Thüringer Gesetz für das aktive Wahlrecht mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres (Wählen-mit-16-Gesetz) - gemeinsame Beratung mit TOP 7 a

RedenSabine BerningerGesellschaft-Demokratie

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/6075

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist uns vorgeworfen worden, mir insbesondere, durch Herrn Hey, wir hätten durch Zwischenrufe hier negiert, dass es Befassungen im Innenausschuss gegeben hätte zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/478. Ich habe mal die Debattenzeit genutzt, um den von Herrn Hey empfohlenen Blick in die Protokolle des Innenausschusses zu werfen, und habe festgestellt, es sind nicht sechs Sitzungen gewesen, Herr Kellner, sondern fünf Sitzungen, in denen dieses Thema auf der Tagesordnung stand. Zum ersten Mal wurde das Thema aufgerufen in der 6. Sitzung am 19. März, dort wurde aber nicht inhaltlich diskutiert, sondern lediglich eine Berichterstatterin bestellt und festgelegt, dass die Entscheidung über Art und Weise der Anhörung und die Liste der Anzuhörenden vertagt wird. Außerdem war die Landtagsverwaltung aufgefordert worden, eine Synopse der geltenden Regelungen in den Bundesländern und Freistaaten zu erstellen. Der nächste Aufruf war die 7. Sitzung, 23. April 2010. Dort wurde die Anhörung beschlossen und die Liste der Anzuhörenden festgelegt. In der nächsten, der dritten Sitzung, Sitzung Nummer 9 des Innenausschusses am 11.06.2010, da beträgt der Protokollumfang die Seiten 16 bis 17, also ungefähr eine Seite, es wurde von dem Vertreter der SPD beantragt, zu vertagen, da die letzte Stellungnahme erst an demselben Tag eingegangen war und man sich damit noch nicht beschäftigen konnte. Also auch keine inhaltliche Debatte, bis auf den Vertreter der GRÜNEN, der gesagt hat, Herr Adams, Sie waren das, dass 21 Stellungnahmen eingegangen sind, 14 davon positiv zu dem Gesetzentwurf gewesen wären.


(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Herr Präsident, einschreiten.)


Das nächste Mal wurde dieses Thema dann in der 11. Sitzung des Innenausschusses am 13.08. aufgerufen. Da hat es tatsächlich eine inhaltliche Debatte gegeben. Der Protokollumfang an Seiten sind acht. Da hat sich z.B. der Vertreter der CDU zu der Stellungnahme der Jungen Union geäußert. Das wäre nur eingeschränkt gültig, die Junge Union hätte schließlich Voraussetzungen auch verlangt, damit das Wahlalter 16 eingeführt werden könne.


Die fünfte Sitzung, in der das Thema behandelt wurde, war dann die 12. Sitzung des Innenausschusses am 3. September 2010. Da beträgt der Umfang des Protokolls eine Seite und im Prinzip kann man sagen, da wurde auch nicht groß inhaltlich debattiert, sondern die Ablehnung des Gesetzentwurfs beschlossen. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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