Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1534 - Erste Beratung
Werte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, das ist die erste Lesung und wir haben sicherlich noch sehr viel Zeit, über die einzelnen Details im Ausschuss zu sprechen. Ich will mich daher kurz fassen. Am 31.12. läuft das derzeit gültige Thüringer Erwachsenbildungsgesetz aus, insofern wird es wohl Zeit, dass Sie, sehr verehrte Vertreter der Koalition, Ihren Entwurf dem Landtag zuleiten.
Immerhin, es ist ein Qualitätssprung, weil die Regierungen davor haben solche Art der Gesetzesänderung mit drastischen Einsparungen in einem Haushaltbegleitgesetz versteckt, so dass wir als Bildungsausschuss noch nicht einmal die Chance hatten, darüber zu reden, sondern nur im Haushaltsausschuss das nebenbei besprochen haben. Insofern ist es tatsächlich ein Qualitätssprung, ein Gesetzeswerk vorgelegt zu bekommen, worüber wir im Ausschuss reden können. Leider lassen die Vielzahl der Aufgaben in unserem Ausschuss es dann aber nicht zu, eine mündliche Anhörung dazu durchzuführen. Deshalb werden wir uns durch viel Papier kämpfen müssen und müssen dann auch beraten und das wird sicherlich noch ein schwieriger Part sein.
Also angemessene Zeit, die wir als Parlamentarier zur Diskussion bräuchten haben wir wahrscheinlich wieder nicht.
Die Bedeutung der Erwachsenbildung wird immer unterschätzt. Der gestrige Abend hat vielen, die da waren, näher gebracht, was Erwachsenbildung eigentlich ist, nNämlich der längste Lebensbereich, der uns dann immer noch am Lernen hält. Ich erinnere an die ironischen Bemerkungen seitens der CDU zu Kreativkursen und anderen Dingen in der letzten Legislatur, als diese drastischen Kürzungen in dem Erwachsenbildungsbereich passiert sind. Ich hoffe, dass wir darüber hinweg sind. Trotzdem stelle ich fest, dass es auch hier so ist, dass die zwei Absichten, eine Kultur lebenslangen Lernens zu entwickeln und die dazu passende Förderstruktur zu entwickeln, dass diese entscheidenden Zielpunkte des vorliegenden Gesetzentwurfes auch nicht erfüllt sind.
Gewiss, der generationenübergreifende Ansatz wurde neu in die Zielformulierung des Gesetzes aufgenommen. Gut so, aber von Prosa allein wird die Welt nicht besser. Im Übrigen besteht das Gesetz aus sehr viel neuer Prosa, aber im Landeshaushalt trotzdem sehr viel weniger Geld. Wie ernst meinen Sie das eigentlich mit den neu formulierten Aufgaben? Das ist uns schleierhaft. Wie steht es eigentlich mit dem gebührenfreien Nachholen von Schulabschlüssen, wie das in anderen Bundesländern der Fall ist? Ich denke, wir brauchen Instrumentarien, wie wir gerade Menschen, die sich schon länger in Berufstätigkeit befinden und erst recht solche, die bereits längere Zeit aus ihr herausgefallen sind, wie wir solche Menschen motivieren, sich der Weiterbildung zu stellen. Hierzu bietet das Gesetz keine Ansatzpunkte.
Wir brauchen eine verlässliche Grundlage für die Finanzierung der Träger der Erwachsenbildung, damit sie diese großen Aufgaben auch schultern können. Wenn es tatsächlich so ist, dass Bildung unser wichtigster einheimischer Rohstoff ist, dann braucht es zuverlässige Finanzierungsgrundlagen
(Beifall DIE LINKE)
und die tatsächlich gemessen an den Aufgaben der Träger als angemessen bezeichnet werden können. Ständig nach Maßgabe des Haushaltes da etwas wegzukürzen, das halten wir für kontraproduktiv.
(Beifall DIE LINKE)
Ich muss sagen, dass wir von dem vorliegenden Entwurf ganz und gar nicht begeistert sind, obgleich einige Dinge enthalten sind, die wir in den letzten Debatten in den letzten Jahren zu dem Thema immer wieder verlangt haben. Zunächst das Positive: Der Gesetzentwurf wird der Pluralität in der Verfasstheit der Träger und in der möglichen inhaltlichen Schwerpunktsetzung gerecht. Er greift inhaltlich weit und macht die bisher starre Grenze zwischen Allgemeinbildung und beruflicher Bildung flexibler und durchlässiger. Wir begrüßen das. Auch die Vereinheitlichung im Bereich der Landesorganisation halte ich für sinnvoll. Sie unterstützt die Integration und Zusammenarbeit der Träger und sichert deren Partizipation im Rahmen des Kuratoriums. Ebenso ist die Festlegung konkreter Sockelbeiträge für die Grundförderungen der Einrichtungen zu begrüßen. Aber die Garantie für eine angemessene Ausstattung, auf die es für die Träger ankommt, verweigert Ihr Gesetzentwurf.
Wir glauben, dass dem Bedürfnis der Träger der Erwachsenbildung nach einer verlässlichen Finanzierungsgrundlage bald weitaus deutlicher Rechnung getragen werden muss, gerade angesichts der auf uns zukommenden schwierigen Haushaltslage in den nächsten Jahren. Sonst sind alle Worte über die Wichtigkeit lebenslangen Lernens Gerede, Herr Matschie.
Wir wollen klare Vorgaben im Gesetz und nicht in irgendwelchen Rechtsverordnungen, die irgendwann einmal kommen, so dass die Finanzausstattung der Thüringer Erwachsenausbildung bei gleichbleibender Nachfragelage den aktuellen Stand nicht unterschreitet. Erst dann gibt es Planungssicherheit und erst dann wird der wachsenden Bedeutung für die zukünftige Gestaltung von Wirtschaft und Gesellschaft in Thüringen ein Mindestmaß gerecht.
Ich habe mir mal die Mühe gemacht, vergleichend andere Landesgesetze zu lesen. In Sachsen- Anhalt gibt es zwei knackig kurze Gesetze zur Förderung der Erwachsenbildung und auch ein Bildungsfreistellungsgesetz. Natürlich gibt es auch dazu nachlesbar die Verordnungen. Was mir auch gut gefällt, dort steht bereits im Gesetz, dass die Landesregierung zum 01.10. eines jeden ungeraden Jahres dem Landtag schriftlich Bericht über den Vollzug dieses Gesetzes erstattet. Ich erinnere an Zeiten in Thüringen, als im Kuratorium auch von jeder Fraktion beratende Mitglieder mitarbeiten konnten. Schade, auch dieses scheint für Sie eher störend zu sein, sonst hätte man das ja wieder aufleben lassen können.
Aber auch auf einen anderen Punkt möchte ich noch hinweisen, der keineswegs unwesentlich ist. Es gibt in Thüringen immer noch keine Regelung, Frau Rothe-Beinlich hat darauf hingewiesen, zur Bildungsfreistellung. Sie haben die Chance, mit einer Neuformulierung dieses Gesetzes diese Frage zu regeln, ausgelassen - schade. Alle anderen Bundesländer, außer Sachsen, Bayern, Baden- Württemberg haben eigene Bildungsfreistellungsgesetze oder die Fragen der Bildungsfreistellung in ihren Erwachsenenbildungsgesetzen geregelt. Sie weigern sich also hier, auf Normalmaß zu gehen, das ist wieder schade. Sicher, auch wir versprechen uns von einem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz keine übertriebenen Ergebnisse, aber immerhin einen Anreiz, den wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, gerade angesichts der auf uns zukommenden Fachkräfteprobleme dringend brauchen.
Gestatten Sie mir, Herr Matschie, in der ersten Lesung noch ein abschließendes Wort an Sie als verantwortlicher Minister. Nachdem Ihre Partei, die SPD, in den Debatten 2003 und 2005 es vor allem gewesen ist, die sich besonders gegen den Wegfall der Präambel engagiert hatte - ich erinnere Sie daran, damals war die Rede von einem für ganz Deutschland beispielgebendem inhaltlichen Ansatz in der Erwachsenenbildungsarbeit -, dann hätte ich erwartet, dass in einem Entwurf aus Ihrem Hause, wo ja mit Ihnen heute einen bildungspolitisch durchaus versierter SPD-Minister Verantwortung trägt, dass da jetzt eine Vorlage erfolgt, auf die damals von Ihnen verteidigten Grundgedanken, die darauf zurückkommt, ein Entwurf, der die Aufgaben der Gegenwart in den Blick nimmt und ein zeitgemäßes Bildungsverständnis deklariert. Warum haben Sie die Chance nicht ergriffen, die Präambel wieder einzufügen. Ich fordere Sie auf, dies zu überdenken und auch Sie, Herr Döring, wieder mit uns im Ausschuss dafür zu kämpfen, dass wir die tatsächlich wichtigen grundgesetzlichen Gedanken, wie auch eine ausreichende Planungssicherheit für die Träger mit in das Gesetz bekommen.
(Beifall DIE LINKE)
Vor allen Dingen versuchen Sie, dafür zu sorgen, dass die Rechtsverordnungen dann gleichzeitig, vielleicht auch im Ausschuss vorliegen. Ich erinnere auch noch mal daran, ab 01.01. soll das Gesetz gelten und Planungssicherheit ist meines Erachtens oberstes Ziel. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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