Thüringer Gesetz über das Nationale Naturmonument „Grünes Band Thüringen“ 2/2
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4464
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Lieber Jens Krumpe, ich habe vorhin der Landesregierung für ihre Hinweise, die sie uns im Gesetzgebungsverfahren im Ausschuss gegeben hat, gedankt – nicht mehr und nicht weniger. Ich bin immer wieder begeistert, wenn du bezüglich Kartenwerken und ähnlichen Dingen deine Überlegungen vorträgst, wo den anderen, die mit dem Bereich nicht so sehr verbunden sind, wirklich die Hochachtung im Gesicht geschrieben steht. Ich will trotzdem zu dem Punkt „Blaue und gelbe Linien“ noch etwas sagen, weil du vom Prinzip her hast recht. Aber die Erinnerungskultur und der Ansatz, die Erinnerungskultur hochzuhalten, gelten sicherlich für die gesamte ehemalige Grenze. So kann ich also die eine Farbe des Strichs durchziehen.
Jetzt ist die Frage: Wie ist das mit der naturschutzfachlichen Besonderheit? Da waren wir uns von vornherein einig, dass die nicht überall gegeben ist. Wie groß die Lücken sind, da gibt es unterschiedliche Auffassungen, darüber kann man trefflich streiten, aber ich sage eines dazu: Für mich ist wichtig, dass der Biotopverbundcharakter des Grünen Bandes europaweit umgesetzt wird. Und da muss ich zum Teil auch aus dem Grünen Band rausgehen – das hatte ich vorhin versucht zu beschreiben –, weil ich eben die Notwendigkeit habe, den Biotopverbund auch manchmal an einer anderen Stelle zu suchen, weil es innerhalb des Grünen Bandes inzwischen zu teuer geworden ist. Deshalb habe ich dort sicherlich Unterbrechungen, aber der Grundgedanke des Biotopverbunds zieht sich durch ganz Europa und deshalb habe ich auch hier eine durchgängige Linie. Deshalb bitte, lasst uns so verfahren, wie hier vorgeschlagen.
Ich möchte zu Herrn Kießling noch etwas sagen. Herr Kießling, Sie sprachen von „Behördenwirrwarr“. Deshalb möchte ich eine Konkretisierung zum Änderungsantrag der Koalition treffen, der heute vorliegt, bezüglich der Behörden, die mitwirkungspflichtig sind. Es ist ganz klar, dass es sich um die Grundbuchämter und dass es sich im Moment um das Landesamt für Vermessung und Geoinformation handelt. Wir sind im Moment in dem Bereich aber auch in einer Verwaltungsreform, deshalb wird sich der Name des Landesamtes ändern, sodass wir hier keine Namen hineingeschrieben haben. Aber es ist klar, das sind die mitwirkenden Behörden und damit ist auch ein ganz eindeutiger Adressat dort und nicht die Stiftung Naturschutz. Das wollte ich hier noch mal klargestellt haben. Ich denke, dass wir damit auch wirklich für den Bürger eine nachvollziehbare Information gewährleisten.
(Beifall SPD)
(Abg. Kummer)
Ich halte das Gesetz für gut gelungen und bitte um Zustimmung. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dateien
- re613202.pdf
PDF-Datei (56 KB)
