Thüringer Gesetz für barrierefreies Wählen
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/7014
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin jetzt hier noch einmal an das Rednerpult getreten, einfach wegen den Definitionsproblemen oder Schwierigkeiten hinsichtlich der Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, das Thema, was Herr Gumprecht hier noch einmal aufgemacht hat. Wenn wir das genau diskutieren wollen, müssten wir den englischen Urtext letztendlich abarbeiten, weil die deutsche amtliche Übersetzung letztendlich sehr fehlerhaft ist, die auch von Behindertenverbänden immer und immer wieder kritisiert wurde und letztendlich deshalb auch eine Schattenübersetzung existiert.
Ich möchte nur in dem Sinne darauf hinweisen, „Inklusion“ steht dort nicht einmal drin, weil man das in Deutschland abgelehnt hat. Da steht immer noch „Integration“ drin. Diejenigen, die „Integration“ dort hinein haben wollten, sind heute diejenigen, die dieses Wort „Inklusion“ am meisten benutzen. Das zeigt, wie tauglich diese amtliche deutsche Übersetzung ist und in Bezug auf die Quelle oder auf die Stelle, die Frau Stange hier zitiert hat, heißt es im Englischen übersetzt: Zugang und natürlich heißt das für jeden behinderten Menschen barrierefreien Zugang. Wenn ich als Rollstuhlfahrer Zugang brauche, kann ich nur einen barrierefreien Zugang nutzen. Das zeigt mir, wie ernst es Ihnen bei dieser Diskussion ist, wenn man bei dem Urschleim - Entschuldigung, dass ich dieses Wort benutzen muss - aber dass man wirklich bei einer Debatte von 2009 und noch früher im Jahre 2014 noch einmal anfangen muss, über die Definition und Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu reden. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
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