Thüringer Ausführungsgesetz zur Anwendung der Konzessionsabgabenverordnung (ThürAFGKAV)

RedenFrank KuschelKommunales

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4458

 

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein Thüringer Ausführungsgesetz zur Konzessionsabgabeverordnung. Bedauerlicherweise haben die beiden Regierungskoalitionen von SPD und CDU einer Ausschussüberweisung dieses Gesetzentwurfs nicht zugestimmt und sind damit der inhaltlichen Auseinandersetzung aus dem Weg gegangen. Das ist um so erstaunlicher, weil die erste Lesung doch gezeigt hat, dass entweder insbesondere die Redner der CDU unseren Gesetzentwurf nicht voll umfänglich erfasst hatten oder boshaft fehlinterpretiert haben. Herr Hey von der SPD sprach zumindest von einigen kreativen Ansätzen, auch das hätte eine Weiterberatung in den Ausschüssen durchaus gerechtfertigt.


Insofern, damit ich das nicht vergesse, Herr Präsident, beantrage ich gleich noch einmal die Überweisung unseres Gesetzentwurfs an den Innenausschuss und an den Haushaltsausschuss, federführend an den Innenausschuss. Weil es ein Gesetzentwurf einer Fraktion ist, noch zur formaljuristischen Prüfung auch an den Justizausschuss.

Was wollen wir als Fraktion DIE LINKE geregelt wissen? Die Konzessionsabgabeverordnung entspricht aus unserer Sicht schon längst nicht mehr den Gegebenheiten. Es ist Bundesrecht und sie diente ursprünglich dazu, verschiedene Energiepreise im ländlichen Raum und im städtischen Verdichtungsraum zu sichern. Spätestens mit der Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte ist dieser Ansatz überholt. Die Konzessionsabgabe ist für die Kommune wichtige Einnahmequelle und aufgrund unterschiedlichster Entwicklungsfaktoren, insbesondere der demographischen Entwicklung, sind einige Städte in Thüringen jetzt vor der Situation, dass sie unter die Einwohnergrenze von entweder 25.000 oder 100.000 „rutschen“ und damit erhebliche Einnahmen aus der Konzessionsabgabe verlieren. Gerade hier im Thüringer Landtag streiten wir sehr heftig immer wieder über die Finanzierung der Kommunen. Zu Recht wird darauf hingewiesen, dass die Kommunen angehalten sind, ihre Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Das geschieht gerade hier nicht, weil sie durch diese bundesrechtliche Regelung gehemmt werden. Auswirkungen hätte unser Gesetzentwurf auf die Endpreise für Energie und Gas kaum, weil die Konzessionsabgabe gemessen an der Gesamtstruktur der Kosten sich nur im Promillebereich bewegt. Aber für die einzelne Kommune ist das schon von Bedeutung. Ich hatte ja bei der ersten Lesung bereits auf das Beispiel der Stadt Arnstadt, wo ich selbst Stadtrat bin, hingewiesen. Wir verlieren 300.000 €. Der Endverbraucher merkt davon überhaupt nichts. Das ist ein reiner Mitnahmeeffekt der Energie- und Gasversorger.


Insofern haben wir hier einen Vorschlag gemacht, dieses Problem zu lösen, indem wir gesagt haben, dass bei der Ermittlung der Einwohnerzahl auch die Einwohner mit Nebenwohnsitz mitgerechnet werden. Das ist nur sachgerecht, weil natürlich auch die Menschen mit Nebenwohnsitz Infrastruktur der Kommunen in Anspruch nehmen. Die Befürchtung, die hier der Vertreter der CDU geäußert hat, dass damit an zwei Stellen eine Konzessionsabgabe zu entrichten wäre, geht in der Praxis ins Leere, weil die Konzessionsabgabe abhängig ist vom abgenommenen Strom. Ein Mensch kann nur an einer Stelle zunächst einmal Strom und Gas verbrauchen, außer er lässt absichtlich in seiner Hauptwohnung das Licht brennen oder das warme Wasser laufen oder wie auch immer, aber dann ist er auch selbst schuld. Diese Doppelbelastung ist im normalen Leben nahezu ausgeschlossen.


Darüber hinaus haben wir vorgeschlagen, dass bei den Gemeinden, bei den Städten, die den Status einer erfüllenden Gemeinde einnehmen, auch das Territorium der zu erfüllenden Gemeinde mit einbezogen wird. Auch das ist sachgerecht, weil die Gemeinde die Verwaltungsleistungen für dieses Territorium mit erbringen muss.


Wir haben drittens vorgeschlagen, dass sich verschiedene Gemeinden auch zu einer Abrechnungseinheit zusammenschließen können. Insbesondere die CDU hält seit einiger Zeit die Instrumente der Kommunalen Gemeinschaftsarbeit wieder höher als bisher und bietet das sogar als Alternative für eine Funktionalverwaltungs- und Gebietsreform an. Hier haben wir diesen Vorschlag der CDU aufgegriffen, aber immer wenn es konkret wird ist natürlich auch die CDU wieder ganz schnell dabei, ihre eigenen Positionen, die sie formuliert hat, wieder über den Haufen zu schmeißen. Das ist also nichts Neues. Insofern sind unsere drei Vorschläge sehr praxisnah und wir sind davon überzeugt, sie bewegen sich in dem verfassungsrechtlichen Rahmen, der uns gegeben ist.


Wir sind uns bewusst, wir befinden uns hier in einem Spannungsfeld zwischen der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes und der Länder, aber wir haben auch in anderen Sachbereichen Ausführungsgesetze. Ich erinnere insbesondere in dem Bereich der Sozialgesetzgebung, in dem wir umfangreiche Thüringer Ausführungsgesetze haben, in denen die Besonderheiten von Thüringen abgebildet werden. Der Bundesgesetzgeber kann ja nicht in einer Verordnung die Besonderheiten der Verwaltungsstruktur und was beispielsweise die erfüllende Gemeinde betrifft, abstellen. Insofern bitten wir insbesondere noch einmal die Vertreter von CDU und SPD, ihre Positionen zu überdenken. Wenn Sie Diskussionsbedarfe, Alternativvorschläge haben, dann stimmen Sie unserem Überweisungsantrag an die Ausschüsse zu, dann können wir das ausdiskutieren. Dann sind wir auch gern bereit, Ihre Hinweise und Anregungen nochmals zu prüfen und bedenken Sie, wenn wir den Kommunen in dieser Hinsicht Instrumente in die Hand geben, über die Konzessionsabgabe zusätzliche Einnahmen zu erwirtschaften,


(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Wer zahlt denn das?)


dann wird sich das auch dann letztlich auf den Landeshaushalt auswirken. Insofern müssen wir auch als Land ein Interesse haben und Herr Kemmerich, Sie können es noch so oft wiederholen, der Endverbraucher wird nicht belastet. Das ist ein reiner Mitnahmeeffekt. Ihr Fraktionsvorsitzender hat das letzte Mal den Versuch einer Berechnung vorgenommen. Er lag etwas daneben.


(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das habe ich auch zugegeben.)


Genau, Sie haben das korrigiert. Deswegen wiederhole ich es hier nicht mehr. Aber er hat festgestellt, dass die maximale Belastung - darauf haben wir uns dann geeinigt - für eine drei- oder vierköpfige Familie bei 2,00 € im Jahr liegt. Klar, es sind 2,00 € und da bin ich immer bereit,


(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: … und 12, Herr Kollege.)


mit Ihnen darüber zu diskutieren, aber selbst da, die Gemeinden, die dieses Geld einnehmen, die verfrühstücken es ja nicht. Der Bürgermeister gibt das nicht für seinen Lebenswandel aus - davon gehe ich mal aus -, sondern damit werden kommunale Infrastruktur und das städtische Leben finanziert. Insofern fließt es wieder an die Bürgerschaft zurück. Aber wir sind uns im Klaren, im Promillebereich - das will ich gar nicht wegdiskutieren, da stimme ich auch der FDP zu - erfolgt eine Belastung. An den Beispielen, die uns vorliegen, müssen wir nur zur Kenntnis nehmen, dass es in Thüringen noch keinen einzigen Fall gab, bei dem durch eine Reduzierung der Konzessionsabgabeneinnahme, weil die Städte unter die Schwellwerte - also die Bevölkerungswerte - gefallen sind, dass sich das bei den Endverbrauchern widergespiegelt hat. Das heißt, die Energieversorger reichen die Ersparnis bei der Konzessionsabgabe nicht an den Endverbraucher weiter, sondern es ist ein reiner Mitnahmeeffekt der Energielieferanten. Von daher sind wir auch davon überzeugt, dass eine moderate Erhöhung der Konzessionsabgabe sich auch nicht auf den Endverbraucher durchschlagen wird. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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