Thüringer Ausführungsgesetz zur Anwendung der Konzessionsabgabenverordnung (ThürAFGKAV) 2/3

RedenFrank KuschelKommunales

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4458

 

Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es sind ja noch von einigen Rednern hier Fragen gestellt worden, die ich gern auch hier schon in der ersten Lesung beantworte, auch damit die Öffentlichkeit nachvollziehen kann, wo sich die Diskussions- und Auseinandersetzungsgrenzen befinden. Herr Kellner hat sich zu den Aufgaben des Landesamtes für Statistik geäußert. Also bisher bin ich davon ausgegangen, das Landesamt für Statistik ist eine Landesbehörde, obliegt der Organisationshoheit der Landesregierung und natürlich können Arbeitsaufträge, Arbeitsinhalte auch geändert werden.


Ich mache in dem Zusammenhang mal auf die Rolle des Landesamtes für Statistik in der Arbeit der Enquetekommission Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform aufmerksam. Da hat das Landesamt für Statistik nahezu 90 Prozent aller Zahlen und Fakten zusammengetragen für die Arbeit dieser Enquetekommission und das mit sehr viel Fleiß und auch Tiefgründigkeit, hat uns damit in die Lage versetzt, tatsächlich an dem Landtag Vorschläge zu unterbreiten. Die Fraktion DIE LINKE hat ein Minderheitenvotum dazu abgegeben, eben auch basierend auf die Zahlen und Fakten, die das Landesamt für Statistik zusammengetragen hat. Also insofern ist das Landesamt für Statistik sehr wohl geeignet, also auch diese Aufgabe zu erfüllen und stellt keinesfalls eine Überforderung dar.


Ich bedaure beim Herrn Kellner, dass er entgegen den Aussagen seines Fraktionsvorsitzenden das Instrument der kommunalen Gemeinschaftsarbeit eher infrage stellt, als es befördert. Ich betone es noch einmal, es gibt nahezu keinen Bereich, in dem nicht Formen der kommunalen Gemeinschaftsarbeit bereits jetzt zur Anwendung kommen und in allen Fällen akzeptiert sowohl die Europäische Union als auch der Bund, was zum Beispiel Fördermittelpolitik betrifft, übrigens auch die Steuerbehörden, was das Steuerrecht betrifft, diese Formen der kommunalen Gemeinschaftsarbeit. Wenn Sie aber in die Gesetze schauen, in die Steuergesetze oder in die Förderrichtlinien, da wird immer nur von Gemeinden gesprochen. Insofern kann man zumindest das prüfen und dann appelliere ich einfach auch mal, mal den Mut zu haben gegenüber dem Bund, bestimmte Bundesregelungen infrage zu stellen oder eben durch Besonderheiten im Landesrecht auszulegen und gegebenenfalls muss man sich auch mal mit dem Bund streiten. Herr Kellner, wenn es Tatsache ist, wie Sie es sagen, dass der Bund in diesem Leitfaden, das sind ja nur Anwendungshinweise, das hat ja keinen Gesetzescharakter und auch keinen Verordnungscharakter, aber wenn in dem Leitfaden ausdrücklich formuliert ist, dass kommunale Zweckverbände eben nicht den Status einer Gemeinde haben sollen, da kann man sich doch mal mit dem Bund streiten. Dann verabschieden wir hier das Gesetz und die Landesregierung ist dann aufgefordert, in Umsetzung dieses Gesetzes eben gegebenenfalls auch mit den entsprechenden Bundesbehörden diese Frage abschließend zu klären, aber zunächst kommt es doch darauf an, dass wir hier einen politischen Willen äußern, ob wir dieses Problem Konzessionsabgabe eben anders regeln wollen, als gegenwärtig; die gegenwärtige Regelung hat mit den Realitäten nichts mehr zu tun. Herr Kemmerich hat wieder darauf verwiesen, dass durch die Einbeziehung der Einwohnerinnen und Einwohner mit Nebenwohnsitz angeblich eine Doppelbelastung auftritt. Herr Adams hat das sehr eindrucksvoll hier argumentativ dargelegt,


(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Zu Recht.)


beim Strom und Gas bezahlt der Verbraucher nur das, was er verbraucht und wenn er am Ort A etwas verbraucht, dann kann er nicht zeitgleich an Ort B etwas verbrauchen, außer, er vergisst das Licht auszumachen. Das ist aber dann seine Entscheidung. Entweder vorsätzlich, dann hat er es verdient oder fahrlässig, da gibt es inzwischen technische Möglichkeiten, dass sich das nach einer gewissen Zeit automatisch abschaltet. Von daher ist dieses Argument aus Sicht des Verbrauchers nicht stichhaltig.


(Unruhe FDP)


Wenn Sie gemeint haben, dass damit insgesamt die Wahrnehmung der Leitungsrechte teurer wird und damit der Strompreis insgesamt oder der Gaspreis - ich hatte ja darauf verwiesen, dass es vernachlässigungswürdig ist. Ich will benennen, wie viel die Konzessionsabgabe ausmacht. Wir bleiben mal bei diesen Preisstufen für den Einzelverbraucher, also bis 10.000 kWh im Jahr, dann beträgt die Konzessionsabgabe in Cent berechnet 0,0357 Cent, also 0,03 Cent. Wir kommen also nicht mal in den Bereich von einem Cent.


(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Pro?)


Pro Kilowattstunde 0,0357 Cent. Wissen Sie, wo der Bruttopreis inzwischen liegt? Der liegt weit im zweistelligen Centbereich. Von daher sagen wir, es ist immer eine Abwägung vorzunehmen zwischen den Einnahmen kommunaler Haushalt, das streiten wir gar nicht ab, und den Kosten, den Betriebskosten, den Bewirtschaftungskosten von Anlagen. Wir sagen, hier ist es zumutbar für Verbraucher, für Konzessionsinhaber, die höhere Konzessionsabgabe zu entrichten, um damit den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, durch Mehreinnahmen auch kommunale Daseinsvorsorge anders zu finanzieren. Herr Kemmerich, da bin ich Ihnen dankbar, dass die FDP wieder ihren Grundsatz formuliert hat. Klar, Sie stehen für einen armen Staat, weil Ihre Klientel den Staat nicht braucht.


(Unruhe FDP)


Wir sind eben für ein anderes Staatsverständnis.


(Beifall DIE LINKE)


Das heißt, soziale Gerechtigkeit lässt sich nur verwirklichen, wenn der Staat in seinen föderalen Ebenen auch ausreichend, hinreichend durchfinanziert ist.


Noch eine Anmerkung zu Herrn Adams wegen Lex-Arnstadt. Ich dachte mir, dass das hier kommt, deswegen habe ich das vorbereitet. Wer alles davon profitiert? Insbesondere Jena und Gera profitieren davon, weil die um diese 100.000 Einwohner schwanken. Auch diese 100.000 Einwohner, das ist so eine Schallgrenze, deswegen haben wir auch diese Städte mit im Blick, um dort zu stabilisieren. Im Übrigen, denen würde schon geholfen mit den Zweitwohnsitzen, wenn diese hinzugerechnet würden, wären sie stabil, erstmal stabil für die nächsten Jahre über der 100.000-Einwohner-Grenze. Sie könnten dann mit einer höheren Konzessionsabgabe rechnen; diese reduziert sich ja, um das zu verdeutlichen, von 1,59 Cent auf 1,32 Cent, wenn diese beiden Städte unter 100.000 Einwohner sinken würden. Das wollen wir nicht, weil wir davon überzeugt sind, dass beide Städte auch über die Konzessionsabgabe ihre Haushalte mitfinanzieren können. Wir wissen, das löst die Probleme der Kommunalfinanzen nicht grundsätzlich, ist aber eine wesentliche Säule. Dem ergänzenden Vorschlag von Herrn Adams im Namen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das auch an den Finanzausschuss zu überweisen, verweigern wir uns nicht. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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