Thüringer Gesetz für barrierefreies Wählen 1/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/7014
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, in den Thüringer Kommunen haben die Wahlberechtigten am 25. Mai des nächsten Jahres die Möglichkeit, neue Gemeinde- und Stadträte sowie die Kreistagsmitglieder zu wählen und im September des nächsten Jahres auch die neuen Abgeordneten des Thüringer Landtags. Die letzten Wahlen in Thüringen haben gezeigt, dass der Trend dahingeht, dass mehr Wählerinnen und Wähler die Briefwahl nutzen. Dies hat sicher verschiedene Gründe und ich meine, einer der Gründe ist, dass noch nicht alle unsere Wahllokale in Thüringen auch wirklich barrierefrei sind. Die Briefwahl ist unumstritten eine Alternative, sich an der Wahl zu beteiligen. Sie ersetzt jedoch nicht den Akt der Wahl in einem Wahllokal. Dennoch müssen wir alles dafür tun, dass jeder Wahlberechtigte - ob er nun behindert oder auch nicht behindert ist - gleichberechtigt von seinem Wahlrecht in der Wahlkabine Gebrauch machen kann. Wenn wir jetzt die gesetzlichen Grundlagen im Wahlgesetz und in der Landeswahlordnung und im Kommunalwahlgesetz und der Kommunalordnung schaffen, kann sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderung möglichst eigenständig und selbstbestimmt die Wahlhandlung vornehmen und ihre Stimme auch ohne die Unterstützung von Hilfspersonen abgeben können. Daher ist insbesondere eine Festlegung der Barrierefreiheit bzw. der ungehinderten Zugänglichkeit zu den Wahlräumen und der Verpflichtung notwendig, dass in den Wahllokalen Hilfsmittel zur Stimmabgabe, insbesondere Wahlschablonen, vorhanden sein müssen.
Die Pflicht zur Anpassung dieser Regelungen ergibt sich insbesondere aus Artikel 4, aber auch aus Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention.
Ich möchte auch heute zum wiederholten Mal darauf hinweisen, dass die Umsetzung der UN-Konvention nicht an Thüringen vorbeigehen darf und auch die Menschen mit Behinderung hier einen Anspruch auf dessen Umsetzung haben. Ich beantrage hiermit im Namen meiner Fraktion die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
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