Thüringer Gesetz über das Nationale Naturmonument „Grünes Band Thüringen“ (Thüringer Grünes-Band-Gesetz – ThürGBG –)

RedenTilo KummerUmwelt

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4464


Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde, dass die ehemalige innerdeutsche Grenze wie kaum ein anderes Gebiet geeignet ist, um als Nationales Naturmonument ausgewiesen zu werden, da sie eben in besonderer Weise die historische Dimension mit ökologisch sehr sensiblen und wertvollen Lebensräumen vereint. Deshalb bin ich froh, dass mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf ein Wunsch des Koalitionsvertrags umgesetzt wird und wir auf Basis eines Gesetzes in die Debatte gehen.


Herr Gruhner, Ihre Aussage, dass Ihnen die Verordnung lieber gewesen wäre, auf Basis eines Naturschutzgesetzes, worin es das Nationale Naturmonument gibt, kann ich nicht teilen. Ich gehe schon davon aus, dass im Thüringer Naturschutzgesetz das Nationale Naturmonument auftauchen soll – ganz klar. Zur Beschreibung: Es ist ja auch Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes, wenn wir das tun. Aber nichtsdestotrotz ist gerade bei den sehr unterschiedlichen Sichten auf dieses Vorhaben, das Grüne Band zum Nationalen Naturmonument zu machen, der Gesetzentwurf genau der richtige Weg, mit einer breiten öffentlichen Beteiligung eben die ganzen Vorbehalte, die es auch gibt, auszuräumen und deutlich zu machen, was wir hier wollen, nämlich Natur schützen und die Eigentümer, die Flächennutzer bei dieser ganzen Entwicklung mitzunehmen, damit es auch die Widerstände, die es in der Vergangenheit schon gab, in Zukunft nicht mehr gibt. Und wie gesagt, dazu braucht es das transparente Gesetzgebungsverfahren. Das ist allemal besser als ein Verordnungsentwurf, auf den wir als Abgeordnete am Ende keinen Einfluss mehr haben. Ich glaube, dass wir so auch die größtmögliche Zustimmung in der Bevölkerung für das Vorhaben gewinnen können.


Meine Damen und Herren, das Nationale Naturmonument ist in Thüringen sehr lang, das ist vorhin schon angesprochen worden. Es hat 6.500 Hektar Fläche, so wie es jetzt in den Karten beschrieben ist, und reiht sich, wenn das Gesetzgebungsverfahren durch ist, in die Reihe der Nationalen Naturlandschaften Thüringens ein. Es hat einen ähnlichen Schutzstatus durch Gesetz wie der Nationalpark Hainich, das heißt, es ist dann wirklich eine der geschützten Perlen der Thüringer Natur. Ich will in dem Zusammenhang sagen, dass es von der Fläche her, wenn man die 6.500 Hektar sieht, sicherlich ein sehr kleines Schutzgebiet ist, verglichen zum Beispiel mit dem Naturpark Thüringer Wald mit 200.000 Hektar, da haben wir ein wesentlich größeres, aber


(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Da haben wir mehr Personal!)


von der Wertigkeit her sicherlich schon auch auf einer Ebene zu sehen, auch mit Biosphärenreservaten und mit dem Nationalpark, die auch noch mal einen höheren Schutzstatus als die Naturparke haben.


Ich will in dem Zusammenhang auch sagen, dass die Eigenschaft des Nationalen Naturmonuments sein wird, dass es sich in mehreren Nationalen Naturlandschaften befindet. Das ist schon auch eine gewisse Besonderheit, weil es losgeht beim Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal, es quert das Biosphärenreservat Rhön, geht durch den Naturpark Thüringer Wald und den Naturpark Schiefergebirge. Wir haben also eine Breite an Nationalen Naturlandschaften, die auch mit dem Grünen Band zusammenwirken. Ich wünsche mir, dass wir im Gesetzgebungsverfahren dieses Zusammenwirken der Nationalen Naturlandschaften mit dem Nationalen Naturmonument noch ein Stück weit besser beschreiben und dass wir uns auch mit der Frage beschäftigen, wie die Zusammenarbeit mit den Naturschutzgroßprojekten am Grünen Band, nämlich das im Eichsfeld und das in den Landkreisen Hildburghausen-Sonneberg, künftig geregelt werden kann.


Wir haben klare Aussagen zum Pflege-, Entwicklungs- und Informationsplan. Das hat der Staatssekretär vorhin vorgestellt. In den Naturschutzgroßprojekten gibt es einen Pflege- und Entwicklungsplan, an dem die Regionen sehr lang gearbeitet haben, bei dem es sehr heftige Auseinandersetzungen gegeben hat und der Freistaat Thüringen zum Beispiel im Bereich des Naturschutzgroßprojekts Lange Berge-Steinachtal-Rodachtal mit der Landgesellschaft dann zum Glück die Eigentümer überzeugen konnte, dass man ihnen nicht in das Eigentum eingreifen will, dass man mit ihnen gemeinsam etwas bewegen will, und wobei viel Vorfeldarbeit geleistet wurde. Ich glaube, gerade da ist es wichtig, darauf aufzubauen, damit wir wirklich breite Rückendeckung für diesen Gesetzentwurf bekommen. Da kann man von dem lernen, was in der Vergangenheit geleistet wurde, und insgesamt eine Arbeit aus einem Guss machen, wenn alle Beteiligten mit eingebunden werden. Das wünschte ich mir, dass das noch ein bisschen intensiver beschrieben wird, denn ich denke, nur so kommen wir zum Erfolg.


Meine Damen und Herren, ganz besonders wichtig ist mir, dass wir auch auf den Biotopverbundcharakter noch mal intensiver eingehen. Das Grüne Band hat eben die Chance, als europaweite grüne Linie gerade denjenigen Arten, die Waldstrukturen brauchen, eine Ausbreitung zu ermöglichen in Bereichen, wo es sonst solche Strukturen nicht gibt. Dieser Biotopverbundcharakter ist durch die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit in einigen Bereichen unterbrochen worden. Ich glaube, auch das wird ein Punkt sein, bei dem wir in dem Zusammenhang noch mal gucken müssten, wie man diese Unterbrechung beenden kann. Da muss man nicht jedes mal eine neue Grünbrücke über die Autobahn bauen, da kann man auch gucken, was kann ein Umgehungskorridor sein. Aber, ich glaube, auch solche Fragen sollten eine Rolle spielen, weil das Grüne Band eben zuallererst auch für Tiere ein Verbund sein soll, um sich von A nach B fortzubewegen, wo wir es ihnen sonst in unserer Kulturlandschaft oft nicht so leicht machen.


Ich will zu ein paar Punkten des Gesetzentwurfs noch etwas sagen, und zwar vor allem zu § 6, den Verboten. Das ist ja ein Bereich, der im Vorfeld schon sehr intensiv diskutiert wurde. Da gibt es Dinge, bei denen ich mir wünsche, dass wir vielleicht noch ein bisschen deutlicher werden. Die Frage „Leitungsbau“ hat heute schon eine große Rolle gespielt. Ich gebe zu, ich kann mir nicht vorstellen, dass, wenn man eine unterirdische Leitung unter dem Grünen Band verlegt, ohne dass man jetzt die Oberfläche angreift, das keine Auswirkungen auf das Grüne Band hat. Wenn durch Leitungen viel Strom fließt, habe ich auf der einen Seite dadurch Strahlungsbelastung auf die Umgebung, die sich in Form von Wärme, aber auch in Form von elektromagnetischer Auswirkung ergibt. So was hat Wirkung. Ich meine, ich habe mal Fischerei studiert. Fische orientieren sich zum Beispiel am Magnetfeld, was ihre Wanderungen angeht. So ein Erdmagnetfeld ist nicht so stark, dass es durch so eine Leitung nicht massiv beeinträchtigt würde. Nicht nur Fische orientieren sich so. Es gibt eine ganze Reihe von anderen Lebewesen, die durch solche Felder hinlänglich gestört werden. Deshalb wünschte ich mir, dass wir hier auch noch mal drüber reden, ob diese Formulierung nicht noch ein bisschen geschärft werden kann. Das würde uns sicher guttun und die Natur auch besser schützen.


Zu der Frage „Wie gehen wir mit Land- und Forstwirtschaft um?“ denke ich, werden wir noch mal untersetzen müssen, was unter einer bislang ungenutzten Fläche zu verstehen ist. Ich glaube, wir werden uns auch damit beschäftigen müssen, was gebietsfremde Pflanzen sind, was gebietsfremde Tiere sind. Das sind Dinge, da wird man angesprochen von Grundstückseigentümern, von Waldbesitzern. Ist die Douglasie zum Beispiel eine gebietsfremde Art? Wir haben sie inzwischen in der Naturverjüngung mit drin. Muss die dann dort raus, kann die drin bleiben? Alles solche Dinge, die auch gerade im Zuge des Klimawandels in der Forstwirtschaft eine wesentliche Rolle spielen, und in der Landwirtschaft werden natürlich viele gebietsfremde Arten angebaut. Das ist dort, wo Acker betrieben wird, etwas Übliches. Also, über diese Punkte 10 und 11 muss man zumindest dahin gehend noch mal reden, dass man eine Klarstellung macht gegenüber den Nutzern, gegenüber den Eigentümern, wie es zu verstehen ist, sodass die Sorge, dass es einen Eingriff ins Eigentum gibt, unangebracht ist.


Meine Damen und Herren, soweit in der ersten Lesung. Ich freue mich auf die Beratung in den zuständigen Fachausschüssen. Frau Becker hat schon beantragt, dass es an den Umweltausschuss federführend und an den Infrastrukturausschuss überwiesen werden soll. Dem möchte ich mich gern anschließen. Ich hoffe, dass wir dort einen guten Erfolg haben. Ich habe schon überlegt, ob wir es noch an den Wirtschaftsausschuss überweisen sollten, denn wenn ich mir ansehe, dass hier berechtigt sehr viel Aufwand betrieben wird, zum Beispiel um den Kolonnenweg perspektivisch zu erhalten, weil dort natürlich diejenigen, die das Grüne Band erleben wollen, sich darauf entlang bewegen werden. Ich wünschte mir so was durchaus auch für den Rennsteig, dass wir für unsere zentrale Hauptwanderachse Lösungen fänden, wie wir sie unterhalten können.


(Beifall DIE LINKE)


Das muss nicht gleich ein nationales Naturmonument Rennsteig sein, aber ich glaube, wir finden dort sicherlich auch Wege und Möglichkeiten. Aber da kann man sich an diesem Gesetzentwurf durchaus ein Beispiel nehmen. Als Letztes noch zur Zuleitung nach Geschäftsordnung, Herr Gruhner. Da möchte ich auch noch mal zu Ihnen kommen. Ich hoffe, wir kriegen es gemeinsam hin, dass das in Zukunft digital erfolgen kann. Ich kann mich noch daran erinnern, als das letzte Naturschutzgesetz verabschiedet wurde, da waren die Karten vom Biosphärenreservat Rhön mit dabei. Die musste es auch schriftlich geben, die bekam aber nicht jeder Abgeordnete, sondern jeder Abgeordnete hatte die Möglichkeit, bei der Landtagsverwaltung Einsicht zu nehmen. Das wäre zum Beispiel ein Schritt, dass wir da wieder hinkommen würden. Aber da hat eben eine gewisse Verfassungsklage ein paar Dinge aufgewirbelt, und das wird dazu führen, dass jeder Abgeordnete am Ende dieser Haushaltsberatung mit einem Papierstapel versehen wird, wenn wir die ganzen Wortprotokolle bekommen, der größer sein wird als der Abgeordnete selbst.


(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Das sind eben Konsequenzen. Deshalb halte ich es für dringend geboten, die Geschäftsordnung in dieser Hinsicht zu ändern.


(Zwischenruf Abg. Schulze, CDU: Das haben Sie selbst beantragt!)


Damit eben diese Papierverschwendung nicht mehr erfolgt. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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