Thüringer Gesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer 2/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2129 -
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich bin bereits in der Begründung des Gesetzentwurfs auf einige Aspekte eingegangen, so dass ich diese an dieser Stelle nicht wiederholen möchte. In der bisherigen Diskussion sind sehr interessante Aspekte genannt worden, die sicherlich in der Ausschussberatung vertieft werden können. So wie ich das verstanden habe, haben sich alle Redner der Fraktionen für eine Weiterdiskussion im zuständigen Finanzausschuss ausgesprochen, was wir auch für sachdienlich halten.
Wir halten die Bedenken, die seitens der FDP geäußert werden, für etwas sehr zugespitzt und übertrieben. Die Erfahrung in den Bundesländern, die schon gewisse Erfahrungen mit dem erhöhten Steuersatz haben, zeigt, dass sich derartige Bedenken nicht realisiert haben. Für das Problem des Denkmalschutzes oder der Attraktivität des ländlichen Raums halten wir den Hebesatz der Grunderwerbsteuer für das ungeeignetste Instrument. Da muss man mit anderen Instrumenten den ländlichen Raum attraktiv machen; dies über 1,5 Prozent Differenzierung bei der Grunderwerbsteuer zu erreichen, ist, glaube ich, sehr realitätsfern. Insofern müssen wir über den ländlichen Raum und dessen Perspektive diskutieren, aber dazu sollten wir nicht diese Spezialdiskussion zur Grunderwerbsteuer nutzen.
Wenn Herr Dr. Pidde hier darauf verweist, dass unser Antrag darauf abzielt, zusätzliche Einnahmen für den Landeshaushalt zu generieren, dann ist das ein Aspekt. Ein weiterer Aspekt ist natürlich für uns auch die Frage der Steuergerechtigkeit. Ich möchte noch einmal darauf verweisen, wenn wir die Strukturen unseres Landeshaushalts betrachten, da werden fast 90 Prozent der eigenen Steuereinnahmen, das sind ja über 5 Mrd, davon also fast 90 Prozent werden von den Verbrauchern und den lohnabhängig Beschäftigten finanziert. Die Erträge, die Steuerfinanzierung des Landeshaushalts über wirtschaftliche Betätigung und über Vermögen macht nur noch 10 Prozent aus. Das ist ein Phänomen, ein Problem, mit dem müssen wir uns beschäftigen. Wir sind der Überzeugung, dass aus Vermögen und aus wirtschaftlicher Betätigung ein höherer Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens geleistet werden muss, auch über entsprechende Steueranpassungen. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hinweisen, dass das vergegenständlichte Eigentum, also Grundeigentum, in der Bundesrepublik äußerst gering besteuert wird mit 0,2 Prozent. In den USA wird Grundeigentum mit 3,4 Prozent besteuert. Da habe ich keine Information, dass das, was hier die FDP beschrieben hat, dort wahrnehmbar zu verzeichnen ist. Aber 0,2 Prozent Besteuerung für Vermögen, das ist tatsächlich kritisch zu hinterfragen. Wir wissen, zurzeit gibt es keine gesellschaftliche Mehrheit hinsichtlich der Wiedereinführung der Vermögenssteuer. Insofern sehen wir auch hier Potenziale, so lange es die Vermögenssteuer nicht gibt, neben dem Transfer von Vermögen den Verkehr mit Immobilien etwas angemessener letztlich zu besteuern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, immer wieder treffe ich das Phänomen auch in der Argumentation der FDP an, dass die wirtschaftliche Situation eines Handwerkers als Begründung dafür herhalten muss, dass Großunternehmen letztlich steuerlich entlastet werden. Auch das ist nicht sachgerecht. Wir kennen die Probleme des Mittelstandes und der kleinen Handwerksbetriebe und sagen, die FDP hat ihren unverwechselbaren Beitrag dazu geleistet, dass tatsächlich Handwerker viel stärker besteuert werden als Kapitalgesellschaften. Wir haben diese Diskussion z.B. bei der Gewerbesteuer geführt. Hinsichtlich der Gewerbesteuer im Zusammenhang mit der Einkommensteuer werden Handwerksbetriebe und Einzelunternehmer in einem viel stärkeren Maße besteuert als Kapitalgesellschaften. Aber das hat die Bundespolitik unter Mitwirkung der FDP entschieden. Und wenn die FDP tatsächlich den Handwerksbetrieb, den Kleinunternehmer im Blick hat, dann sind wir der Überzeugung, muss sich im Steuerrecht grundsätzlich etwas ändern. Da müssen Kapitalgesellschaften einen höheren Beitrag leisten zur Finanzierung des Gemeinwesens und kleine und mittelständische Unternehmen, da muss es tatsächlich Entlastungen geben.
Noch eine Anmerkung zu der Frage, brauchen wir eine höhere Eigentumsquote in Thüringen? Da möchte ich nur darauf verweisen, wir haben schon eine Eigentumsquote beim Wohneigentum von über 40 Prozent in Thüringen. Die kann man weiter steigern. Wir haben ja in Baden-Württemberg eine Eigentumsquote von über 70 Prozent. In Berlin liegt die Eigentumsquote nur bei rund 10 Prozent. Da sind die Differenzierungen. Aber ich bin davon überzeugt, eine Eigentumsquote von 40 Prozent in Thüringen ist durchaus ausgewogen und es sollte nicht vorrangiges Ziel von Landespolitik sein, diese Eigentumsquote über steuerliche Begünstigungen noch zu erhöhen. Da haben wir ein durchaus ausgewogenes Verhältnis zwischen Eigentum und Mietmöglichkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die letzte Frage, die hier die CDU formuliert hat: Warum schlagen wir gleich 5 Prozent vor und gehen damit auf das Spitzenniveau von Brandenburg. Wir haben gesagt, wir wollen jetzt eine wahrnehmbare Veränderung. Man hätte auch über einen Stufenplan nachdenken können. Aber wir sind davon überzeugt, dass jetzt in der Situation die deutliche Anhebung der Grunderwerbsteuer der richtige Schritt ist. Damit kann dieser Steuersatz von 5 Prozent dann auch über einen mittelfristigen Zeitraum gesichert bleiben. Man muss also nicht dann in absehbarer Zeit erneut über eine Anhebung diskutieren. Das schafft auch Planungssicherheit für den Immobilienmarkt. Wir sind damit verlässlich in der Landespolitik. Deshalb haben wir gesagt, in einem Schritt gehen wir auf die 5 Prozent hoch. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE)
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