Thüringer Gesetz über betreute Wohnformen und Teilhabe (Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz - ThürWTG -)
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/7006
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich will gleich beim Staatssekretär anschließen - das sollte uns schon gelingen und das muss uns gelingen, dass wir dieses Gesetz in dieser Legislaturperiode - ich sage sogar, wir sollten das bis zum Frühjahr abschließen,
(Beifall FDP)
weil dann findet hier nicht mehr viel in diesem Haus statt außer Wahlkampf. Dieses Gesetz hat es, ähnlich wie das Krankenhausgesetz, nicht verdient, auch im Interesse der Bewohner der stationären Einrichtungen und der neuen Wohnformen, dafür benutzt zu werden. Zum anderen muss ich sagen, es gab früher einen alten Schlager, „Endlich, endlich, endlich“, ist dieser Gesetzentwurf, auf den eigentlich alle lange warten, heute hier in diese Haus eingebracht. Mir haben natürlich viele Kollegen auch aus anderen Bundesländern gesagt, seid froh, dass ihr noch das Bundesgesetz habt und das gültig ist bei euch, denn wir haben die Erfahrung gemacht, mit unseren Heimgesetzen ist es immer schlechter geworden.
Da möchte ich jetzt zu dem Entwurf der Landesregierung sagen, das möchte ich nicht auf dieses Gesetz beziehen, das sage ich an dieser Stelle erst mal, denn es hat sich zum ursprünglichen Entwurf schon einiges geändert. Ich gebe Ihnen recht, Herr Staatssekretär, jawohl, wir brauchen auch dieses Gesetz, weil sich die Formen des Wohnens sowohl für behinderte Menschen aber auch für ältere Menschen geändert haben. Den Begriff, wie wir das früher kannten, „Alten- und Pflegeheim“, den gibt es schon lange nicht mehr, dass ich in einem Heim meinen Lebensabend verbringen kann oder will. Dann hatten wir die reinen Pflegeheime. Aber es gibt ja auch den Trend - und das ist gut so - bei unseren Menschen, so lang wie möglich seine Zeit und sein Leben im häuslichen Umfeld zu verbringen bei Gewährleistung einer hohen Lebensqualität, selbst wenn ich pflegebedürftig bin. Ich glaube, dieses Gesetz trägt dem auch Rechnung.
Deshalb ist es richtig, dass wir besonders neue Wohnformen betrachten, auch der unterschiedlichen Organisationsart. Das finde ich gut. Weil, das sind auch meine Erfahrungen, liebe Kolleginnen und Kolleginnen, diesen Begriff, wie wir ihn bisher kannten, dieses sogenannte „betreute Wohnen“ - ich kann es bald nicht mehr hören. Betreutes Wohnen sage ich an dieser Stelle, weil oft betreutes Wohnen, wie es jetzt stattfindet, ganz einfach teilweise Abzocke war, was dort mit Menschen, mit diesen Bewohnern betrieben wurde, indem die einfach, weil in dieser Wohnung für betreutes Wohnen ein Klingelknopf für den Notfall installiert war, dieser Klingelknopf gleich auf den Mietpreis aufgeschlagen wurde. 100 € mehr Miete dafür, dass das eine betreute Wohnform ist. Wenn du Hilfe brauchst, kommt jemand, wenn du keine Hilfe brauchst, ist gut, aber du bezahlst jetzt erst mal die höhere Miete. Deshalb finde ich auch gut, dass gesetzlich dort an dieser Stelle klare Festlegungen getroffen sind, welche Anforderungen an die jeweilige Wohnform gestellt werden.
Gut angesetzt finde ich, dass klar festgelegt wurde, welche Einrichtungen unter dieses Gesetz fallen, welche Wohnformen es gibt und besonders richtig finde ich, dass die selbst organisierten Wohnformen definiert werden, das heißt, die Wohnformen, wo der Bewohner selbst festlegen kann, welcher Hilfsdienst, welcher Pflegedienst zu ihm kommt, ohne dass das dann über einen Mietvertrag festgelegt ist. Ich kenne das jetzt schon leider auch oft von kommunalen Wohnungsgesellschaften, die so etwas anbieten. Da steht dann schon direkt im Mietvertrag drin, welcher Pflegedienst dort durch die Bewohner zu benutzen ist, wofür es gar keine rechtliche Grundlage jetzt gibt. Das sind Erfahrungswerte. Deshalb finde ich gut, dass diese Einrichtungen, wo so etwas im Mietvertrag steht, jetzt unter dieses Gesetz fallen. Ich glaube, da wird sich manche Wohnungsgesellschaft überlegen, ob sie das noch in den Mietvertrag reinschreibt oder ob sie dann diese selbstorganisierte Wohnform wählt, in der der Bewohner dann selbst bestimmen kann, wer zu ihm kommt, wer ihn pflegt.
Besonders gut finde ich, dazu hatten wir uns schon beim ersten Gesetzentwurf sehr deutlich geäußert, ich unterscheide es jetzt einmal so, dass diese Einrichtungen, in denen ich den Pflegedienst nicht selbst wählen kann, unter die Kontrolle fallen. Ich meine dort besonders diese Einrichtungen - ein hochsensibles Thema -, in denen Beatmungspatienten betreut werden. Ich nenne jetzt hier bewusst keine Firmen, die das machen. Dort wird eine gute Arbeit geleistet und die Problematik ist die, gerade die Angehörigen sind froh, wenn sie ihre zu Betreuenden in so einer Einrichtung unterbringen, aber diese Einrichtungen waren bisher jeglicher Kontrolle entzogen. Das, finde ich, kann man diesen Bewohnern nicht zumuten, die eigentlich nicht mehr in der Lage sind, über ihr Leben selbst zu bestimmen. Da hat man ganz einfach Wohnungen gemietet, die Bewohner haben selbst die Mietverträge abgeschlossen, der Träger, der dort die Betreuung übernommen hat, hat die Geräte installiert, hat die Pflegeperson zur Verfügung gestellt. Aber selbst sind ja dort nicht Pflegeleistungen abgerechnet worden, weil die Gebührensätze so hoch waren, dass die keine Pflegesätze abrechnen brauchten und damit jeglicher Kontrolle - auch durch den medizinischen Dienst - entzogen waren. Deshalb finde ich gut, dass wir hier in diesem Gesetz diesen Weg gefunden haben. Das werden die Träger nicht gut finden. Ich kann da nur an das Ministerium gerichtet sagen: Bei dieser Frage standhaft bleiben, wenn es dann in der Anhörung Einsprüche gibt.
Gut finde ich auch, dass die Fragen der Einrichtung der Eingliederungshilfe mit einbezogen werden in dieses Gesetz, weil gerade auch dort kommt es auf Qualitätsstandards an und vor allem dort kommt es auch darauf an, dass wirklich die ausgehandelten Pflegesätze, die oft zulasten der Kommunen gehen, dass dafür auch die Gewähr gegeben wird, dass dieses Geld auch für die Betroffenen eingesetzt wird und da eine hohe Qualität geliefert wird.
(Beifall DIE LINKE)
Das finde ich gut und das muss in dieses Gesetz hinein. Da spreche ich selbst als Vater mit eigener Erfahrung dafür, dass das wirklich nötig ist. In dem Zusammenhang gebe ich dem Staatssekretär recht, jawohl, auch die Frauenbeauftragte, erst habe ich ein bisschen gegrinst. Aber da muss ich sagen, dann habe ich an meine angeheiratete Tochter gedacht, die in so einer Einrichtung ist. Jawohl, solche Probleme gibt es. Und die Mädels dort in diesen Behinderteneinrichtungen, die sind solchen Sachen ausgeliefert teilweise und wissen nicht, an wen kann ich mich jetzt wenden und um Hilfe bitten? Deshalb ist das gut, dass das in diesem Gesetz drin ist. Ich muss auch sagen, es wird deutlich, dass dort der Bewohner wirklich im Mittelpunkt steht, insgesamt im Gesetz und auch seine Lebensqualität im Mittelpunkt steht, Mitspracherecht gewährt wird und dergleichen mehr. Manches liest sich dann natürlich im Gesetz mit den vielen Sanktionsmaßnahmen, den Kontrollmaßnahmen so: Wird denn eine schlechte Arbeit geleistet? Es wird auch jetzt schon in den Einrichtungen in der Regel und im Prinzip eine gute Arbeit geleistet. Aber klar, muss ich schon bestimmte Prinzipien festlegen. Natürlich steht auch drin, Qualitätsmanagement ist vorzuhalten, das ist richtig. Zum Qualitätsmanagement gehört aber aus meiner Sicht eigentlich selbstverständlich das Beschwerdemanagement dazu. Ob man das nun extra noch mal reinschreiben muss? Verkehrt ist es nicht. Aber das sind nun mal Selbstverständlichkeiten, die eigentlich darin sind, auch die Frage Aufzeichnungspflichten und dergleichen mehr, auch richtig, Personal usw. Nur auf eins möchte ich hinweisen, das müsste man da noch mal auch in den Ausschüssen diskutieren. Die Einrichtungen haben zwei Meldeebenen, wo sie zum Beispiel Personal und Bewohner melden müssen. Das ist nämlich in dem Falle dann entsprechend dem Gesetz an die Heimaufsicht, ich nenne es jetzt mal Heimaufsicht, an die zuständige Behörde, und gleichzeitig gehen aber die gleichen Meldungen noch mal an die Kostenträger ab. Das ist eine Bürokratie. Vielleicht kann man dann auch zwischen Kostenträger und der zuständigen Behörde eine Vereinbarung treffen, dass die Daten ausgetauscht werden. Das sollten wir mal diskutieren.
Wenn ich das so positiv hier alles dargestellt habe, aber, Frau Ministerin, ein paar Kritikpunkte muss ich trotzdem anbringen. Als Erstes hatten wir im letzten Plenum den Pflegepakt hier auf der Tagesordnung. Unter anderem hatten Sie dort auch die Arbeit der Arbeitsgruppe 3 geschildert. Nun, als der Gesetzentwurf kam, habe ich mich natürlich gleich mit dieser Arbeitsgruppe 3 in Verbindung gesetzt. Ich sage mal, da habt ihr mir gar nichts erzählt, weil, da kennt man einige, die da drin sind, aus dem Bereich der Wohlfahrtspflege. Wieso habt ihr mir vorgestern nicht erzählt, dass ihr das Gesetz schon im Prinzip verabschiedet habt, den Gesetzentwurf usw. Da waren die genauso überrascht über die Anfrage, die ich ihnen gestellt habe, weil, das wussten sie nicht, dass dieser Gesetzentwurf in dieser Form vorlag. Das kann ich nur an dieser Stelle erst mal hier wiedergeben. Jawohl, Herr Schnellbach hat dort grobe Züge dargelegt und dergleichen mehr. Herr Dietrich hat das auch gemacht, aber der Gesetzentwurf als Ganzes, der wurde zumindest nach den Befragungen und Gesprächen, die ich mit den Mitgliedern der Arbeitsgruppe 3 geführt habe, dieser Arbeitsgruppe 3 nicht in dieser Form vorgelegt. Das muss ich hier an dieser Stelle kritisieren. Weil das wäre dann ein bisschen ein Widerspruch zu dem, Frau Ministerin, was Sie zum Pflegepakt erzählt haben. Dann brauchen wir die Arbeitsgruppe nicht. Da hätte ich mir schon mehr gewünscht, dass die dort mit einbezogen sind.
Herr Staatssekretär, Sie haben es selber angedeutet, ein Hauptproblem habe ich. Das ist wieder der Paragraph, wo steht, es wird alles über Verordnung geregelt. Nun gehe ich davon aus, gerade was den Personalschlüssel betrifft, dass es da durchaus auch entsprechende bestimmte Anforderungen, Veränderungen geben kann; und ich müsste jedes Mal das Gesetz ändern. Bis jetzt haben wir einen Personalschlüssel. Der ist nämlich in der Heimbetriebsverordnung auf Grundlage des Bundesgesetzes verankert. Da haben wir einen ganz konkreten zahlenmäßigen Personalschlüssel. Jetzt habe ich Sie vorhin nicht so richtig verstanden. Das mit den Verordnungen werden wir dann regeln, so ungefähr hatten Sie gesagt. Bloß ich muss jetzt die Frage stellen: Wenn das Gesetz in Kraft tritt und wir haben zeitgleich keine Verordnung zu dem Personalschlüssel, was ist dann? Können dann die Träger machen, was sie im Prinzip wollen? Aus meiner Sicht gilt dann die Heimbetriebsverordnung nicht mehr, weil wir dieses Gesetz haben. An was für einen Schlüssel halten die sich dann? Gehen Sie da nach dem Motto, was wir haben, haben wir, stellen wir ein oder was? Also da sehe ich eine ganz große Gefahr, dass hier Fachkräftestandards, was die Ausstattung betrifft, abgebaut werden können. Und wenn dann eine Verordnung erst später kommt, dann haben wir einen gewissen Status quo und dann bin ich mal auf die Diskussion mit den Trägern gespannt. Also wenn wir da schon den Personalschlüssel über Verordnung klären wollen, dann müsste aus meiner Sicht mit der Verabschiedung des Gesetzes zumindest diese Verordnung zeitgleich in Kraft treten.
(Beifall DIE LINKE)
Sonst, befürchte ich, geraten wir hier wirklich in einen luftleeren Raum, der sich dann nicht positiv auf die zu Pflegenden oder zu Betreuenden auswirken wird. Also das wird, glaube ich, noch mal aus unserer Sicht ein Hauptpunkt sein, den wir dann im zuständigen Ausschuss bereden müssen. Und die letzte Bemerkung wäre dann natürlich, wenn es um diese Verordnung geht, dass wir dann auch sagen, dann sollten schon diese Verordnungen gerade mit dem Personalschlüssel im Einvernehmen mit dem zuständigen Fachausschuss hier im Landtag erfolgen. Auch ich wünsche uns eine angeregte Debatte darüber.
(Beifall DIE LINKE)
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