Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz (ThürEBG)
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/1543 und Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1820
Verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, im Jahr 2005 wurde die sich noch in der Entwicklung befindende Landschaft der Träger der Erwachsenenbildung grausam zurückgeschnitten. Über Nacht strich die CDU-Regierung 40 Prozent der Mittel - eine Schocktherapie im Rahmen eines Haushaltsbegleitgesetzes ohne Beteiligung des Bildungsausschusses.
Die Einrichtungen, die überlebten, mussten die sozialen Ansprüche der Beschäftigten in einem Maße reduzieren, das nur als gesteigerte Selbstausbeutung bezeichnet werden kann. Dies gilt trotz der Aufstockungen vom letzten Jahr in 2010 auch heute noch. Stundenlöhne für frei beschäftigte Honorarkräfte, die davon leben müssen, von 13 oder 14 € brutto. Kaum jemand in diesem Bereich hat einen längerfristigen Vertrag, am wenigsten bei den freien Trägern. Dabei geht es den aktiven Menschen in diesem Bereich um Menschen, die über hervorragendes Wissen und Fähigkeiten verfügen, die dafür brennen, anderen etwas beizubringen zu deren Nutzen und zum Nutzen der ganzen Gesellschaft, in Sonntagsreden hoch gelobt als vierte Säule der Bildungslandschaft, die unverzichtbar sei.
Doch nicht nur die Lage der Beschäftigten wirft ein alarmierendes Licht auf die Verhältnisse in der Thüringer Erwachsenenbildung, negative Folgen des unverantwortlichen Wegkürzens zeigen sich auch in der alltäglichen Arbeit. Viele Kurse sind permanent von Streichung bedroht, obwohl es an Nachfrage nicht mangelt. So steigen Teilnehmerbeiträge und schrecken interessierte Menschen ab. Bundes- und EU-Programme, die lebenslanges Lernen und den Erwerb von Zusatzqualifikationen unterstützen wollen, können nicht gegenfinanziert werden und werden daher in Thüringen nicht in möglichem Maße wirksam.
Dass dies mit einem SPD-Minister und SPD-Vizeministerpräsidenten anders würde, war Hoffnung aller Träger. Schließlich erinnere ich wieder an Ihren eigenen Koalitionsvertrag: gute Bildung und gute Arbeit. Nicht mehr und nicht weniger fordern wir auch für die Erwachsenenbildner. Was haben wir nicht alles für blumige Worte aus den Reihen der Regierung und ihren Fraktionen hier gehört in der ersten Lesung. Minister Matschie sprach von der rasanten Veränderung der Arbeitswelt und der Gesellschaft, von der Aufgabe der Erwachsenenbildung, den Menschen die Anpassung zu ermöglichen. Für ihn war die Erwachsenenbildung auch die vierte Säule unseres Bildungssystems. Er sah die Notwendigkeit, sie zu sichern und auszubauen. Herr Grob war beeindruckt von der ungeheueren inhaltlichen Breite der Erwachsenenbildung und hob die immer engere Verzahnung mit der beruflichen Fortbildung hervor. Herr Metz stellte gar Thüringen als Geburtsort der Erwachsenenbildung vor und sah uns ganz berechtigt in einer großen Tradition. Nur mit den Schlussfolgerungen, meine drei Herren, hapert es bei Ihnen, das muss man sagen. Wo ist denn im Gesetzentwurf der Rechtsanspruch der Erwachsenenbildung auf Förderung, wie dies in anderen Bundesländern Usus ist? Wo ist denn die finanzielle Planungssicherheit der Träger?
Der Sockelbetrag, den Sie da in das Feld führen, Herr Matschie, reicht dafür hinten und vorne nicht. Das wissen Sie auch ganz genau. Wo ist denn die regelmäßige Bildungsberichterstattung, wie sie zum Beispiel in Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg üblich ist, um die Entwicklung der Strukturen und Inhalte der Erwachsenenbildung politisch begleiten und unterstützen zu können? Wo ist denn die Mitwirkung der Tarifpartner und der Kommunen im Kuratorium, wenn wir doch betonen, dass die berufliche Bildung, das Ehrenamt und die verschiedenen Bereiche, in denen Fortbildung Anwendung findet, immer enger zusammenrücken in der Lebenswelt der Menschen? Nein, dieses Gesetz ist kein gutes Gesetz.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Da mögen Sie auch mit der Nachhaltigkeit und dem Generationenansatz einen Hauch Moderne in die Zielformulierung eingebracht haben; die Defizite sind nach wie vor riesengroß. Das größte Problem ist vor allem die fehlende Existenz- und Planungssicherheit der Einrichtungen. Es wäre mit einem Schlag gelöst, wenn Sie die Erwachsenenbildung tatsächlich als gleichwichtigen und gleichberechtigten Teil der Bildungslandschaft anerkennen würden. Denn dann wäre klar, dass wir in diesem Bereich, genau wie im Bereich der Schulen, von einem festen Finanzbedarf ausgehen müssen, der eben nicht mal in einem Jahr um 1 Mio. € erhöht und im nächsten Jahr wieder um 800.000 € abgesenkt werden kann. Wer soll denn bei solchen Bedingungen eine inhaltlich planvolle Arbeit leisten? Bildungsprozesse vollziehen sich doch nicht von einer Woche zur nächsten.
Frau Rothe-Beinlich hat sich während der ersten Lesung für die Belange der freien Träger eingesetzt, jetzt eben wieder. Sie hat entsprechende Regelungen im Gesetzentwurf kritisiert. Wir kritisieren das auch. Herr Metz hat bekundet, dass der SPD die öffentlichen Träger, die Volkshochschulen, besonders am Herzen liegen. Das geht uns auch so. Meine Damen und Herren und besonders Herr Metz, nicht nur die freien Träger, auch die Volkshochschulen sind von den schlechteren Rahmenbedingungen der gesamten Thüringer Erwachsenenbildung betroffen, von den Kürzungen in dem folgenden Jahr. Wenn Sie hier etwas verbessern wollen, dann machen Sie sich nicht gegen die freien Träger oder gegen die Volkshochschulen stark, sondern machen Sie Druck auf die Landesregierung. Es muss uns gelingen, eine feste Ausstattung der vierten Säule hinzubekommen, die eine Mindestausstattung sichert.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Haushaltslöcher der kommenden Jahre sind kein Grund dies nicht zu tun. Im Gegenteil. Wenn wir uns für die Sicherung der Erwachsenenbildung, für die Bildung in Thüringen einsetzen wollen, sind sie ein starkes Argument, genau dies zu tun, eine Mindestausstattung zu verankern. Herr Minister, Sie wissen doch, wie wir alle, die die Zahlen nicht bewusst ignorieren, wir geben in Deutschland in Thüringen viel weniger für Bildung aus als im OECD-Durchschnitt. Herr Minister, sollte Ihnen dies unbekannt, wir machen Ihnen für die Diskussion in der Landesregierung auch noch eine Zuarbeit zur Argumentation. Das Gerede, an der Bildung dürfen wir nicht sparen, verzeihen Sie, dies kann ich nicht mehr ernst nehmen. Tun Sie endlich etwas dafür.
(Beifall DIE LINKE)
Meine Damen und Herren, es geht nicht darum, die bestfinanzierte Erwachsenenbildung Deutschlands zu haben. Hier liegen westliche Bundesländer immer noch weit vor uns. Es geht längst darum, den europäischen Anschluss nicht zu verpassen. Die Zielstellung in Europa ist die Ausprägung einer Kultur lebenslangen Lernens. Die Europäische Union fördert mit dem neuen Programm für lebenslanges Lernen von 2007 bis 2013 europäische Bildungskooperationen mit einem Gesamtbudget von fast 7 Mrd. €. Das Programm deckt mit seinen vier Einzelprogrammen COMENIUS, ERASMUS, LEONARDO DA VINCI und GRUNDTVIG alle Bildungsbereiche und alle Altersgruppen ab. Wenn wir hier mithalten wollen, müssen wir landespolitisch unsere Hausaufgaben machen.
Was wir brauchen, das ist eine breite inhaltliche Aufgabenstellung allerTräger, die viel Platz für Neues, auch für das Experimentieren lässt. Zweitens brauchen wir motivierte Träger, die sich nicht als Feinde betrachten, sondern als Kooperationspartner, als Verbündete. Drittens brauchen wir die leichte Zugänglichkeit zu den Strukturen der Erwachsenenbildung durch Flächendeckung und niedrige finanzielle Hürden. Hierbei bereits heute einen Schritt vorwärtszukommen, dazu gibt es die Möglichkeit. Etwa 40 Stellungnahmen erreichten den Landtag.
Viele von ihnen, Herr Döring, waren durchaus gehaltvoll. Doch nicht eine einzige Anregung - Frau Rothe-Beinlich hat das schon gesagt - wurde seitens der Koalitionsfraktionen aufgegriffen und ich hatte nicht einmal den Eindruck, dass sie alle gelesen hatte, weder der Hinweis, dass die Leistungen der Bildungsberatungen in einer zunehmend komplizierter werdenden Welt von Bildungsträgern, -abschlüssen und -anforderungen immer wichtig werden, noch die Anregung, die im Haushalt eingestellten Projektfördermittel zur Kofinanzierung nationaler und internationaler Programme freizugeben. Für Sie war die Anhörung nichts anderes als eine lästige Pflichtübung, der Sie sich mit einer Handbewegung entledigt haben. Offensichtlich sind Sie fern von den Problemen in diesem Bereich und möchten diese auch nicht an sich herankommen lassen. Nur so kann ich mir Ihre Ablehnung der Verlängerung der Diskussion im Ausschuss erklären. Sie haben die Stellungnahmen weder ernsthaft gelesen noch eine Änderung in Erwägung gezogen.
(Beifall DIE LINKE)
Wir haben seitens der LINKEN und GRÜNEN auf etliche Probleme im Ausschuss bereits hingewiesen. Sie wollten die Diskussion nicht, wollten auch nicht die Änderungsanträge, die mündlich bereits angekündigt und begründet worden sind, um Ihre Weltsicht der Dinge nicht ändern zu müssen. Leider haben Sie uns gemeinsam nicht die Zeit eingeräumt, hier Konsens zu diskutieren und gemeinschaftlich ernsthaft am Text zu arbeiten. So haben wir die Punkte, die wir ändern würden, um dem Gesetz zustimmen zu können, in die heutigen Anträge gepackt. Sie liegen vor Ihnen.
Erstens fordern wir den Rechtsanspruch und eine finanzielle Mindestsicherung der Arbeit der Träger in einer Höhe, die Entwicklung erlaubt. Das wäre mindestens so viel Geld, wie im Jahr 2010 in den Haushalt eingestellt worden ist und das über mehrere Jahre und fest.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zweitens möchten wir, dass eine Neuverfassung des Kuratoriums erfolgt mit dem Ziel der zahlenmäßigen Begrenzung bei gleichzeitiger deutlicher Verbreiterung der Arbeitsbasis. Drittens fordern wir die Einführung einer regelmäßigen Bildungsberichterstattung, wie sie in anderen Bundesländern üblich ist, um hier auch eine Kontrolle als Landtag zu haben.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zu den Änderungsanträgen der GRÜNEN, die durch Frau Rothe-Beinlich vorgetragen worden sind: Wir werden den ersten drei zustimmen. Sie haben das auch begründet. Den letzten drei werden wir nicht zustimmen, weil ich davon überzeugt bin, dass es kein Weg ist, eine Gleichbehandlung auf niedrigem Niveau hinzubekommen. Das hilft letzten Endes keinem. Wir dürfen nicht versuchen, freie Träger gegen Volkshochschulen auszuspielen, weil die Volkshochschulen tatsächlich das einzige, noch flächendeckende Angebot in Thüringen sind und meines Wissens auch die meisten Festangestellten haben. Das wünsche ich mir für alle. Deswegen müssen wir die Ansätze erhöhen.
(Beifall DIE LINKE)
Wir wollen keine Absenkung der Standards und wir wollen feste und langfristige Verträge für alle. Gleichbehandlung auf niedrigstem Niveau heißt Senkung der Qualität und das können wir nicht wollen. Wir werden auch dem FDP-Antrag nicht zustimmen, weil es ein Placebo ist zu fordern, dass jetzt auch freie Träger Abschlüsse anbieten können. Das wird nicht passieren. Ich habe das am Beispiel der Altenburger Volkshochschule festgestellt, wo ich selbst im Beirat bin. Nicht einmal eine Volkshochschule ist bei den hohen Gebühren, die sie einfordern muss, in der Lage, entsprechend viele Teilnehmer für einen Kurs zu gewinnen, um in einem über mehrere Monate dauernden Programm für einen Schulabschluss dann auch sichern zu können, dass die Teilnehmer tatsächlich zum Abschluss geführt werden. Ich kann mir bei den derzeitigen Bedingungen nicht vorstellen, dass sich ein freier Träger auf so eine Aufgabe wirklich vorbereiten könnte. Man braucht dazu auch die Lehrenden, die den Stoff vermitteln. Das in das Gesetz einfach hineinzuformulieren ist Augenverschließen vor der Realität. Deswegen werden wir dem auch nicht zustimmen.
Nachdem schon der Entwurf des Gesetzes keine Sternstunde in der Thüringer Bildungspolitik war, hatte ich die Hoffnung, dass nach den gehaltvollen Kritiken der ersten Lesung und vor allem der Anhörung, hier denke ich an die Stellungnahme der GEW, von Arbeit und Leben Thüringen, des Gemeinde- und Städtebundes, wenigstens in der zweiten Lesung bei einem solch wichtigen Gesetz die Thüringer Bildungspolitik ein wenig leuchten würde. Jetzt muss meine Fraktion konstatieren, Minister Matschie, Sie haben diese nicht einmal zum Glimmen gebracht. Nun hoffen wir auf die Vorlage des Bildungsfreistellungsgesetzes für Thüringen im nächsten Jahr
(Beifall SPD)
und der damit verbundenen Möglichkeit, auch dieses Gesetz vielleicht noch einmal zu öffnen.
(Beifall DIE LINKE)
Schreiben Sie ruhig unsere Anträge bis dahin ab, wir werden die Urheberschaft nicht einfordern, sondern wir wissen, links wirkt, es braucht eben seine Zeit, denn sonst bleibt das Gesetz, wie es jetzt zum Jahresende zusammengeschustert wurde. In einer Stellungnahme stand dazu treffend, wenn man in diesem Entwurf den bildungspolitischen Ansatz und die weiterführende Vision nicht erkennt, so muss das nicht am Lesenden liegen, es gibt keine. Demzufolge unsere Ablehnung zum Gesetz. Danke.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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