Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG)

RedenDirk MöllerBildung

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/6195


Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, als Drucksache 5/3491 ist der Gesetzentwurf Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der 70. Sitzung des Thüringer Landtages am 17. November 2011 eingebracht worden. Durch Beschluss des Landtags wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur als federführenden, den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit, den Haushalts- und Finanzausschuss und den Justiz- und Verfassungsausschuss überwiesen.


Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat den Gesetzentwurf in seiner 43. Sitzung am 14. März 2013, seiner 44. Sitzung am 18. April 2013, seiner 47. Sitzung am 4. Juli 2013, seiner 50. Sitzung am 10. Oktober 2013 und seiner 55. Sitzung am 13. März 2014 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt.


In der 49. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur am 12. September 2013 wurden 13 Zuschriften aus dem schriftlichen Anhörungsverfahren ausgewertet. Eine Beratung in den mitberatenden Ausschüssen gemäß § 81 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung wurde nicht beantragt. Die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses lautet: Ablehnung.


Meine sehr verehrten Damen und Herren, als Drucksache 5/6195 wurde der Gesetzentwurf Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz von der Fraktion DIE LINKE in der 122. Sitzung des Thüringer Landtags am 20. Juni 2013 eingebracht. Durch Beschluss des Landtags ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur als federführenden Ausschuss und den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überwiesen worden.


Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat den Gesetzentwurf der Linken in seiner 47. Sitzung am 4. Juli 2013, seiner 50. Sitzung am 10. Oktober 2013 und seiner 55. Sitzung am 13. März 2014 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. In der 49. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur am 12. September 2013 wurden 12 Zuschriften aus dem schriftlichen Anhörungsverfahren ausgewertet.


Obwohl mehrfach angekündigt, wurde seitens der Regierungskoalition bzw. des Fachministeriums kein eigener Entwurf für ein Bildungsfreistellungsgesetz vorgelegt. In der Sitzung des Ausschusses am 13. März 2014 wurde seitens der Fraktionen CDU und SPD erklärt, dass dies auch nicht mehr in dieser Legislatur geschehen werde. Eine Beratung im mitberatenden Ausschuss gemäß § 81 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung wurde nicht beantragt. Die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses lautet: Ablehnung. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE)


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