Thüringer Gesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2129 -
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Probleme der öffentlichen Haushalte lassen sich aus Sicht unserer Fraktion nicht ausschließlich durch Kürzungen bzw. Einsparungen auf der Ausgabenseite beheben, sondern die öffentlichen Haushalte haben aus unserer Sicht auch ein Einnahmeproblem. Von daher haben wir bereits seit mehreren Jahren versucht, uns dieser Einnahmenseite beim Landeshaushalt zuzuwenden und wissen natürlich, dort sind die Optionen stark eingegrenzt. De facto haben wir nur die Grunderwerbsteuer als einzige Steuerart, wo wir als Land steuernd einwirken können. Insofern haben wir hier diesen Vorschlag erneut ins Parlament eingebracht, auch deshalb, weil wir ja im Zusammenhang mit dem Finanzausgleichsgesetz auch in Bezug auf die Kommunen dort den Kommunen signalisiert haben, sie schöpfen noch nicht alle ihre Einnahmemöglichkeiten aus. Wir sind der Überzeugung, wir als Land sollten beispielhaft Ähnliches tun und haben deshalb geprüft, ob wir alle Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen, und haben deshalb dem Haus vorgeschlagen, hier den Steuersatz um 1,5 Prozentpunkte zu erhöhen. Es ist aus unserer Sicht erfreulich, dass offensichtlich die beiden Koalitionsfraktionen das ähnlich sehen und deshalb bereits im Ausschuss signalisiert haben, diesem Vorschlag zuzustimmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Gemeinwesen ist, was die Einnahmeseite betrifft, durch Verwerfungen gekennzeichnet. Zwischenzeitlich werden die öffentlichen Haushalte zu 85 Prozent nur noch von lohnabhängig Beschäftigten und von Verbrauchern finanziert und nur noch 15 Prozent der öffentlichen Einnahmen resultieren aus Eigentum und wirtschaftlicher Betätigung. Insofern kann ich immer wieder die Vorwürfe, die insbesondere vonseiten der FDP hier erfolgen, nicht nachvollziehen, weil dieses Verhältnis 1990 übrigens 60 zu 40 war. In der alten Bundesrepublik waren 60 Prozent der Einnahmen von den lohnabhängig Beschäftigten sowie den Verbrauchern und 40 Prozent resultierten immerhin aus Eigentum und wirtschaftlicher Betätigung. Also erst in den letzten 20 Jahren gab es diese Verschiebung, dass insbesondere die Wirtschaft stark entlastet wurde und auch das Eigentum stark entlastet wurde. Es hilft uns nicht weiter, wenn immer wieder der Bäckermeister an der Ecke von der FDP zitiert wird und dessen Steuerbelastung herangezogen wird, um die tatsächliche Zielgruppe zu erreichen, nämlich die Großkonzerne, diese zu entlasten.
(Zwischenruf Abg. Recknagel, FDP: Wie viele Großkonzerne gibt es denn in Thüringen?)
Wenn vom kleinen Mann gesprochen wird, wie Herr Dr. Pidde das getan hat, dann bitte ich einfach mal, das ganz nüchtern zu betrachten. Wie oft wird wohl der sogenannte kleine Mann ein Grundstück in diesem Land erwerben? Das wird wohl die Ausnahme sein. Insofern sagen wir, es handelt sich um eine Steuererhöhung um 1,5 Prozentpunkte, aber sie ist aus unserer Sicht ausgewogen und verschafft uns im Haushalt einen Finanzrahmen von etwa 20 Mio. €. Da sagen die Erfahrungen in den anderen Bundesländern, die das ja schon vollzogen haben, dass es eben nicht zu einem Absinken dieser Einnahme kommt. Mit diesen 20 Mio. € könnten wir entweder dauerhaft die Nettokreditverschuldung reduzieren und den Haushalt entlasten oder damit auch Projekte finanzieren oder geplante Kürzungen abfedern. Das kommt auch diesem Land und den Bürgerinnen und Bürgern zugute.
Ein weiteres Argument aus unserer Sicht ist - darauf hat Herr Recknagel schon einmal verwiesen -, die Alternative wäre, Grundstücksverkehrsvorgänge der allgemeinen Mehrwertsteuer zu unterwerfen. Aber dann wäre das mit 19 Prozent belastet. Wir reden jetzt von 5 Prozent. Insofern ist der Grundstücksverkehr noch im stärkeren Maße privilegiert als beispielsweise der Brötchenkauf - da bezahlt der Betroffene 7 Prozent. Das einfach nur zur Versachlichung.
Ein weiterer Hinweis, den wir immer als Argument geben: Wir haben schätzungsweise in der Bundesrepublik 6 Billionen € an Grundvermögen und etwa 5 Billionen € Fiskalvermögen. Das Fiskalvermögen wird besteuert jetzt mit der Abgeltungsteuer mit 25 Prozent. Das kritisieren wir, weil wir sagen, wir würden gern den persönlichen Steuersatz dort zugrunde legen, weil insbesondere die, die über 25 Prozent Einkommensteuersatz liegen, von der Abgeltungsteuer profitieren, während die, die z.B. einen Eingangssteuersatz bezahlen von 14 Prozent, durch die Abgeltungsteuer zusätzlich belastet werden. Das ist eine andere Frage. Aber Fiskalvermögen wird mit 25 Prozent besteuert, das Grundvermögen in der Bundesrepublik - wenn ich 6 Billionen € ins Verhältnis setze zu den Gesamteinnahmen -: Grundsteuer etwa 11 Mrd. € plus Grunderwerbsteuer etwa 5 Mrd. €, da können Sie sich ja selbst ausrechnen, da liegen wir bei ungefähr 0,2 bis 0,3 Prozent. Das ist die Steuerquote für das Grundvermögen, im Vergleich Fiskalvermögen 25 Prozent. In den USA wird das Grundvermögen mit über 3 Prozent besteuert. Und auch dort führt das nicht erkennbar zu einer Beeinträchtigung des Grundstücksverkehrs. Also auch hier sind wir der Überzeugung, das Grundvermögen, wenn wir jetzt den Grundstücksverkehr mit 5 Prozent besteuern, angemessen diese Steuerquote ist und damit also auch diese Art des Vermögens einen Beitrag dazu leistet, dass wir im Landeshaushalt etwas mehr Gestaltungsmöglichkeiten haben. Den Finanzminister würde ich bitten, sich zum Vorschlag von Herrn Recknagel, Steuerstaatbestände zu umgehen, zu äußern, ob es tatsächlich so ist, wenn ich eine Gesellschaft veräußere, dass dann keine Grunderwerbssteuer anfällt, selbst wenn Betriebsgrundstücke dort Gegenstand sind. Wenn, dann müsste man diese Lücke schnell schließen. Das wäre auch eine Variante. Dann wäre der Hinweis von Herrn Recknagel sogar hilfreich gewesen. Dann könnten wir vielleicht mit mehr als 22 Mio. € im Jahr rechnen. Insofern bin ich Herrn Recknagel sehr dankbar, dass er aus seiner Praxis als Unternehmer uns solche Hinweise von möglicherweise noch Lücken im Steuerrecht gegeben hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sehen natürlich als LINKE, dass es in Teilbereichen Probleme geben kann und auch bei uns im Landesverband ist unser Gesetzesvorschlag nicht auf uneingeschränkte Zustimmung gestoßen, weil natürlich auch insbesondere unsere Kommunalpolitiker zu Recht darauf verweisen, dass auch die Kommunen von diesem Steuersatz betroffen sind.
Der Landkreistag hat in seiner Stellungnahme den Gesetzentwurf auch abgelehnt, weil das zu einer Mehrbelastung bei den Landkreisen erfolgt. Aber auch dort bitte ich einfach um eine Versachlichung, weil der Umfang, Kommunengrundstücke zu erwerben, gemessen an den Gesamtausgaben der Kommunen, die liegen bei über 4,5 Mrd. € im Jahr, sich doch vergleichsweise bescheiden darstellt. Das Landesamt für Statistik weist ja immer die Grundstückskäufe aus. Sie liegen im unteren dreistelligen Millionenbereich. Selbst wenn man sie bei 100 Mio. € oder bei 200 Mio. € im Jahr ansetzt, sind diese 1,5 Prozent nicht die Ursache, dass die Kommunen verstärkt in die Finanzkrise kommen.
Es gibt eine zweite Gruppe, wo wir tatsächlich Probleme sehen. Das ist das Agieren der BVVG als Bundesgesellschaft, die jetzt verstärkt Grundstücke zur landwirtschaftlichen Nutzung veräußert, dort auch eine sehr umstrittene Preispolitik gestaltet, insbesondere versucht, die Preise nach oben zu treiben. Da könnten natürlich auch diese 1,5 Prozentpunkte tatsächlich eine Wirkung haben. Das sind die zwei Gruppen, wo wir sagen, wir bitten insbesondere die Landesregierung und den Finanzminister, wenn dort zunehmend Vollzugsprobleme auftreten, dass man sich damit noch einmal beschäftigen kann. Da sind wir auch gern bereit, dem Finanzausschuss in den Dialog mit der Landesregierung zu stellen. Ansonsten bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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