Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur 1/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/3599
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es stellt sich in der Debatte gerade die Frage: Was will denn die CDU? Was will denn Herr Andreas Bühl beispielsweise? Der Zeitpunkt Ihres jetzigen Agierens deutet darauf hin, dass Sie Ihre inhaltliche Schwäche dadurch zu kaschieren versuchen, indem Sie hier wieder verfassungsrechtliche Formalitäten in die Debatte werfen. Ihr vorrangiges Ziel ist es zunächst, die Beschlussfassung zum Gesetz zu verhindern, also zeitlich zu schieben. Aber Sie müssten mal erklären: Mit welcher Motivation Sie das machen. Sie werden andererseits nicht müde, Rot-Rot-Grün aufzufordern, einen Beitrag für die Verbesserung der Finanzlage der Thüringer Kommunen zu leisten und verweisen in dem Zusammenhang auch immer auf den Jahresabschluss, die Überschüsse, die Steuermehreinnahmen, die Minderausgaben, zum Beispiel bei der Flüchtlingsunterbringung und Integration. Also die Frage, was Sie wollen, müssen Sie beantworten, wenn Sie sich nicht den Vorwurf gefallen lassen, dass es Ausdruck völliger Hilflosigkeit ist. Das unterstelle ich Ihnen erst mal nicht, also Sie werden schon irgendwie ein Konzept haben. Aber das müssen Sie noch mal erläutern.
Das Zweite ist der Zeitpunkt. In der Abschlussberatung des federführenden Ausschusses thematisieren Sie Ihre verfassungsrechtlichen Probleme, wieder kurz vor dem Ende der Beratungen.
(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: … der Haushalts- und Finanzausschuss ist auf die Idee gekommen!)
Und ich gehe mal davon aus, Sie haben ausreichend Sachkompetenz in Ihren Reihen, dass Sie die Bedenken, die Sie jetzt geltend machen, schon zu einem früheren Zeitpunkt erkannt haben. Aber Sie haben offenbar wieder bis zum Schluss gewartet,
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ganz dünnes Eis!)
um dann jetzt hier wieder ein Verfahren hinauszuzögern. Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis will ich auf ein paar Passagen der gutachterlichen Stellungnahme des juristischen Diensts eingehen. Ich nehme diese gutachterlichen Stellungnahmen des juristischen Diensts immer sehr ernst und setze mich damit auseinander. Also insofern auch danke dafür.
Herr Kuschel, erlauben Sie vielleicht vorher noch eine Zwischenfrage des Abgeordneten Geibert, bevor Sie die Passagen zitieren?
Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE:
Gern.
Herr Geibert, bitte.
Vielen Dank. Herr Abgeordneter Kuschel, können Sie sich daran erinnern, dass Sie selbst im Haushalts- und Finanzausschuss den entsprechenden Antrag auf Einholung eines Gutachtens abgelehnt haben?
Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE:
Ich habe mich nicht zum Gutachten geäußert, sondern ich habe mich dazu geäußert, wenn Sie Bedenken haben, dann äußern Sie doch bitte die Bedenken nicht in der abschließenden Beratung, sondern dann können Sie das doch schon zum Beispiel nach Überweisung des Gesetzentwurfs an den jeweiligen Ausschuss gleich geltend machen, sodass das auch zum Beispiel Gegenstand der Anhörung sein könnte.
(Unruhe CDU)
Das haben Sie alles nicht gemacht. Es war ja nicht mal Gegenstand der Anhörung. Dort hätte es doch hingehört. Keiner der Anzuhörenden hat irgendwie auch nur diesen Aspekt als Randthema bezeichnet.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das ist doch der Vorwurf, nicht ob jetzt zum Schluss noch ein Gutachten oder eine gutachterliche Stellungnahme angefertigt werden soll. Es geht um den Zeitpunkt, wenn Sie Ihre Bedenken geltend machen. Wir haben das früher in der Opposition immer so gemacht, wenn wir Bedenken erkannt haben, haben wir sie sofort in das Verfahren eingebracht – sofort – und nicht gewartet bis zum Schluss, um dann noch irgendetwas hinauszuzögern.
(Unruhe CDU)
Meine Damen und Herren, das Gutachten ist deshalb also auch geeignet, weil es ja in sich selbst auch Hinweise gibt, dass die von der CDU geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken ins Leere laufen. Das geht aus dem Gutachten hervor. Ich möchte mich insbesondere also mit dem Monopol der Landesregierung beschäftigen, ein solches Gesetz vorzulegen. In der gutachterlichen Stellungnahme ist auf Seite 5 formuliert, ich zitiere: „Folglich läge ein Verstoß gegen Sinn und Zweck des Einbringungsmonopols der Landesregierung nicht vor, wenn der entsprechende Entwurf eines Haushaltsgesetzes oder eines gleichgelagerten Gesetzes“ – wie hier – „aus der Mitte des Landtags mit Zustimmung der Landesregierung erfolgen würde oder wenn die Landesregierung zumindest im weiteren Gesetzgebungsverfahren ihre Zustimmung erteilt.“ Jetzt frage mich mal, was wollen Sie denn eigentlich? Das ist ja eine Schutznorm gegenüber der Landesregierung, dass wir als Landtag sozusagen nicht die Kompetenz im Rahmen der Gewaltenteilung missbrauchen, um die Landesregierung in eine Situation zu bringen, dass sie im Haushaltsvollzug überhaupt nicht agieren kann. Das ist eine Schutznorm für die Landesregierung. Diese Landesregierung hat aber gar kein Schutzbedürfnis angemeldet, sie hat nicht gesagt: Lieber Landtag, ihr macht jetzt was, was in unsere Kompetenz fällt. Also wer ist denn hier irgendwie in seinen Rechten verletzt? Das ist hier eine eindeutige Formulierung in dem Gutachten, herzlichen Dank an die Gutachter.
(Zwischenruf Abg. Geibert, CDU: Lies mal die Zeile davor!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ähnlich geht es hinsichtlich den Dingen, was die Unbestimmtheit anbetrifft. Da werden also solche durchschlagenden Argumente oder Formulierungen verwendet – Herr Präsident, wieder mit Ihrer Genehmigung –, hinsichtlich also der Unbestimmtheit gäbe es Bedenken – also Bedenken –, es könnte ein Verstoß vorliegen. Also das ist doch eine derartige Abminderung, sozusagen gefühlt könnte etwas sein. Das ist doch aber nicht ausreichend, meine Damen und Herren von der CDU, weil Juristen ein gewisses Gefühl haben, es könnte sein, wenn – das reicht doch nun wirklich nicht aus, um hier Bedenken zu formulieren.
(Beifall DIE LINKE)
Auch die Formulierung „erscheint die Wahrung des Grundsatzes der Haushaltseinheit zweifelhaft“ – also ich muss mal sagen, wenn das ein Student in seiner Klausur schreibt, da bin ich überzeugt, dann wird der Professor ein wenig sehr nervös und sagt, was wollen Sie denn jetzt? Zu welchem Ergebnis sind Sie denn jetzt eigentlich gekommen? Weil in der Formulierung schon wieder eine Position formuliert wird und sie wird aber sofort wieder relativiert. Also insofern gehe ich eher davon aus – und auch das geht aus dem Gutachten hervor –, dass im Rahmen eines solchen Gutachtens durch den Wissenschaftlichen Dienst, auch was die zeitliche Dimension betrifft, eine so komplexe Frage im Rahmen dieses Gutachtens nicht geprüft werden kann. Das steht da so drin. Also das heißt, meine Damen und Herren, von der CDU, Sie müssen sich schon etwas anderes einfallen lassen, wenn Sie hier verfassungsrechtliche Bedenken begründen wollen. Das Gutachten hier des Wissenschaftlichen Dienstes macht auf Probleme aufmerksam, formuliert Zweifel, sagt aber zugleich: Das Verfassungsorgan Landesregierung ist offenbar in seinen Rechten gar nicht verletzt, zumindest hat die Landesregierung keine Rechtsverletzung geltend gemacht, und damit ist hier de facto der Weg frei, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. Und natürlich kann jedes Gesetz rechtlich angegriffen werden, aber nur von dem, der in seinen Rechten verletzt ist. Wer soll denn jetzt verletzt sein? Die Landesregierung offenbar nicht. Die Kommunen? Ich habe Zweifel, ob die Kommunen gegen das Gesetz klagen werden, weil sie davon profitieren. Bliebe die CDU! Ob die CDU wieder eine Normkontrollklage oder irgendetwas einlegt, das müssen Sie mit sich verantworten. Sie stehen auch in der Verantwortung als größte Oppositionspartei, dafür Sorge zu tragen, dass in diesem Land erkennbare Probleme, also auch bei den Kommunen, gelöst werden. Und da will ich noch auf zwei Aspekte eingehen. Das wurde hier formuliert, Herr Kollege Höhn und auch Herr Kalich sind ja schon darauf eingegangen, wie die Finanzsituation der Kommunen sich gestaltet. Zwei Fakten noch dazu, ergänzend, da werde ich ja nicht müde: Die Kommunen haben im Jahr 2016 374 Millionen Euro mehr zur Verfügung gehabt als im Jahr 2014. Zur Erinnerung: Im Jahr 2014 gab es eine von der CDU geführte Landesregierung. Im Jahr 2016 hat Rot-Rot-Grün dieses Land regierungsseitig geführt. Also 374 Millionen Euro mehr zur Verfügung! Das war übrigens die Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der CDU. Auch dafür herzlichen Dank! Eine Zahl sollte uns alle bedenklich stimmen aus der Jahresstatistik 2015, die unlängst veröffentlicht wurde. Die kommunalen Investitionen sind unter die 500-Millionen-Marke gesunken. Das Deutsche Institut für Urbanistik hat mal ermittelt, dass die Thüringer Kommunen 1,2 bis 1,5 Milliarden Euro im Jahr investieren müssten, um die technische Infrastruktur aufrechtzuerhalten. Jetzt, im Jahr 2015, haben sie weniger als 500 Millionen investiert und daraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass wir unterstützen, um die Investitionskraft der Kommunen wieder zu stabilisieren. Da ist das, was wir jetzt machen mit den 100 Millionen, ein kleiner Baustein.
Noch ein letzter Hinweis hinsichtlich der Forderung der Kommunen, einen Teil dieser Mittel pauschaliert auszureichen: Das haben wir abgewogen und geprüft. Wir haben ja Erfahrungen im Jahr 2015 mit der pauschalen Ausreichung innerhalb eines Hilfsprogramms. Damals haben wir eine Investitionspauschale ausgereicht, die 18,71 Euro pro Einwohner betrug. Jetzt haben wir eine kommunale Struktur bei den Gemeinden, von den 849 Gemeinden 571 mit weniger als 1.000 Einwohnern. Das heißt, bei den Gemeinden sind aus diesem Hilfsprogramm, das immerhin 135 Millionen Euro gekostet hat, nicht mal 20.000 Euro angekommen. Wenn wir jetzt einen Teil pauschaliert hätten, reden wir über einen Betrag von 9,70 Euro pro Einwohner. Das heißt, da wären bei zwei Drittel der Gemeinden nicht mal 10.000 Euro angekommen. Und das ist eine Verteilung von Mitteln, das hat mit Effizienz nichts zu tun. Das begründet übrigens auch die Notwendigkeit der Verwaltungs- und Gebietsreform, die auf gutem Wege ist,
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das ist mutig!)
und dass wir kommunale Strukturen brauchen, wo eben auch solche Hilfsprogramme eine Wirkung entfalten und dann können wir natürlich auch über entsprechende Pauschalierungen reden.
Also, meine sehr geehrten Damen und Herren der CDU, es war ein hilfloser Versuch. Sie haben weiterhin Probleme, Ihre Rolle als Oppositionspartei auszufüllen, aber machen Sie diese Profilierung bitte nicht auf Kosten und auf dem Rücken der Kommunen. Danke.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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