Thüringer Gesetz über das Nationale Naturmonument „Grünes Band Thüringen“ 1/2

Tilo Kummer
RedenUmweltTilo Kummer

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4464

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch ich möchte ganz herzlich die Vertreter der Nationalen Naturlandschaften, der Umweltverbände, der Freunde des Grünen Bandes heute hier im Plenarsaal begrüßen. Ganz besonders freue ich mich, dass Kai Frobel mit hier ist als einer von denjenigen, die Wesentliches geleistet haben, um von Anfang an auf den Artenreichtum im Grünen Band hinzuweisen.

Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir am Anfang ein paar Worte als Ausschussvorsitzender. Frau Tasch, ich bin ausgesprochen dankbar, dass dieser Gesetzentwurf als Gesetzentwurf in den Thüringer Landtag kam, weil ich glaube, dass es eine solche öffentliche Debatte zu diesem Gesetz, zu diesem ausgesprochen sensiblen Thema, auf dem Verordnungsweg nie gegeben hätte und diese Vielzahl von Änderungen, die vorgenommen worden sind, auch nicht. Von der Seite glaube ich, war es der richtige Weg.

 

Ich möchte einen ganz, ganz herzlichen Dank an die Landtagsverwaltung richten, die in einem sehr umfangreichen Verfahren mit einen Gutachten zur Abgrenzung des Geltungsbereichs zur Verfassungskonformität des Gesetzes, mit der Prüfung, was das Zusammenspiel mit Bundesrecht angeht inklusive Benehmenseinholung, hier eine sehr, sehr wichtige Arbeit geleistet hat. Ich möchte dem Umweltministerium ganz herzlich danken, was sich bis zum Ende auch immer wieder mit Vorschlägen entsprechend eingebracht hat, mit Hinweisen der Landgesellschaft, die in sehr, sehr kurzer Zeit die Flurstücksliste zu einem doch relativ alten Kartenwerk, was heute beschlossen werden soll, vorgelegt hat, und den Mitgliedern des Umweltund des Infrastrukturausschusses, die sich sehr intensiv in die Debatte eingebracht haben, ebenso aber auch den Anzuhörenden. Ich glaube, es ist nicht selbstverständlich, dass Menschen sich mehrfach in Anhörungen des Landtags einbringen, immer wieder aufschreiben, was sie für Befürchtungen, für Bedenken beim Gesetzentwurf haben, Vorschläge machen, wie es geändert werden könnte und so bis zum Ende über einen Zeitraum von 13 Monaten bei der Stange bleiben.

 

Ich hätte mir am Ende ein bisschen mehr Bearbeitungszeit gewünscht, aber nach 13 Monaten ist es sicherlich auch legitim zu sagen, jetzt ist Schluss. Dass es am Ende knapp wurde, das sehen Sie an mehreren Änderungsanträgen, die heute vorliegen, und auch daran, dass ich jetzt noch einen Änderungsantrag mündlich vortragen möchte. Der liegt bei Ihnen allen auf dem Tisch,

 

(Zwischenruf aus der CDU-Fraktion: Nein!) (Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Ja!)

 

ist ausgeteilt worden durch die Landtagsverwaltung. Die Beschlussempfehlung wird wie folgt geändert:

 

Erstens: In Nummer 11 werden in Satz 1 nach dem Wort „Schutzgebietskarte“ die Wörter „mit Stand vom 28. Februar 2017“ eingefügt.

 

Zweitens: In der Überschrift der Anlage wird in Ziffer 12 die Angabe „Februar 2017“ durch die Angabe „28. Februar 2017“ ersetzt.

 

Das ist notwendig, um deutlich zu machen, dass Schutzgebietskarte und Flurstücksliste, die angehängt sind, vom gleichen Tag stammen, und das wiederum ist notwendig, damit beides übereinstimmt, weil es möglich sein kann, dass es auch innerhalb des Februars 2017 Änderungen an den Flurstücken gegeben haben könnte.

 

Meine Damen und Herren, Frau Tasch, ich glaube, in einem sind sich auch im Ausschuss alle einig gewesen: Wir wollen im Bereich dieser ehemaligen unmenschlichen Grenze, die auch ein wesentliches Ergebnis der nationalsozialistischen Verbrechen gewesen ist, die Erinnerungskultur bewahren – und das auf Dauer. Und was wir auch wollen – auch da, glaube ich, sind sich alle einig – ist, dass das Grüne Band als europaweiter Biotopverbund eine wesentliche Rolle im Sinne des Naturschutzes, im Sinne der Arten einnehmen soll, die eine Verknüpfung von Lebensräumen brauchen – in einer Landschaft, die durch Infrastrukturen, die für Tiere nicht überwindbar sind, immer weiter zerstückelt wird.

Der eingebrachte Gesetzentwurf der Landesregierung war der Versuch, beides auf sinnvolle Art und Weise zusammenzubringen. Wenn ich mir Ihren Entschließungsantrag ansehe und Ihre Rede von vorhin nehme, dann muss ich feststellen, dass Sie auf der einen Seite sagen: Das geht alles naturschutzfachlich nicht weit genug, weil die Kriterien des Bundesgesetzes für ein Nationales Naturmonument hier nicht hinreichend erfüllt sind. Auf der anderen Seite sagen Sie: Das ist aber naturschutzfachlich viel zu viel, es sind viel zu viele Vorschriften, die wir nicht machen dürfen. Das müsste ja eigentlich mal aufgelöst werden.

 

Meine Damen und Herren, als die Fraktion der Grünen in der letzten Legislatur mit dem Vorschlag der Ausweisung eines Nationalen Naturmonuments im Bereich des Grünen Bandes kam, war ich – ehrlich gesagt – sehr skeptisch, weil für mich das zentrale Problem war, dass ich mir schwer vorstellen konnte, dass es Sinn machen kann, in einen Biotopverbund gezielt Touristen hinein zu lenken, weil die Arten, die scheu sind, die einen Biotopverbund brauchen, um sich auszubreiten, die das eben in der normalen Kulturlandschaft nicht können, auch ihre Rückzugsräume brauchen – und so breit ist das Grüne Band nicht.

 

Wir haben dann anschließend, als der Gesetzentwurf auf dem Tisch lag, sehr intensiv diskutiert. Es gab einige Freunde, die zu mir kamen und sagten: Menschenskinder, ihr schafft eine neue grüne Grenze; die gesagt haben: Leute, ich habe jahrelang an einer Grenze gewohnt, habe dort mein Leben verbracht, war immer von Einschränkungen betroffen, ich war immer von Verboten betroffen, ich will keine neuen Verbote. Das war die Ausgangslage, die deutlich gemacht hat, wie sensibel wir mit diesem Thema umgehen müssen. Es war für mich von Anfang an klar – auch für unsere Fraktion: Es geht uns nicht darum, Menschen mit diesem Gesetzentwurf zu gängeln und – Frau Tasch, wie es in Ihrem Entschließungsantrag so schön steht – Eigentumsrechte auszuhöhlen. Die Menschen im Bereich des Grünen Bandes haben Eingriffe ins Eigentum in der Vergangenheit häufig hinnehmen müssen und waren dem ohnmächtig ausgesetzt. Das wollen wir gerade mit diesem Gesetzentwurf nicht. Und ich sage Ihnen: Bei dem, was wir hier formuliert haben, gerade im Bereich Landund Forstwirtschaft, wo wir sogar noch ermöglicht haben – was in der Naturschutzbranche sehr intensiv diskutiert wurde, ob das der richtige Weg ist –, dass gebietsfremde Arten durch landund forstwirtschaftliche Betriebe eben ausgebracht werden können. Wo sehen Sie denn die Aushöhlung des Eigentums?

 

Ich muss sagen, das stört mich ganz gewaltig, denn das ist das, was passiert, wenn man Menschen immer wieder versucht zu suggerieren: Mit diesem Gesetzentwurf werdet ihr in der Bewirtschaftung eures Waldes beschnitten. Das führt dann am Ende dazu, dass Leute Kahlschläge im Grünen Band machen, nur weil sie Angst haben, dass sie nach Verabschiedung des Gesetzes ihr Holz nicht mehr ernten dürfen. Und das ist eine Situation, die schadet uns allen.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Deshalb bitte ich hier um Ehrlichkeit, weil das ein ganz wichtiger Punkt ist. Es geht um die Bewahrung dieses wesentlichen Bereichs der Erinnerungskultur und des Naturschutzes. Das, denke ich, ist in der Abwägung mit den Dingen, die hier im Gesetz formuliert wurden, mit diesem Kanon aus Geboten, aus Verboten und aus Bereichen, wo diese Verbote gar nicht gelten, gut gelungen. Die Gemeinden haben zu Recht gesagt: Wir möchten uns auch zukünftig weiterentwickeln können, wir wollen nicht dauerhaft als Grenzlandgemeinde in unserer Ausweitung beschnitten werden. Und wir haben gesagt: Gut, dann sollen diese Gemeinden auch künftig ein Planungsrecht haben, auch im Bereich des Grünen Bandes, wenn sie denn zwei Dinge berücksichtigen – den Biotopverbund und die Erinnerungskultur.

 

Vorhin ist der Betriebsrat von Kali + Salz begrüßt worden. Das möchte ich auch ganz herzlich machen. Ich habe mir das bei Kali + Salz angesehen. Sie haben, als die Haldenerweiterung ins Grüne Band hineinging, den Biotopverbund außen herumgelegt und die Erinnerungskultur an diesen Biotopverbund gesichert. Das ist sicherlich ein Punkt, wie man sich das vorstellen kann, wenn künftig eine Kommune im Grünen Band planungsrechtlich Dinge lösen will, dass sie das entsprechend dann auch außerhalb des Grünen Bandes realisiert. Wenn man sich anschaut, welche Autobahnen, welche ICE-Trassen und Ähnliches durch die ehemalige innerdeutsche Grenze gehen, wurde mit dem Gesetz jetzt auch dafür eine Möglichkeit geschaffen, dass man außerhalb des Bereichs des Grünen Bandes schaut, wie ein Biotopverbund realisiert werden kann. Die Grünbrücke über eine Autobahn ist von der Investition her eine so gigantische Geschichte, das kann man im Grünen Band niemandem anbieten. Wenn ich aber schauen kann, ob ein Fluss außerhalb des Grünen Bandes mit einem entsprechenden Grünbereich rundherum vielleicht geeignet ist, um den Biotopverbund in solchen Bereichen herzustellen, weil die Autobahn mit einer Brücke darüber geht, dann haben wir diese Option im Gesetzentwurf ermöglicht. Ich glaube, das ist ein wichtiger Schritt.

 

Frau Tasch, die Kolonnenwegplatten: Wir haben in der Anhörung erstens festgestellt, dass der Kolonnenweg schon denkmalrechtlich geschützt ist, dass jeder, der die Kolonnenwegplatten einfach herausreißt, ein Problem mit dem Denkmalschutz bekommt – zum Tag heute, ohne Verabschiedung des Gesetzes. Wir haben aber auch gesagt, dass nicht jeder die Kolonnenwegplatten in Lochbauweise wie zu DDR-Zeiten neu betreiben muss. Das ist doch klargestellt worden.

 

(Zwischenruf Abg. Mühlbauer, SPD: Und wer hat diese Frage gestellt? – Ich!)

 

Zum Pflege-, Entwicklungsund Informationsplan: Es ist klargestellt worden, nur mit Zustimmung des Eigentümers. Da geht es nicht darum, wann der ausgelegt wird, nein, wenn im Pflege-, Entwicklungsund Informationsplan eine Maßgabe für ein einzelnes Grundstück steht, dann muss die im Vorfeld mit dem Eigentümer abgestimmt worden sein, sonst gibt es das nicht. Deshalb ist es eben gerade kein Eingriff ins Eigentum, wenn der Eigentümer freiwillig die Sachen auf den Weg bringen muss.

 

 

Meine Damen und Herren, wir haben aus meiner Sicht gut geregelt, dass die Stiftung Naturschutz als größter Flächeneigentümer im Grünen Band der Träger des Grünen Bandes ist.

 

(Beifall SPD)

 

Ich finde es auch gut, dass die Möglichkeit besteht, dass die Gebietsbetreuer auch von Trägern in der Region eingestellt werden können, um gerade die regionale Bindung zu haben, um die Einbindung in ein Team vor Ort zu haben. Man kann dort auch mal eine Krankheitsvertretung realisieren usw. Ich glaube, das ist ein guter Weg. Das hilft auch den Trägern. Es hilft zum Beispiel auch dem Grenzlandmuseum, wenn sie einen Gebietsbetreuer einstellen.

 

Wir haben mit einer Präambel klargestellt, dass die Erinnerungskultur und der Naturschutz im Bereich gleich gewichtet sind. Es ist sehr viel getan worden. Gerade, was die Abgrenzung des Geltungsbereichs angeht, haben wir Regelungen getroffen. Es gibt jetzt auch eine Flurstücksliste. Man kann also in die Flurstücksliste schauen, ob man betroffen ist. Im Zweifel für den Angeklagten – wenn man denn im Grünen Band gezeltet haben sollte und das nicht wusste, wird man dann nicht vermessen. Stattdessen wird gesagt, beim nächsten Mal bitte hier nicht wieder. Wir haben gesagt: Wo es Unklarheiten gibt – gerade in Bezug auf Landund Forstwirtschaft; bei der Landwirtschaft könnte es ein Grünlandumbruch sein, aber nach landwirtschaftlichem Fachrecht auch schon unter hohen Auflagen stehen –, wird, wenn man nicht weiß, wo der Grenzverlauf ist, auf Kosten des Landes festgestellt, wo das Nationale Naturmonument anfängt und wo es aufhört. Damit, denke ich, sind die Bedenken, die an uns herangetragen worden sind, weitgehend ausgeräumt.

 

Zum Änderungsantrag von Jens Krumpe: Ich verstehe ihn gut. Ich hätte mich gefreut, wenn die Karten die Ansprüche erfüllt hätten, die hier im Änderungsantrag formuliert sind. Aber, meine Damen und Herren, Sie können sich alle – Frau Becker hat es vorhin ausgeführt – an den dicken Ordner erinnern, den wir bekommen haben. Wir standen am Ende auch vor der Frage, machen wir die Kartenblätter neu zum aktuellen Stand? Mit der Beratung hat es ja 13 Monate gedauert, der Kartensatz war schon etwas älter. Ich gebe zu, ich hätte es unerträglich gefunden, wenn jeder von uns so einen neuen Packen bekommen hätte, denn wir müssen auch irgendwie ein bisschen an die Natur denken, wenn wir so ein Gesetz machen. Wann der Stand des Kartenblattes ist, ist relativ egal, Hauptsache Flurstücksliste und Kartenblätter sind einheitlich, denn dann kann ich es zu dem Zeitpunkt nachvollziehen und ich kann mir die Historie der Grundstücke ansehen, wenn sich die Grundstücksbezeichnung geändert haben sollten infolge von Trennvermessungen oder Überharken und Beseitigung und was es alles gibt. Deshalb: Wir haben Rechtsklarheit. Die Lesbarkeit ist nicht toll, das gebe ich zu, aber man kann es trotzdem nachvollziehen. Und deshalb, denke ich, sollten wir es dabei belassen.

Meine Damen und Herren, am Ende, will ich sagen, haben wir auch nicht den Bedarf, eine Evaluierung reinzuschreiben. Wenn der Pflege-, Entwicklungsund Informationsplan greift und wir feststellen, dass sich Dinge ändern müssen, dann kann man ein Gesetz auch ohne Evaluierungsregelung ändern. Das ist auch nicht das Problem. Ich denke, wir werden auch in den nächsten Monaten und Jahren zu Erlebnissen, zu Erfahrungen im Grünen-Band-Bereich kommen, wie es mir neulich ging bei einer Wanderung mit den Naturfreunden, wo man dann feststellt, dass es der richtige Weg war, den wir beschritten haben.

 

Ich hatte bei den Naturfreunden bei mir in Südthüringen zu einer Wanderung eingeladen. Da kamen spontan ehemalige Grenzer und es war auch ein ehemaliger Wehrdienstverweigerer dabei, die dann anfingen, miteinander über die Zeit damals zu diskutieren. Der Grenzer erzählte uns, wo er noch in den 80er-Jahren Minen geräumt hatte. Es war eine richtig spannende Diskussion und man hat gemerkt, wie wichtig es den Menschen ist, über diese Zeit zu reden, ihre Erfahrungen von damals auszutauschen, sich daran zu erinnern, miteinander ins Gespräch zu kommen. Das fand statt, ohne dass wir in dem Bereich irgendwelche Tiere gestört hätten, die sich gerade im Grünen Band bewegen, weil es dort breit genug gewesen ist.

 

Man hat aber der Landschaft schon angemerkt, dass sie große Rückzugsräume bietet und dass man naturschutzfachlich in einer ausgesprochen wertvollen Gegend unterwegs ist. Auch wenn ich mir ansehe, wie die Bewirtschaftung im Moment erfolgt: Die Hutelandschaft mit den Teichwiesen, die jetzt bei uns bei Streufdorf ausgeweitet werden soll, ist dort ein exzellentes Beispiel, wo mit Heckrindern und Koniks eine extensive Pflege im Bereich des Grünen Bandes vorangetrieben wird. Man kann dort wirklich sehen, dass sich in dieser Landschaft etwas tut und dass die Vereinigung von Erinnerungskultur und Naturschutz auf einem guten Weg ist. Von der Warte her vielen Dank für das Gesetz, vielen Dank für die Arbeit, vielen Dank für die Überarbeitung. Ich wünsche dem Grünen Band als Nationalem Naturmonument einen großen Erfolg.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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