Thüringer Gesetz über betreute Wohnformen und Teilhabe 2/2

RedenJörg KubitzkiGesundheit

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/7006


Danke, Frau Ministerin. Danke, Frau Präsidentin. Zwei Bemerkungen möchte ich noch machen.


Erstens zu Frau Siegesmund mit den Verordnungen. Da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Jedes Gesetz, was sich dann auf Verordnung zurückzieht, ist im Prinzip, wie soll ich sagen, sehr verwässert. Aber ich sage mal so, rein taktisch, im Gesetz ist auch ein Paragraf, ich komme jetzt nicht auf die Nummer, eine Art Übergangsparagraf, dass, bevor Verordnungen erarbeitet werden, die jetzigen Verordnungen gelten. Da muss ich sagen, die sollen wir uns angucken oder hätte man angucken müssen oder ich habe es. Da muss ich sagen, da bin ich froh, dass die noch gelten. Das sage ich mal an dieser Stelle. Dann wir die Zeit das bringen.


(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das macht es aber auch nichts besser.)


Zweitens zum Herrn Gumprecht. Sie haben mit Ihrem Beispiel, wo Sie das mit der Tochter und den Eltern gesagt haben, weil wir die Zahl 3 weghaben wollten, würden wir dann, wenn wir die Zahl 3 weglassen, wenn die Tochter ihre Eltern pflegt, daraus eine Strukturabhängigkeit machen oder so ähnlich haben Sie es gesagt. Wenn ich das Gesetz jetzt lese, fällt das gar nicht darunter, weil die Eltern Pflegegeld bekommen und sich das selber organisiert haben. Wenn sie sich das selber organisiert haben, dass ihre Tochter sie pflegt,


(Beifall DIE LINKE)


fallen sie nicht unter das Gesetz. Bei Ihnen fällt es darunter.


(Zwischenruf Abg. Gumprecht, CDU: Nein!)


Ja, Sie haben es aber hier gesagt. Das ist für mich das Beispiel, will ich jetzt auch nicht streiten, aber allein dieses Beispiel, diese unterschiedliche Auslegung zeigt, wie schlecht lesbar dieses Gesetz geschrieben ist. Danke.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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