Thüringer Gesetz für barrierefreies Wählen 2/2

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Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/7014


Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin aufgrund der Debatte jetzt noch mal vor ans Rednerpult gegangen. Ich denke, der wichtigste Punkt unseres Gesetzentwurfs ist es, die UN-Behindertenrechtskonvention, so wie sie nun mal auch Gesetz ist, zu versuchen, hier im Wahlrecht in Thüringen umzusetzen.


(Beifall DIE LINKE)


Dass das nicht perfekt ist, haben wir in der Debatte gehört, aber im Ausschuss kann man darüber reden und kann diesen Gesetzentwurf weiter qualifizieren, wenn man das will, wenn man politischen Willen dazu hat. Wie ich hier entnehmen kann, scheint dieser politische Wille in diesem Haus im Moment nicht vorzuliegen. Natürlich gibt es, da gebe ich vielen meiner Vorredner recht, pragmatische Lösungen, aber da funktionieren sie und woanders funktionieren sie wiederum nicht. Wo sind dann die gleichen Bedingungen und die gleichen Rechte für alle? Deshalb bedarf es einfach auch gesetzlicher Regelungen. Da muss ich Ihnen dann ein bisschen widersprechen, weil meine Lebenserfahrung mir zeigt, nicht was im Gesetz steht und was gesetzlich geregelt ist wird letztendlich auch im Alltag, im Verwaltungsalltag umgesetzt.


(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ja dann ein Vollzugsproblem.)


Ja, na klar. Wir kennen auch zum Beispiel die Bauordnung, die Landesbauordnung, all die ganzen Geschichten und ich habe, wo ich am 1. Juli 2012 wieder hier zurück gekommen bin und mein Mandat angenommen habe, meinen Mitarbeitern gesagt: Wisst ihr, ich habe eigentlich keinen Bock mehr, mich weiterhin um Behindertentoiletten zu kümmern und um Absenkung von Bürgersteigen. Und was mache ich? Genau das.


(Beifall DIE LINKE)


So viel zu pragmatischen Lösungen. Deshalb mein Appell noch mal auch in die Richtung, wirklich es geht nur, wenn ich auch einen politischen Willen dazu habe, behinderten Menschen das Wahlrecht im Wahllokal zu ermöglichen.


(Beifall DIE LINKE)


Und ich bestreite doch nicht, dass wir seit den letzten Wahlen durch den Landeswahlleiter - ich habe mit ihm persönlich im Vorfeld auch gesprochen - durchaus viele Verbesserungen haben und dass es da auch Kommunikationen zwischen den Behindertenverbänden, insbesondere dem Blindenverband gibt, das finde ich auch gut so. Aber 50 Prozent Ja, aber 50 Prozent halt auch Nein. Das Problem hatten wir beim letzten Mal auch - ist der ländliche Raum. Und das, denke ich, muss kurz-, mittel- und langfristig gelöst werden.


Dann gehe ich gerne wieder auf die Debatte der Finanzen ein. Da wünsche ich mir schon ganz gern, dass wir dann auch mal „einen Plan“ hätten - was wollen wir denn irgendwann wie umsetzen? Das fehlt mir einfach.


Ich möchte auch Herrn Hey noch mal widersprechen. Das Deutsche Institut - was hier auch schon zitiert wurde - für Menschenrechte, der Dr. Aichele hat mehrere Aufsätze zu dem Thema Wahlen und Wahlrecht für Menschen mit Behinderung gemacht. Er stellt natürlich schon die Briefwahl gegenüber dem Akt in einem Wahllokal infrage, dass das eine andere Qualität hat. Sich nur darauf zu berufen, reicht mir einfach nicht. Natürlich kann ich wählen, aber es ist leider etwas anderes.


Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert in ihrer Präambel, aber auch in all den 50 Artikeln und auch in den Zusatzprotokollen, die Deutschland auch unterzeichnet hat, letztendlich eine neue Definition von Behinderung, ein neues Denken über Behinderung und das heißt auch aus meiner Sicht, wir müssen endlich auch ein neues Handeln in der Richtung umsetzen. Das fehlt mir leider. Das merke ich auch heute an dieser Diskussion. Leider hängen wir immer noch in dem medizinisch defizitären Behindertenbild und davon müssen wir uns endlich abkehren.


Natürlich gelten auch Wahlrecht und barrierefreie Wahlen für Europa, das ist doch wohl selbstverständlich.


Meine Bitte wäre, doch noch mal den politischen Willen im Hohen Hause zu überdenken und unseren Gesetzentwurf an den Ausschuss zu überweisen, um dort unseren Entwurf zu qualifizieren, weiterzuentwickeln und letztendlich auch ein Signal nach draußen zu setzen an die behinderten Menschen, dass wir hier in Thüringen ein neues Wahlrecht wollen, was auch im Sinne der Betroffenen ist. Wichtig wäre mir dabei, dass man dann auch vor Ort die Beteiligten und die Betroffenen vor Ort hier mit in diesen Prozess hinein nimmt. Ich glaube, dann kriegt man auch im Sinne pragmatischer Lösungen durchaus Lösungen.


Zum Schluss möchte ich natürlich die Ausgrenzung von betreuten Menschen noch mal hier auch ansprechen. Das ist eigentlich ein Skandal in Deutschland, dass Menschen, die unter der Betreuung stehen, nämlich unter den drei Bereichen der Betreuung - Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Finanzen und die Gesundheit - diese Personen automatisch von der Wahl ausgeschlossen sind, das finde ich schon skandalös und das muss endlich geändert werden. Das ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte.


(Beifall DIE LINKE)


Vielen Dank.


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