Thüringer Gesetz über betreute Wohnformen und Teilhabe 1/2

RedenJörg KubitzkiGesundheit

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/7006


Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, als Thüringen sind wir das letzte Bundesland, was ein solches Gesetz verabschiedet. Wir hinken also der Entwicklung in diesem Bereich hinterher. Es gab schon einen Gesetzentwurf, kann ich mich erinnern, in der letzten Legislatur, der war schlecht geschrieben und wurde dann von der damaligen Sozialministerin Frau Lieberknecht gar nicht erst hier in den Landtag eingebracht. Die jetzige Landesregierung hat nun nach langer Zeit den jetzigen Gesetzentwurf eingebracht und im Prinzip versucht das aufzuholen, was wir bisher in Thüringen versäumt haben. Die klassische Form, meine Damen und Herren, der Heimversorgung als einziges Angebot für Pflegebedürftige oder Menschen mit einem besonderen Betreuungsbedarf gibt es schon lange nicht mehr. Die Zeiten des klassischen Feierabendheimes oder Pflegeheimes sind vorbei.


(Zwischenruf Abg. Lehmann, CDU: Gott sei Dank.)


Genau, Gott sei Dank. Das ist richtig. Und zum Glück setzt sich der Grundsatz „ambulant vor stationär“ immer mehr durch und dabei geht es vor allem darum, dass die Menschen, die sowohl Pflege brauchen, als auch Menschen mit einem Handicap, die einen besonderen Betreuungsbedarf brauchen, in die Lage versetzt werden, selbstbestimmt zu leben, und das ist eigentlich das Wichtigste, worum es in diesem Gesetz gehen sollte. Und hören wir die Bezeichnung WG, dürfen wir nicht mehr nur an Studenten oder Jugendliche denken, die in so einer WG wohnen, sondern Senioren-WGs nehmen immer weiter zu und auch Menschen mit einem Handikap, besonders mit einer geistigen Beeinträchtigung, werden in Wohngruppen auf ein weitgehend selbstständiges Leben vorbereitet. Da wird es Zeit, dass wir ein Gesetz bekommen, was dieser Entwicklung Rechnung trägt. Dieses Gesetz unternimmt den Versuch, dieser Entwicklung zu entsprechen. Es sind dort genannt Definitionen von Wohnformen, selbstorganisiert - nicht selbstorganisiert wird dort vorgenommen und es ist der Grundsatz „ambulant vor stationär“ zumindest enthalten im Gesetz.


Aber ich muss Ihnen, Frau Ministerin, meine Damen und Herren, nach dieser langen Erarbeitungszeit ist dieses Gesetz grottenschlecht geschrieben.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Das müssen wir an dieser Stelle sagen. Frau Mühlbauer hatte vorhin den Begriff zu dem Fischereigesetz geschrieben, was wir da besprochen haben, schlecht lesbar. Dieses Adjektiv trifft auf dieses Gesetz, was wir jetzt besprechen, voll inhaltlich zu. Grottenschlecht geschrieben.


(Beifall DIE LINKE).


Es sind Gesetzesformulierungen darin, die muss ich Ihnen zeigen. Wenn ich als Sozialausschussmitglied aus dem Haus des Ministeriums einen Handzettel bekomme, wo definiert ist, was eigentlich mit den einzelnen Paragraphen gemeint ist - was stationäre Einrichtungen sind, was selbstorganisiert ist, was eine betreute Wohnform ist, wer darunter fällt, wenn wir diesen Handzettel brauchen - dann muss ich sagen, dann taugt dieses Gesetz stilistisch überhaupt nichts. Das müssen wir an der Stelle sagen. Die Praxis wird das dann in Zukunft zeigen, die Anhörung hat das schon gezeigt, dass natürlich durch diese unklaren Formulierungen im Gesetz viele Möglichkeiten der Auslegung für die Betreiber und Träger vorhanden sind. Das führt zu Unsicherheiten bei den Betreibern, aber das führt aber auch zu Unsicherheiten bei den Bewohnern. Natürlich bin ich mir im Klaren, das hat die Anhörung auch gemacht. Es ging bei der Anhörung natürlich auch um Betreiberinteressen, es ging um Trägerinteressen. Das konnte man deutlich erkennen. Aber uns sollte es hier nicht um Betreiberinteressen gehen oder um Trägerinteressen. Uns sollte es darum gehen, dass die Menschen, die in solchen Einrichtungen wohnen und leben eine ordentliche Qualität der Betreuung erhalten und dass eindeutig geregelt ist, was ihnen zusteht und was ihnen nicht zusteht oder was ihnen in welcher Wohnform zusteht.


(Beifall DIE LINKE)


Dem kommt dieses Gesetz nicht nach. Ich will Ihnen einige Beispiele nennen: Was große Diskussionen hervorrief - wir kennen das schon -:Betreute Wohnformen von Wohnungsunternehmen werden schon seit vielen Jahren angeboten. Dort ist natürlich auch ein Wildwuchs entstanden. Zum Beispiel müssen in manchen Einrichtungen Bewohner, weil dort ein Klingelknopf ist, und wenn ich mal die Notlage komme, drücke ich drauf und dann bekomme ich Hilfe, müssen Sie erst einmal einen Mietbeitrag zahlen. Da wird ein Beitrag auf die Miete aufgeschlagen, egal ob sie die Hilfe in Anspruch nehmen oder nicht. Das nennt sich dann betreutes Wohnen.


Gut im Gesetz formuliert ist dabei, dass, wenn der Bewohner in solch einer Wohnform seinen Pflegedienst nicht frei wählen kann, dass er dann unter dieses Gesetz fällt. Es gibt genügend Beispiele, wo der Bewohner sich in Mietverträgen verpflichtet, wenn er den Mietvertrag unterzeichnet, dass er nur den und den Hilfsdienst zu nehmen hat. Wenn so etwas angeboten wird, fällt das aus meiner Sicht unter das Heimgesetz.


Aber, dann gibt es ja auch noch niederschwellige Betreuungsangebote, die von Wohnungsanbietern auch angeboten werden. Das war dann die große Frage und Diskussion: Fallen die unter das Gesetz oder fallen die nicht unter das Gesetz? Eindeutig geklärt werden konnte das bisher nicht. Ich sehe hier eine große Gefahr in der Zukunft auf uns zukommen. Wenn es da zum Beispiel ein Wohnungsunternehmen gibt, ich sage jetzt nicht, wo und wer, das altersgerechte, barrierefreie Wohnungen einrichtet und gleichzeitig bildet dieses Wohnungsunternehmen oder gründet dieses Wohnungsunternehmen eine Service-GmbH. Diese Service-GmbH bietet den Bewohnern dieses Hauses Leistungen an. Wenn das jetzt Einkaufsdienste sind mit Beratungsdiensten, wo kann ich welche Hilfe bekommen, fällt es nach diesem Gesetz nicht darunter. Aber wenn diese Service GmbH auch Pflege anbietet, und sagt, wir bieten dir Pflege an bis zu einer Pflegestufe, was weiß ich, und dafür bezahlst du auf deine Miete jeden Monat einen Betrag x drauf.


(Zwischenruf Taubert, Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit: Das geht überhaupt nicht.)


Das geht nicht, aber das Leben ist so. Normalerweise geht es nicht. Aber so was findet statt. Dann muss ich sagen, meine Damen und Herren, ist das für mich verdeckte Pflege, das ist Pflegeleid. Da spreche ich noch nicht mal davon, dass die Bewohner abgezockt werden. Aber letzten Endes lässt das Gesetz das durch seine verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten zu.


Was wir an dem Gesetz kritisieren, was wir auch zu ändern versucht haben, ist, dass die Träger von solchen stationären Wohnformen verpflichtet werden, die ärztliche Versorgung sicherzustellen. Meine Damen und Herren, die ärztliche Versorgung sicherzustellen in einem Heim kann nicht der Träger, weil für den Sicherstellungsauftrag mit Hausärzten und dergleichen mehr ist die Kassenärztliche Vereinigung verantwortlich. Der Träger ist verantwortlich, wenn es dem Bewohner schlecht geht, dass er eine ärztliche Hilfe bekommt, dass der Hausarzt angerufen wird und dergleichen mehr. Wichtiger wäre, dem Träger nicht den Sicherstellungsauftrag zu geben. Das wollten wir in das Gesetz hinein bringen. Aber in diesen stationären Einrichtungen muss es für ärztliche Behandlungen einen Behandlungsraum geben, wo der Arzt den Bewohner behandeln und untersuchen kann. Ich muss mal sagen, hier geht es auch um den Persönlichkeitsschutz. Wenn das in einem Zweibettzimmer gemacht wird und der Mitbewohner kriegt nun mit, was mit dem ist, weiß ich nicht, ob das immer angenehm ist. Das wollten wir zum Beispiel verpflichtend ins Gesetz nehmen.


Ein besonderer Punkt, wo ich sage, an der Stelle kann man dem Gesetz zustimmen, ist die Frage, dass es mit diesem Gesetz endlich gelungen ist, dass die sogenannte Intensivpflege in das Gesetz aufgenommen wurde. Denn diese Intensivpflegebedürftigen schließen eigenständige Mietverträge ab, wohnen in einer WG und werden aber von einem Anbieter betreut. Sie sind im Prinzip deshalb, weil sie eigene Mietverträge abgeschlossen haben, bisher nicht kontrollierbar gewesen. Deshalb bin ich froh, dass das jetzt aufgenommen worden ist, weil diese Pflegebedürftigen ihren Pflegedienst und ihre Möglichkeit, wer sie da betreut, nicht frei wählen können. Aber wir wollten einen Änderungsantrag einbringen, dass die Zahl 3 - Wohngruppen gelten von 3 bis jetzt 24 - herausgenommen wird, weil an dieser Stelle das Gesetz jetzt wieder eine Lücke für die Anbieter aufmacht. Vielleicht, wenn diese Anbieter der Intensivpflege das jetzt hören, gebe ich denen vielleicht sogar eine Handlungsanleitung. Aber ich muss es an dieser Stelle sagen. Wenn jetzt so ein Anbieter, wo man sehr viel Geld verdienen kann, nennen wir jetzt mal eine Firma oder eine Institution, die das hat, die mietet ein Haus, mietet dort die Bewohner ein, jetzt sind das Wohngruppen, mehrere Patienten, und bieten ihre Maschinen und ihre Pflegekräfte dort an. Jetzt könnte dieser Anbieter sagen, gut, ich falle jetzt unter dieses Gesetz, jetzt mache ich mal eins, jetzt suche ich mir hier in Erfurt ein Punkthochhaus, wo Einzelwohnungen drin sind, miete auf mehreren Etagen die Einzelwohnungen, da bringe ich zwei Intensivpflegebedürftige unter, die mieten die Wohnung, oder nur einen, und dann haben sie es wieder geschafft. Sie haben zwei Etagen, sie haben das Monopol dort, aber fallen nicht mehr unter dieses Gesetz. Hier sehe ich eine eindeutige Lücke und das wollten wir an dieser Stelle ändern.


(Beifall DIE LINKE)


Das ist leider nicht erfolgt an dieser Stelle. Insgesamt muss ich sagen, die höchste Form der Zustimmung zu diesem Gesetz von unserer Seite ist die Form der Enthaltung.


(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Was denn nun?)


Das Gesetz hat einen richtigen Ansatz, ist aber grottenschlecht geschrieben und vor allem, die Zeit wird es bringen, es wird viele Fragen bei der Umsetzung geben. Wir werden uns bei dem Gesetz enthalten, um das noch mal eindeutig zu klären.


Zu dem Änderungsantrag der Grünen. Als Erstes haben Sie dort einen Änderungsantrag, was die Frauenbeauftragte betrifft. Das war auch ein breites Thema in der Anhörung mit den Frauenbeauftragten, das will ich jetzt gar nicht weiter ausweiten. Es ging dort vor allem um die Behinderteneinrichtungen, dass es dort oft nicht möglich ist, dass aus dem Bewohnerkreis selbst der Frauenbeauftragte gestellt werden kann, aus objektiven Gründen. der Koalitionsfraktionen und unser Änderungsantrag hatten fast Übereinstimmung. Unser Änderungsantrag ist natürlich abgelehnt worden - die Historie hier in diesem Haus. Der von der Koalition ist angenommen worden und klärt aber, glaube ich, dieses Problem, dass dann die Möglichkeit besteht, als Frauenbeauftragte aus dem Heimbeirat extern, sozusagen Nichtbewohner, zu nehmen, ist meiner Meinung nach eine vernünftige Lösung und aus unserer Sicht geklärt.


Wo ich den Grünen Zustimmung gebe, ist, die gesetzliche Festschreibung einer Fachkräftequote von 50 Prozent. Das würde unbesehen unsere Zustimmung finden. Ich sage natürlich auch an dieser Stelle, dann würde ich mir wünschen, wenn wir das zukünftig sicherstellen wollen, dass dann endlich der Pflegepakt mal anfängt, an dieser Stelle zu funktionieren.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dazu hatten wir einen Antrag.)


Der war aber auch grottenschlecht geschrieben. Es soll aber Heime geben in Erfurt, wo schon Stationen geschlossen worden sind oder geschlossen werden mussten, weil die Fachkräfte nicht mehr vorgehalten werden können. Das heißt, um das umzusetzen - 50 Prozent -, was richtig ist, müssen wir endlich aber auch Anstrengungen unternehmen, dass wir endlich etwas für den Erhalt der Fachkräfte und vor allem für den Zuwachs an Fachkräften tun. Wir haben die Einladung zu dieser Sozialkonferenz bekommen. Ich bin gespannt, was für Lösungsvorschläge dort kommen. Eine Sozialkonferenz haben wir jedes Jahr zum gleichen Thema durchgeführt, nur geändert hat sich nichts. Allerdings jetzt zu den weiteren Anträgen, die Sie haben, dass der Prüfbericht vor der Veröffentlichung - Transparenz ist gut - der Heimleitung vorgelegt wird, das steht im Gesetz. Es steht - und so sind die üblichen Kontrollen - im Gesetz, dass, wenn die Kontrolle war mit dem Heimbeirat, mit der Heimleitung, dass im Prinzip besprochen wird und dass danach der Prüfbericht erarbeitet wird. Das heißt also, bevor der Prüfbericht entsteht, wird er mit der Heimleitung besprochen. Dass die Verordnungen bis zum 30.06. erstellt werden müssen - ich glaube, Frau Siegesmund, wir wissen alle, das ist ein schöner Termin, aber der wäre von niemandem machbar. Solange, wie dieses Gesetz gedauert hat,


(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann bleibt das Gesetz ein Torso.)


wird es noch mal genauso lange dauern, dass die Verordnungen kommen, höchstens es ändert sich etwas im September und dann sind wir vielleicht froh, dass wir andere Mehrheitsverhältnisse haben, dass wir dann auch Verordnungen machen können, die sich dann eventuell auch zugunsten der Bewohner und der Fachkräfte ausrichten. Aus diesem Grunde - Fachkräfte stimmen wir zu, aber insgesamt die anderen Punkte finden nicht unsere Zustimmung, deshalb werden wir uns beim Änderungsantrag der Grünen ebenfalls enthalten. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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