Maßnahmekataloge insgesamt vorlegen wird und wie diese finanziell untersetzt sind, jedenfalls in diesem Haushaltsplan sind sie kaum untersetzt durch Sie.

Auch wenn die Aidshilfe, wie es in der Presse dargestellt wurde, nicht gekürzt wurde, aber so wurde über viele Jahre die Hilfe für die Aidshilfe oder die finanzielle Unterstützung der Aidshilfe beibehalten, nicht erhöht, und jetzt müssen wir feststellen oder müssen die, die dort tätig sind, feststellen, dass sie mit diesen Mitteln nicht mehr zurechtkommen, weil der Bedarf auch gestiegen ist, weil sie bis dahin in der letzten Legislatur auch kaputt gespielt wurden. Hier geht es vor allem um Beratung, aber vor allem geht es hier auch um Programme der Prävention. Nach wie vor gibt es diese Krankheit auch in Thüringen und es muss gerade hinsichtlich der Prävention mehr getan werden.


Deutlich wird im Haushalt das, was wir schon beim Thüringer Ausführungsgesetz zur Pflegeversicherung hier dargelegt haben, dass Sie ja nur entfristet haben, dass die Kürzungen im Bereich der Investitionszuschüsse für stationäre Einrichtungen gekürzt werden, und dass diese Investitionszuschüsse, die die Heime benötigen, umgelagert werden zulasten der zu Pflegenden, zulasten der Heimbewohner. Insgesamt sagt der Haushalt dazu 2011, dass gegenüber dem vorigen Haushalt 50 Prozent der Mittel dort eingespart werden, die werden umgelagert auf die zu Pflegenden.

Nicht im Haushalt ist zu erkennen, z.B. auch an der Problematik, was den Bereich Pflege betrifft, was unternehmen wir zur Verbesserung der Ausbildung von Pflegekräften, was unternehmen wir auch finanziell, um dem Pflegeberuf mehr Anerkennung in diesem Land zuteil werden zu lassen.


Ein letzter Punkt von meiner Seite, das sind - das wurde heute hier schon einmal angesprochen - die Kosten des Maßregelvollzugs. Der Einzelplan 08 macht eines deutlich, das, was vor langer Zeit hier im Landtag beschlossen wurde, nämlich die Privatisierung des Maßregelvollzugs, wurde damals begründet, wir werden perspektivisch Mittel im Maßregelvollzug einsparen. Das war eine glatte Luftnummer, meine Damen und Herren. Die Zahlen beweisen, dass trotz Privatisierung oder gerade wegen Privatisierung die Kosten für den Maßregelvollzug weiter ansteigen.


Wir haben natürlich im Haushalts- und Finanzausschuss auch geklärt, dass das jetzt für Sie, Frau Ministerin, nicht so einfach ist, aus diesen Verträgen und was damals vereinbart wurde, herauszukommen. Aber ich möchte auch noch anknüpfen an die Forderung des Landesrechnungshofs und fordere Sie auf, Frau Ministerin, mit Ihrem Haus zu überprüfen, wie in Zukunft die Kosten für den Maßregelvollzug in den Griff zu bekommen sind, wie sie eingedämmt werden können, wie dort noch Kosteneinsparungen zu erreichen sind.

Meine Damen und Herren, insgesamt zum Haushaltsplan zum Einzelplan 08 - für den Sportbereich wird noch ein Kollege von mir sprechen -, dazu können wir sagen, die Kürzungen sind zwar ausgeblieben. Aber, Frau Ministerin, nichts Neues ist hinzugekommen und es bleibt abzuwarten, wie sich die Haushaltsplanentwicklung im Einzelplan 08 weiter entwickeln wird. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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