Thüringer Gesetz für das aktive Wahlrecht mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres (Wählen-mit-16-Gesetz) - gemeinsame Beratung mit TOP 7 a
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/6075
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, wir sprechen hier häufig im Plenarsaal in Sorge über antidemokratische Einstellungen in der Bevölkerung im Zusammenhang mit dem Thüringen-Monitor, über zufriedene oder unzufriedene Demokraten und Demokratinnen, über Politikverdrossenheit oder selbstehrlich müsste es eigentlich heißen Politiker- und Politikerinnenverdruss.
Wir sind uns an vielen Stellen einig, der Weg aus der Krise der repräsentativen Demokratie, gemessen zum Beispiel an konstant hoher Wahlverweigerung, geht nur mit mehr Demokratie.
(Beifall DIE LINKE)
Der Weg dorthin führt auch über eine Debatte, inwieweit das Wahlrecht noch zeitgemäß und fortschrittlich ist. Der Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf enthält die Aufgabe, diese Prüfung anhand der Forderung nach einer Erweiterung des Wahlrechts für junge Menschen vorzunehmen und auch zu entscheiden. DIE LINKE beansprucht keineswegs, die Idee der Absenkung des aktiven Wahlalters allein zu vertreten. Wir wissen, dass viele Menschen, auch Mitglieder, auch Parlamentarier und Parlamentarierinnen der GRÜNEN, der SPD, aber auch der FDP und der CDU einen solchen Schritt heute aktiv teilen, fordern und unterstützen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Diskussion um eine Absenkung des aktiven Wahlalters von 18 auf 16 Jahre wird schon seit den 1980er-Jahren geführt. Sie hat vor allem seit Ende der 1990er-Jahre auch schrittweise zu Veränderungen des Wahlrechts geführt. In vielen Bundesländern gilt heute bereits ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren.
Wir schlagen Ihnen mit unseren Gesetzentwürfen vor, diese Diskussion aufzunehmen und auch den jungen Menschen hier in Thüringen eher das Wahlrecht einzuräumen. Es geht uns um einen ganz konkreten Schritt, den wir, wenn er bei der Wahl im nächsten Jahr zur Anwendung kommen soll, jetzt gehen müssen.
Lassen Sie uns die Argumente hier im Haus und auch im Ausschuss noch einmal austauschen, aber unsere Bitte ist: Lassen Sie uns dann auch handeln. Lassen Sie uns bei der Weiterentwicklung der repräsentativen Demokratie nicht Schlusslicht sein. Lassen Sie uns auch ein deutliches Zeichen an die Jugendlichen senden, dass wir ihre Meinung, ihr Mitwirken in der Demokratie wollen und auch befördern durch unsere Abstimmung hier im Haus. Wir sollten einen solchen Schritt, den wir Ihnen heute vorschlagen, nicht als Lösung aller Probleme betrachten, die die Demokratie heute mit sich herumträgt. Er ist auch kein Heraustreten, keine Erweiterung der repräsentativen Demokratie. Diese Frage diskutieren wir zum Beispiel im Zusammenhang mit der Stärkung mehr direkter Demokratie, mehr direkter Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung.
(Beifall DIE LINKE)
Aber es ist ein wichtiger Schritt, ja sogar notwendiger Schritt, um zu mehr Identifikation, zu mehr Interesse, zu mehr Bedeutung des Politischen, gerade bei jungen Menschen zu kommen. Dass junge Menschen heute mit 16 Jahren durchaus in der Lage sind, eine Wahlentscheidung zu treffen, ist relativ unumstritten. Nicht nur Soziologen und Soziologinnen, Politologen und Politologinnen, auch führende Juristen und Juristinnen erkennen das an. Zitat: „Eine Wahlentscheidung kann man auch bereits mit 16 Jahren treffen.“, sagte etwa der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Andreas Voßkuhle dem „Hamburger Abendblatt“, das war 2009. Weitere Bundesländer haben seither gehandelt - Bremen, Brandenburg, Hamburg und Schleswig-Holstein - auch für die Landesebene. Lassen Sie uns nun handeln in Thüringen. Wir wünschen uns eine entsprechende Gesetzesänderung noch vor der Sommerpause und wir hoffen, dass wir im Ausschuss gemeinsam die Sachargumente austauschen und dann hier zu einer Beschlussfassung im Sinne des Wählens mit 16 kommen werden. Danke.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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