Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz (ThürEBG)
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/1543 -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister, Sie sprechen ja immer von dem großen Schrittmaß, welches die Sozialdemokraten in dieser Regierungskoalition aufmachen.
(Beifall SPD)
Ich behaupte, wenn wir Ihnen nicht ab und zu Beine machen, da sind Sie ziemlich langsam.
(Beifall DIE LINKE)
Vor diesem Hintergrund möchte ich folgenden Antrag nach § 59 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung stellen. Nach dieser inhaltlich begründeten Debatte im Plenum, die ich mir eigentlich im Ausschuss gewünscht hätte - Frau Rothe-Beinlich hat es ja gesagt, dass es dort beantragt wurde -, dass wir diesen Änderungsbedarf am Gesetz noch einmal im Ausschuss beraten und gegebenenfalls zu Veränderungen an der einen oder anderen Stelle kommen. Ich will es nur an drei Dingen begründen. Zum einen haben wir uns vorhin, insbesondere nach dem Redebeitrag des Abgeordneten Meyer, noch einmal versucht, zu verständigen, wie wir uns verhalten zu dem Antrag der Anhebung der sogenannten Pflichtstunden, die eine Volkshochschule erbringen muss, damit nicht der Kämmerer in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die Volkshochschule auf ein Minimum begrenzt. Das würden wir gern noch einmal intensiv miteinander beraten und gegebenenfalls diese für uns im Moment sehr verständlich klingende Lösung am Gesetz in das Gesetz hineinzuschreiben. Und die Regierungskoalition hätte, glaube ich, keinerlei Schwierigkeiten, weil das nicht von finanzieller Auswirkung ist, diesem Antrag zuzustimmen.
Zum Zweiten, Sie sind bereits darauf eingegangen, auch das Problem des bedarfsgerechten Angebots für Alphabetisierungskurse und auf der anderen Seite für niederschwellige und bezahlbare Angebote für Kurse zum Erwerb externer Schulabschlüsse. Thüringen ist dort kein Leuchtpunkt in der bundespolitischen Erwachsenenbildungslandschaft. Vor diesem Hintergrund müsste genau dieser Paragraph noch einmal genau angeschaut werden und gegebenenfalls sogar darüber gesprochen werden, ob man noch einmal unterschiedliche Sachverhalte, nämlich den Erwerb externer Schulabschlüsse und die Alphabetisierungskurse, die durchaus kürzer und prägnanter auf Bedarfe zielen, auseinandernehmen müsste.
Und drittens, aus demokratiepolitischer Erwägung heraus muss ich eines sagen: Das Ministerium kann, soll und muss mit jedem vom einem Gesetz Betroffenen reden. Es ist auch sehr freundlich, wenn Sie uns die Ergebnisse zur Verfügung stellen. Aber wir sind in der Legislative. Die Legislative entscheidet im Gesetzgebungsverfahren nach Anhörungen. Anhörungen dienen dazu, einen Gesetzentwurf zu qualifizieren. Meine Kollegin Sojka ging darauf ein, wie viele Zuschriften wir zu diesem Gesetzentwurf erhalten haben. Wollen Sie es wirklich verantworten, dass nicht eine der Anregungen aus den vielen Zuschriften in das Gesetzgebungsverfahren einfließt, weil auf der Seite des Ministeriums ja alles wohlbedacht sei. Wenn Sie diesen Gedanken fortsetzen, kommen Sie am Ende zum Schluss, die Regierung macht schon alles richtig und das Parlament können wir auflösen. Daran kann keinem gelegen sein in diesem Haus.
Vor diesem Hintergrund wiederhole ich diesen Antrag des Zurücküberweisens des gesamten Problembereichs an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Weil wir vorhin von Sprüngen und Hüpfern gesprochen haben, sage ich, wenn wir diesen Gesetzentwurf als Grashüpfer auf der bildungspolitischen Ebene bezeichnen wollen, dann können wir wenigstens sichern, dass der Hüpfer noch als Hüpfer bezeichnet werden darf.
(Beifall DIE LINKE)
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