Thüringer Gesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer 1/2

RedenFrank KuschelHaushalt-Finanzen

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2129 -


Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst muss ich feststellen, das Finanzministerium ist nicht da. Innenminister - ist auch nicht da. Die Landesregierung wird zurzeit vom Justizstaatssekretär vertreten und natürlich von der Ministerin in der Staatskanzlei.


(Beifall DIE LINKE)


Ach, okay, es sind doch noch ein paar da. Aber der zuständige Minister ist also nicht da und sein Staatssekretär auch nicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf macht DIE LINKE wieder deutlich, dass sie hier im Thüringer Landtag für eine solide Haushaltspolitik steht und sich nicht nur darum kümmert, an welchen Stellen Geld ausgegeben wird, sondern wir machen auch im Rahmen der Möglichkeiten, die im Land gegeben sind, Vorschläge, um die Einnahmen zu sichern. Diese Möglichkeiten sind für das Land stark begrenzt, da die Steuerkompetenz grundsätzlich beim Bund liegt und verfassungsrechtlich bedauerlicherweise nicht der Landtag im Bundesrat die Landesinteressen vertritt, sondern die Landesregierung. Wir können zwar die Landesregierung immer wieder beauftragen, aber sie ist in ihrem Agieren im Bundesrat frei. Wir können sie natürlich, wenn sie dort nicht ordentlich die Landesinteressen vertreten, abwählen; das würde auch Zeit, dass das geschieht.


Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Grunderwerb in der Bundesrepublik Deutschland ist umsatzsteuerfrei. Das ist einer der wenigen Bereiche, wo keine Umsatzsteuer anfällt. Deshalb gibt es hier die Grunderwerbsteuer mit einem Steuersatz von nur 3,5 Prozent, also kein Vergleich zum Regelsteuersatz, der Umsatzsteuer. Seit dem 1. September dürfen die Bundesländer hier den Steuersatz selbst festlegen; das ist im Rahmen der Föderalismusreform neu bestimmt worden in Artikel 105 Abs. 2 Grundgesetz. Einige Bundesländer haben von dieser Option bereits Gebrauch gemacht und haben den Steuersatz erhöht - ich begrüße jetzt auch den Staatssekretär aus dem Finanzministerium -,


(Beifall DIE LINKE)


bspw. Berlin seit 2007 auf 4,5 Prozent, Hamburg seit 2009 4,5 Prozent, Sachsen-Anhalt seit 2010 4,5 Prozent, Brandenburg sogar 5 Prozent seit diesem Jahr, Niedersachen und Bremen jeweils 4,5 Prozent auch wirksam seit diesem Jahr.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir, dass das Land Thüringen die ihm zustehende Gesetzgebungskompetenz zur eigenständigen Bestimmung des Steuersatzes auch in Anspruch nimmt. Wir schlagen vor, den Steuersatz auf 5 Prozent zu erhöhen. Damit könnten wir zusätzliche Einnahmen von 22 Mio. € für den Landeshaushalt erwirtschaften. Wir schlagen vor, dass diese Gelder tatsächlich auch zur Reduzierung der Nettokreditverschuldung zum Einsatz kommen und damit auch nachhaltig Einfluss haben auf die Zinsen. Wir beantragen dann auch die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss und - da es sich um einen Gesetzentwurf einer Fraktion handelt - noch ergänzend an den Justizausschuss. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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