Thüringer Gesetz über die Errichtung eines Beteiligtentransparenzregisters beim Landtag – Thüringer Beteiligtentransparenzregistergesetz
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/4807
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, dem Landtagsplenum liegt in Drucksache 6/4807 der Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen für ein Thüringer Gesetz über die Errichtung eines Beteiligtentransparenzregisters beim Landtag zur zweiten Beratung vor. Das Anliegen dieses Gesetzes besteht darin, für die Öffentlichkeit transparent und damit nachvollziehbar zu machen, welche Akteure aus dem außerparlamentarischen Bereich in welcher Form und mit welchen Inhalten auf Gesetzgebungsverfahren Einfluss genommen haben und inwieweit solche Inhalte in den endgültigen Gesetzestext eingeflossen sind. Für dieses Konzept der Offenlegung von Interessenvertretungen in Gesetzgebungsverfahren, das in der Gesetzesbegründung ausführlich beschrieben ist, hat sich in Fachkreisen der Begriff „legislativer Fußabdruck“ etabliert.
Durch Beschluss des Landtags vom 13. Dezember 2017 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 55. Sitzung am 19. Januar 2018, in seiner 56. Sitzung am 26. Januar 2018, in seiner 60. Sitzung am 20. April 2018, in seiner 69. Sitzung am 26. Oktober 2018 und in seiner 74. Sitzung am 25. Januar 2019 beraten. Im Rahmen dieser Beratungen wurde am 20. April 2018 ein mündliches Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf und mit Beschluss in der 69. Sitzung ein weiteres schriftliches Anhörungsverfahren zu dem von den Koalitionsfraktionen am 25. Oktober 2018 in Vorlage 6/4802 vorgelegten Änderungsantrag durchgeführt.
An der ersten Anhörung zum Gesetzentwurf beteiligten sich folgende Organisationen und Fachleute mit schriftlichen und/oder mündlichen Stellungnahmen: Der Bund der Steuerzahler Thüringen, Prof. Dr. Martin Morlok von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, die Handwerkskammer Erfurt, Transparency International Deutschland e. V., der Thüringer Rechnungshof, der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Prof. Dr. Manfred Mai von der Universität Duisburg-Essen, die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern, die Deutsche Gesellschaft für Politikberatung und Privatdozent Dr. Rudolf Speth aus Berlin. In der Anhörung stellte es sich als problematisch dar, dass der Gesetzentwurf sowohl Festlegungen für den besagten „legislativen Fußabdruck“ enthält, als auch Regelungen zu einem Lobbyregister, das sich auf den gesamten Bereich der Lobbytätigkeiten – unabhängig von konkreten Gesetzgebungsverfahren – erstreckt. Mehrere Anzuhörende empfahlen daher, sich im Gesetzentwurf für eines der Regelungsmodelle zu entscheiden.
Der Gesetzentwurf wurde auch in das Online-Diskussionsforum des Thüringer Landtags eingestellt. Dort gab es einen Diskussionsbeitrag.
In Auswertung der Anhörung legten die Koalitionsfraktionen mit Datum vom 25. Oktober 2018 einen Änderungsantrag vor, der ausschließlich das Modell der Dokumentation des „legislativen Fußabdrucks“ umsetzt. Dies wird schon mit der vorgesehenen begrifflichen Änderung verdeutlicht, wonach zur klaren Abgrenzung von einem Lobbyregister der bisherige Begriff „Beteiligtentransparenzregister“ im Titel des Gesetzes und durchgängig im gesamten Gesetzestext durch die Bezeichnung „Beteiligtentransparenzdokumentation“ ersetzt wird. Mit dem Änderungsantrag werden zugleich die inhaltlichen Kriterien für die Beteiligtentransparenzdokumentation durch konsequenten Bezug auf konkrete Gesetzgebungsverfahren des Landtags geschärft, und es wird klargestellt, dass ausschließlich schriftliche Beteiligungsbeiträge von der Dokumentation erfasst werden.
Da Thüringen mit dem Gesetzgebungsvorhaben zur Beteiligtentransparenzdokumentation Neuland betritt, beschloss der Ausschuss, den Änderungsantrag den Anzuhörenden nochmals zur fachlichen Einschätzung vorzulegen. In Auswertung dieser zweiten, nur schriftlichen Anhörung legten die Koalitionsfraktionen am 18. Januar 2018 eine Neufassung des Änderungsantrags in Vorlage 6/4802 vor. Diese sieht neben einigen rein formalen Änderungen auch inhaltliche Konkretisierungen vor, etwa, dass eine Veröffentlichung von schriftlichen Beiträgen zu Gesetzesvorhaben eine Einwilligung voraussetzt und dass die Dokumentationspflichten mit dem Stichtag des Inkrafttretens des Gesetzes beginnen und für alle ab diesem Tag neu eingebrachten Gesetzgebungsverfahren gelten, es für schon laufende Gesetzgebungsverfahren also keine Nachdokumentationspflicht geben wird.
Die Neufassung des Änderungsantrags der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurde in der Sitzung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 25. Januar 2019 von der Mehrheit des Ausschusses beschlossen. Dieses Abstimmungsergebnis fand Eingang in die ebenfalls in dieser Sitzung beschlossene Beschlussempfehlung des Ausschusses, die Ihnen in Drucksache 6/6704 nun ebenfalls zur Abstimmung vorliegt. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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